ZIVILDIENST |
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Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist kein Wahlrecht
zwischen Kriegsdienst mit der Waffe und Zivildienst vorgesehen. Aber
Art. 4, Abs. 3 des Grundgesetzes normiert: "Niemand darf gegen sein
Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere
regelt ein Bundesgesetz." In Deutschland werden die gesetzlichen
Bedingungen durch das Zivildienstgesetz
(Quelle: Wikipedia) |
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Das Bundesamt arbeitet seit über 30 Jahren für die Zivildienstleistenden und die Träger sozialer Dienste.Mit dem Informationsangebot eröffnet das Bundesamt allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, mehr über den Zivildienst zu erfahren. Gleichzeitig gebt es konkrete Hilfestellungen zu allen Fragen der Kriegsdienstverweigerung sowie der Durchführung und Gestaltung des Zivildienstes.
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Hier gibt's Infos rund um den Zivildienst und insbesondere zum Zivildienst im Ausland, eine Stellenbörse für Zivis und Zivildienststellen und ferner Links zu anderen Webseiten zum selben Thema. Schau Dich einfach mal um!
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Informationen des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend, inklusive Zivildienst-ABC und einer umfangreichen Linkssammlung.
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Die Zivildienst Stellenbörse. Man kann auch einen Newsletter abonnieren.
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ZiviAusland.de informiert seit über sieben Jahre über den Zivildienst im Ausland. Eine private Webseite im Januar 1999 begonnen, da es zu dieser Zeit so gut wie keine Informationen zu diesem Thema im Internet gab. Mit Erfahrungsberichten, Tipps, Links, FAQs. Empfehlenswert.
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