Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Zivildienst
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ZIVILDIENST

Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes externer link. Der Zivildienstleistende externer link (ZDL, umgangssprachlich „Ziviexterner link) lehnt aus Gewissensgründen externer linkden Kriegsdienst externer linkmit der Waffe ab und leistet statt dessen zur Erfüllung seiner Wehrpflicht externer link den Zivildienst. Dieser umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa in Krankenhäusern, Altenheimen, im Rettungs- und Krankentransport oder in der Behindertenbetreuung. Seltener werden Zivildienstleistende Organisationen im Bereich des Umweltschutzes, der Landwirtschaft oder der Verwaltung zugewiesen.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist kein Wahlrecht zwischen Kriegsdienst mit der Waffe und Zivildienst vorgesehen. Aber Art. 4, Abs. 3 des Grundgesetzes normiert: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." In Deutschland werden die gesetzlichen Bedingungen durch das Zivildienstgesetz externer link (ZDG) geregelt. Die Verwaltung des Zivildienstes geschieht durch das Bundesamt für den Zivildienst externer link (BAZ).

(Quelle: Wikipedia)


Das Bundesamt arbeitet seit über 30 Jahren für die Zivildienstleistenden und die Träger sozialer Dienste.Mit dem Informationsangebot eröffnet das Bundesamt allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, mehr über den Zivildienst zu erfahren. Gleichzeitig gebt es konkrete Hilfestellungen zu allen Fragen der Kriegsdienstverweigerung sowie der Durchführung und Gestaltung des Zivildienstes.
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