Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Vergleichsarbeiten DVA

Aktuelles - Antworten auf häufig gestellte Fragen



Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Fragen, die vor der Durchführung Bedeutung haben.

Fragen, die während der Durchführung Bedeutung haben.

Fragen, die nach der Durchführung Bedeutung haben.


Worin unterscheiden sich die Vergleichsarbeiten DVA von herkömmlichen Klassenarbeiten?

Die Vergleichsarbeiten sind standardisierte Tests, die zu Beginn des Schuljahres eingesetzt werden. Sie sollen überprüfen, inwieweit die Schülerinnen und Schüler in dem zurückliegenden zweijährigen Bildungsabschnitt die in einzelnen Bildungsstandards formulierten Kompetenzen erworben haben. Anders als herkömmliche Klassenarbeiten, die den Lernerfolg aktueller Unterrichtseinheiten ermitteln sollen, überprüfen die Vergleichsarbeiten Unterricht auf nachhaltige Lernergebnisse. Daher werden bei den Vergleichsarbeiten auch keine speziellen Inhalte benannt, die geprüft oder nicht geprüft werden!

Ein standardisierter Test ist ein nach wissenschaftlichen Kriterien entwickeltes Verfahren zur Erfassung eines definierten Merkmals von Personen mit dem Ziel einer quantitativen oder qualitativen Aussage über den relativen Grad der Merkmalsausprägung.

Wissenschaftlich bedeutet, dass dem Test eine Theorie zugrunde liegt (z.B. klassische oder probabilistische Testtheorie) und die dort formulierten Gütekriterien weitestgehend erfüllt sind. Inwieweit dies der Fall ist wird empirisch überprüft.

Traditionelle Klassenarbeiten sind dagegen informelle Verfahren zur lernprozessnahen Überprüfung des Lernerfolgs. In der Regel orientieren sie sich am Verlauf der zurückliegenden Unterrichtseinheiten und werden für einzelne Klassen vom jeweiligen Lehrer zusammengestellt. Die Beurteilung der Messqualität unterliegt dabei dem pädagogisch-didaktischen Expertenurteil des einzelnen Lehrers.

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Warum werden die Vergleichsarbeiten DVA nicht benotet?

Die Vergleichsarbeiten DVA sind ein Instrument zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Sie überprüfen die Erreichung der Vorgaben des Bildungsplans und stellen damit eine Bestandsaufnahme dar. Sie dienen nicht der Beurteilung von Leistungen einzelner Schülerinnen und Schüler in Bezug auf einen direkt vorangegangenen Unterrichtsabschnitt, sondern zielen auf nachhaltige Lernergebnisse.

Bei einer Benotung kann es verstärkt zu einem „teaching to the test“ kommen. Wie die Erfahrungen gezeigt haben, besteht die Gefahr, dass die Zielsetzungen der Vergleichsarbeiten durch den Notendruck überlagert werden. Beispielsweise haben Lehrkräfte ihre Unterrichtszeit zur Vorbereitung auf die Arbeiten genutzt und Unterricht verlegt, Eltern haben sich Trainingshefte besorgt, Schülerinnen und Schüler haben in Ferienkursen auf die Arbeiten geübt. In diesen Fällen wird der kurzfristige Lernerfolg der Trainingseinheiten überprüft und nicht langfristig angelegte Kompetenzen.

Anstelle der Leistungs-Rückmeldung mittels eines globalen Wertes, wie dies durch die Vergabe einer Note erfolgt, sollte der Blick stärker auf die detaillierten Ergebnisrückmeldungen hinsichtlich der verschiedenen Schwerpunktbereiche und die Zuordnung zu Leistungsgruppen gelenkt werden. Um Schülerinnen und Schülern auch ohne die Benotung zu einer motivierten Mitarbeit zu bewegen, sollte ihnen bewusst gemacht werden, dass sie mit den Vergleichsarbeiten einen teststatistisch fundierten, landesweiten Bezugsrahmen erhalten, der als Diagnoseinstrument direkt der eigenen Lernbiographie zugute kommt.

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Welche Materialien gehören zu den Vergleichsarbeiten DVA?

Für die Durchführung der Vergleichsarbeiten werden folgende Materialien bereitgestellt:
  • Allgemeine Hinweise für die Schulleitung
    Die Hinweise enthalten alle Informationen für die Schulleitung, die vor und nach der Durchführung notwendig sind. Hierzu gehört auch ein Anhang mit Vorabinformationen für Lehrkräfte.
  • Schülerarbeitsblätter als Kopiervorlage
    Die Schülerarbeitsblätter enthalten die Aufgaben der jeweiligen Vergleichsarbeit. Um die Kopierkosten möglichst gering zu halten, wurden die Schülerarbeitsblätter so gestaltet, dass die Bearbeitung platzintensiver Aufgaben nicht auf den Arbeitsblättern selbst, sondern auf gesonderten Blättern vorgenommen werden kann.
  • Testspezifische Hinweise für die Lehrkräfte
    Die Hinweise enthalten alle Informationen für die beteiligten Lehrkräfte, die zur Durchführung der Tests und Korrektur der Schülerarbeitsblätter notwendig sind.
  • Testspezifische Auswertungsmappen – Klasse
    Die Auswertungsmappe – Klasse ist für die durchführende Lehrkraft bestimmt und zeigt unmittelbar nach Eintragung der Korrekturergebnisse den Lernstand der Klasse in Gegenüberstellung zu den landesweiten Vergleichswerten auf. Sie ist damit für den klassenbezogenen Vergleich konzipiert.
  • Schulartspezifische Auswertungsmappe – Schule
    Die Auswertungsmappe – Schule ist für die Schulleitung bzw. für benannte Schulteams bestimmt. Nach Einlesen der einzelnen Klassenergebnisse aus den Auswertungsmappen – Klasse gibt sie einen umfassenden Überblick über den Lernstand der Schule insgesamt. Sie ist damit für den klassenübergreifenden Vergleich konzipiert.
Die Materialien werden ausschließlich über das gesicherte Intranet der Schulverwaltung zur Verfügung gestellt. Die dafür notwendigen Schulverwaltungs-PCs sind an den Schulen Baden-Württembergs eingerichtet.

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Gibt es Beispielaufgaben?

Beispielaufgaben, die eine Vorstellung von Aufgaben vermitteln, wie sie in den Vergleichsarbeiten DVA eingesetzt werden, sind unter  Link intern Icon  „Aufgabenformate mit Beispielen” eingestellt.

Aufgaben zur Veranschaulichung von Bildungsstandards sind unter den  icon_linkextern Niveaukonkretisierungen der Ebene 2 des Bildungsplans und unter den  icon_linkextern Umsetzungsbeispielen der Ebene 3 des Bildungsplans zu finden.

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Wie werden die Vergleichsarbeiten DVA zusammengestellt?

Vor Zusammenstellung der Tests werden die Rückmeldungen der Lehrkräfte erörtert, die an der Pilotierung der Aufgaben beteiligt waren. Für die anschließende Auswahl der Aufgaben werden sowohl fachdidaktische als auch teststatistische Gesichtspunkte berücksichtigt. Um zwischen einzelnen Klassen – je nach Lernstand der Schülerinnen und Schüler – differenzieren zu können, werden leichte, mittlere und schwierige Items so ausgewählt, dass für den Test insgesamt und möglichst auch für jeden Schwerpunktbereich eine mittlere Lösungshäufigkeit von ca. 50 Prozent erreicht wird. Anschaulich bedeutet dies, dass eine Klasse mit mittlerem Leistungsniveau im Durchschnitt die Hälfte der Aufgaben löst. (In einzelnen Tests kann unter Umständen die mittlere Lösungshäufigkeit stärker davon abweichen. In diesem Fall finden sich entsprechende Anmerkungen in den testspezifischen Hinweisen für die Lehrkräfte.)

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Gymnasium Bildungsstandards 6 und 8 Mathematik:
Sind Taschenrechner als Hilfsmittel notwendig?

Im Bildungsplan für das Gymnasium ist für den Bildungsstandard 6 im Fach Mathematik die angemessene, reflektierte Verwendung eines geeigneten Taschenrechners vorgeschrieben und nur mit diesem Hilfsmittel sind die Standards erfüllbar. Daher ist an jeder Schule zumindest die klassensatzweise Vorhaltung von Taschenrechnern notwendig.

In der derzeit noch gültigen Verordnung des Kultusministeriums über die notwendigen Lernmittel ist der „normale” Taschenrechner als Hilfsmittel zur Erreichung der Standards der Klasse 6 nicht genannt. Die Lernmittelverordnung soll jedoch zu gegebener Zeit dahin gehend angepasst werden. Die Einführung der grafikfähigen Taschenrechner ab Klasse 8 ist in der Lernmittelverordnung verbindlich geregelt.

Für die Vergleichsarbeiten an Gymnasien sind daher im Fach Mathematik für den Bildungsstand 6 (Einsatz zu Beginn Klasse 7) der Taschenrechner, für die Bildungsstandards 8 (Einsatz zu Beginn Klasse 9) der grafikfähige Taschenrechner als Hilfsmittel vorzusehen. In diesen Vergleichsarbeiten ist jeweils ein Teil der Aufgaben ohne Taschenrechner zu bearbeiten.


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Wird bei den Vergleichsarbeiten DVA die Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) berücksichtigt?

Bei Schülerinnen und Schülern mit einer festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche wendet die Schule die Verwaltungsvorschrift für „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen” PDF download Icon (PDF 120 KB) vom 01. August 2008 an.

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Welche Kompetenzen werden von den Vergleichsarbeiten DVA überprüft?

In der Einführung in den Bildungsplan 2004 werden die Kompetenzen „personale Kompetenz”, „Sozialkompetenz”, „Methodenkompetenz”, „Fach- (oder Sach-) Kompetenz” aufgeführt.

Die DVA überprüfen vor allem die Fach- (oder Sach-) Kompetenz und in besonderen Fällen die Methodenkompetenz.

Für die Überprüfung der personalen Kompetenz und der Sozialkompetenz müssen andere Formate gewählt oder von den Schulen entwickelt werden, wie systematische und gezielte Beobachtungen oder Kriterienkataloge. Beispiele für entsprechende Instrumente sind im Internet bei den Evaluationsinstrumenten für Schulen (Selbstevaluation) zu finden und zwar unter:  icon_linkextern www.eis-bw.de.

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Ist eine besondere Vorbereitung auf die Vergleichsarbeiten DVA sinnvoll?

Die Vergleichsarbeiten werden eingesetzt, um den Schulen eine methodisch zuverlässige Rückmeldung zu geben, anhand derer sie ausloten können, inwieweit die Schülerinnen und Schüler in dem zurückliegenden zweijährigen Bildungsabschnitt die in dem jeweiligen Bildungsstandard formulierten Kompetenzen erreicht haben. Diese Arbeiten sollen folglich langfristig angelegte Kompetenzen überprüfen, weniger kurzfristige Übungseffekte nach Abschluss einer Unterrichtseinheit. Eine besondere Vorbereitung auf diese Arbeiten, etwa durch zeitintensives Bearbeiten einer Vielzahl von Übungsaufgaben, ist weder erforderlich noch sinnvoll.

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Werden fremdsprachliche Vergleichsarbeiten DVA in bilingual unterrichteten Fächern entwickelt?

In einer Reihe von Schulen werden einzelne Fächer bilingual unterrichtet. Wie verhält es sich mit dem Einsatz von Vergleichsarbeiten in diesen Fächern?

Ziel der Vergleichsarbeiten ist es, im Rahmen einer individuellen Lernstandskontrolle bei Schülerinnen und Schülern am Ende gewisser, durch Bildungsstandards definierter Bildungsabschnitte zu überprüfen, inwieweit die einzelne Schule fähig war, die in diesem Bildungsstandard als Kompetenzen formulierten Erwartungen zu erreichen.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die erfolgreiche Bearbeitung einer Vergleichsarbeit in der für den bilingualen Unterricht ausgewählten Fremdsprache für die betreffenden Schülerinnen und Schüler sehr motivierend wirken kann. Bilingualer Unterricht wird seiner Intention jedoch nicht gerecht, wenn in Klassen, die in einem Fach bilingual unterrichtet wurden, die Überprüfung bildungsstandardgemäßer Unterrichtsergebnisse schüler- und sachgerecht nur in der für den bilingualen Unterricht gewählten Fremdsprache erfolgen kann.

Dennoch wird gelegentlich argumentiert, dass die „nur auf deutsch” bereitgestellten Vergleichsarbeiten die Schulen benachteiligen, die eines der bei den Vergleichsarbeiten zur Wahl stehenden Nicht-Kernfächer bilingual unterrichten. Hätten diese doch keine Wahl mehr, sondern wären gezwungen, ihren Schülerinnen und Schülern die dritte Vergleichsarbeit im „anderen” Fach vorzulegen.

Es wäre verhängnisvoll, wenn bilingualer Unterricht so monolingual ausgerichtet ist, dass eine auf deutsch gestellte Vergleichsarbeit nicht oder nur benachteiligt bearbeitet werden kann. Daher besteht kein Anlass, auf bilingualen Unterricht abgestimmte fremdsprachliche Vergleichsarbeiten bereitzustellen.

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Muss jede Schülerin und jeder Schüler der neunten Klasse eine Vergleichsarbeit in einer Fremdsprache schreiben?

Jede Schülerin und jeder Schüler der neunten Klassen in Realschulen und Gymnasien schreibt mindestens eine Vergleichsarbeit in einer Fremdsprache.

In den Realschulen findet dies in der Pflichtfremdsprache statt.

In den Gymnasien muss in jeder neunten Klasse/in jedem Kurs eine Fremdsprache ausgewählt werden, in der die Vergleichsarbeit geschrieben wird.

Dabei muss die Schule gewährleisten, dass jede Schülerin/jeder Schüler der neunten Klasse mindestens eine Vergleichsarbeit in einer Fremdsprache schreibt

Die Verwaltungsvorschrift vom 22. September 2011 legt dies folgendermaßen fest:

Sie [Die Vergleichsarbeiten] werden angefertigt …

  1. in den Klassen 7 der Werkrealschulen / Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in den Fächern Deutsch und Mathematik,
  2. in den Klassen 9 der Realschulen in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache,
  3. in den Klassen 9 der Gymnasien in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie nach Entscheidung der Gesamtlehrerkonferenz in einer der Fremdsprachen Englisch, Französisch und Latein, sofern diese spätestens in Klasse 6 des Gymnasiums begonnen wurde; dabei wird die Entscheidung für die jeweilige Klasse getroffen.

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Sind die Einsatztermine der Vergleichsarbeiten DVA verpflichtend einzuhalten oder gibt es Nachholtermine?

Die Einsatztermine der Vergleichsarbeiten DVA werden vom Kultusministerium landeseinheitlich vorgegeben und sind von den Schulen verpflichtend einzuhalten. Offizielle Nachholtermine gibt es nicht

Nur in ganz begründeten Einzelfällen kann durch die Schulaufsicht einer Schulleitung zugestanden werden, dass sie in eigener Verantwortung einen Nachholtermin für einzelne Klassen festlegt.

Für die Selbstevaluation der Schule sind Ergebnisse, die im Rahmen eines Nachholtermins erhoben wurden, jedoch nur eingeschränkt aussagefähig. Es muss damit gerechnet werden, dass die Schülerinnen und Schüler Informationen über die Tests, beispielsweise über Schwerpunktbereiche, einzelnen Aufgaben oder eingesetzte Texte erhalten.

Bei der Analyse und Interpretation der Auswertungsdaten muss der Nachholtermin in die Überlegungen einbezogen werden. Dies gilt sowohl für die durch die Auswertungsmappe „Klasse“ erhobenen klassenbezogenen Daten als auch für die durch die Auswertungsmappe „Schule“ erhaltenen Daten des innerschulischen Vergleichs.

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Warum wird bei der Erfassung der Schüler-Lösungen nur zwischen „richtig” und „falsch” unterschieden? Warum dürfen Lösungen nicht als „teilweise richtig” bewertet werden?

Die Aufgaben einer Vergleichsarbeit DVA sind in der Regel in mehrere Teile untergliedert. Die jeweilig kleinste Einzelaufgabe, das so genannte „Item”, ist auch die kleinste Messeinheit. Jeder dieser kleinsten Einzelaufgaben liegt eine Kompetenz zugrunde, für die ein Kriterium definiert ist, das eine eindeutige Erfassung ermöglichen soll: „erfüllt” oder „nicht erfüllt”.

Zwischenstufen wie „teilweise richtig” - damit auch Mehrfach-Bepunktung mit Abzügen - gibt es nicht. Wären Zwischenstufen möglich, müssten diese wiederum konkret definiert werden. Damit wäre auch die Erfassung in einem eigenen Item möglich.

Bei der Erfassung eines Items ist nur die vorher definierte Kompetenz zu berücksichtigen, selbst dann, wenn die Schülerantwort Hinweise auf weitere Kompetenzen enthält.

Beispiel:

Eine Aufgabe würde bei richtiger Lösung mit 3 Punkten gewertet. Von einem Schüler, der drei Punkte erreicht hat, weiß man also, dass er alles richtig gemacht hat. Was weiß man aber von einem Schüler, der zwei Punkte erhalten hat? Und ist diese Leistung identisch mit der Leistung eines anderen Schülers, der auch zwei Punkte erhalten hat? Dies kann nur dann beantwortet werden, wenn der Aufgabenkonstrukteur angegeben hat, wann wie viele Punkte abzuziehen sind. Dazu müssen aber bei der Aufgabe verschiedene Kriterien definiert sein, die einzeln zu bewerten sind. Wenn dem so ist, kann die Aufgabe von vornherein in entsprechend viele einzelne Items unterteilt werden, für deren Auswertung auch einzeln festgehalten wird, ob das Kriterium jeweils „erfüllt” oder „nicht erfüllt” ist.

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Warum wird bei der Erfassung von Daten auf Eindeutigkeit Wert gelegt? Wie werden weitere Kompetenzen berücksichtigt, die zur Lösung einer Aufgabe notwendig sind?

Bei der Erfassung von Daten muss sichergestellt sein, dass mit einer Aufgabe tatsächlich das gemessen wird, was gemessen werden soll, d.h. die Messung muss eindeutig sein. Um dies zu gewährleisten, wird bereits bei der Konstruktion der Aufgabe - genauer gesagt: bei der Konstruktion jeder kleinsten Einzelaufgabe (Item) - die Kompetenz bestimmt, die überprüft werden soll. Obgleich zur Lösung jeder Einzelaufgabe verschiedene Kompetenzen notwendig sind, wird bei der Erfassung dieser Einzelaufgabe nur die vorab bestimmte Kompetenz berücksichtigt, selbst dann, wenn die Schülerantwort Hinweise auf weitere Kompetenzen enthält.

Weitere von den Schülerinnen und Schülern gezeigte Kompetenzen werden an speziell dafür konstruierten Einzelaufgaben erfasst, wenn die Zieldefinition der Arbeit dies zulässt.

Beispiel:

Werden in einem Deutschtest eine Reihe von Teilaufgaben eingerichtet, die über die Kompetenzen im Bereich der Grammatik Auskunft geben sollen, dürfen Rechtschreibfehler bei der Entscheidung über „richtig” oder „falsch” nicht berücksichtigt werden. Werden Rechtschreibleistungen mit erfasst, verlieren diese Teilaufgaben ihre Aussagefähigkeit bezüglich der zu überprüfenden Kompetenz im Bereich der Grammatik. Die Rechtschreibleistung kann an derselben Aufgabe überprüft werden, muss jedoch über eigene Items erfasst werden.

Die Datenerfassung in der hier beschriebenen Form hat noch nichts mit einer pädagogisch-didaktischen Gewichtung zu tun. Eine Gewichtung der Items spielt erst bei der Bewertung der Testergebnisse eine Rolle.

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Sind die Auswertungsmappen - Klasse und - Schule verpflichtend einzusetzen?

Die Vergleichsarbeiten DVA sind ein verpflichtendes Instrument der Selbstevaluation. Zur Durchführung der Vergleichsarbeiten gehört neben der Bearbeitung der Schülerhefte und der Korrektur mittels Lösungen in den Lehrerheften auch der Einsatz der Auswertungsmappe-Klasse. Die Verwendung der Auswertungsmappe Klasse ist verpflichtend, denn nur über diese Mappen erhält die Lehrkraft die in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den Vergleichsarbeiten landeseinheitlich vorgegebenen Wertungsmaßstäbe (VwV vom 22. September 2011, veröffentlicht am 4. November 2011 in K.u.U. in Heft 19).

In der Auswertungsmappe Schule werden die Ergebnisse der Parallelklassen gebündelt und anschaulich dargestellt. Damit diese Ergebnisse in Lehrerkonferenzen effizient besprochen und ins Schulportfolio übernommen werden können, wird der Einsatz vor allem für mehrzügigen Schulen empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.

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Können die elektronischen Auswertungsmappen mit OpenOffice oder Office für Mac bearbeit werden?

Nein, denn die Auswertungsmappen enthalten Makros, die nur bei Excel für Windows korrekt arbeiten.

Bei den Auswertungsmappen handelt es sich um makrogesteuerte Excel-Mappen. Um sicherzustellen, dass die Auswertungsmappen an jeder Schule eingesetzt werden können, musste ein Programm gewählt werden, das an jeder Schule vorhanden ist. Excel erfüllt diese Voraussetzung. Das Programm gehört zur Standard-Software der Schulverwaltungs-PCs, die ohne Ausnahme an allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen installiert ist.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auswertungmappen nur mit Excel für Windows sicher funktionieren.

Sie lassen sich zwar mit anderen Tabellenkalkulationsprogrammen öffnen, arbeiten aber wegen den unterschiedlichen bzw. fehlenden Makro-Sprachen möglicherweise nicht korrekt. Es lassen sich dann auch keine funktionsfähigen Dateien für die Schulmappe oder für die Pilotierung auslesen. Auch andere Funktionen der Mappen sind bei Verwendung von beispielsweise OpenOffice deaktiviert.

Gleiches gilt für die Verwendung von Office für Mac.

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Ist bei den elektronischen Auswertungsmappen ein Verschieben von Zellinhalten mit „Drag and Drop“ (Ziehen und Loslassen) empfehlenswert?

Nein, Drag and Drop* und die Ausschneidefunktion sollen bei den Excel-Mappen nicht angewendet werden, da sonst Bezüge falsch übernommen werden könnten.

Wenn beispielsweise der Namen eines Schülers an eine andere Stelle gesetzt werden soll, empfiehlt es sich, den Namen zu markieren, ihn zu kopieren und an der neuen Stelle einzufügen.

* Bei der Methode „Drag and Drop“ (Ziehen und Loslassen) werden Zellinhalte verschoben, indem das Objekt markiert und anschließend bei ständig gedrückter linker Maustaste an eine andere Stelle gezogen wird.

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Wie werden die Vergleichswerte zur Einordnung der Klassenergebnisse bestimmt?

Bei einer Vergleichsarbeit werden die landesweiten Vergleichswerte aus den Ergebnissen der Pilotierung (Voruntersuchung) ermittelt. Dabei wird in einer für die jeweilige Schulart repräsentativen Stichprobe eine größere Anzahl von Aufgaben eingesetzt. Die Ergebnisse werden an das Landesinstitut zurückgemeldet und nach bestimmten teststatistischen Kriterien wie z.B. der „Schwierigkeit einer Aufgabe” analysiert. Die Schwierigkeit einer Einzelaufgabe ist identisch mit dem prozentualen Anteil der richtigen Lösungen. Auf der Basis der in der Pilotierung gewonnen Daten werden die landesweiten Vergleichswerte berechnet.

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Können Aufgaben aus den Vergleichsarbeiten DVA archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt weiter genutzt werden?

Die Vergleichsarbeiten können auf den schulischen Rechnern archiviert werden.

Nach dem Einsatztermin sind die Aufgaben aus den Vergleichsarbeiten „verbraucht”.

Die „verbrauchten” Aufgaben können später innerschulisch beispielsweise für Klassenarbeiten und Tests, auch in abgewandelter Form, herangezogen werden. Die Urheberrechte sind dabei zu beachten.

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Wie sind die Schülerhefte aufzubewahren?

Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 22. September 2011, die am 4. November 2011 in K.u.U in Heft 19 veröffentlicht wurde, regelt in Abschnitt I den Umgang mit den Ergebnissen und den Testmaterialien:

„Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden mit den Schülern, Eltern und in Lehrerkonferenzen besprochen. Auf Wunsch werden die korrigierten Arbeiten den Schülern mit nach Hause gegeben.“

Die Aufbewahrung der Testmaterialien wurde durch das KM nicht verbindlich geregelt. Es wird jedoch empfohlen, mit den Schülerheften der Vergleichsarbeiten genauso umzugehen, wie mit Klassenarbeiten.

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Wie lange sind die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten DVA aufzubewahren?

Die Vergleichsarbeiten DVA sind Grundlage für die Selbstevaluation der Schulen. Die Selbstevaluation der Schule, einschließlich des Umgangs mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten, ist Bestandteil der Fremdevaluation, die in einem Zyklus von fünf Jahren stattfindet. Demzufolge besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Auswertungsmappen - Klasse und - Schule von fünf Jahren.

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Zuletzt geändert am 12.3.2012
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