Vergleichsarbeiten DVA
DVA 2011 - Allgemeine Informationen für Schulen
Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die Schulen bereitgestellt.
Einsatz von DVA
Vorbereitung auf DVA
Zugelassene Hilfsmittel
Durchführung - zeitlicher Ablauf
Umgang mit den Daten
Weitere Hinweise finden Sie unter
“Aktuelles - Antworten auf häufig gestellte Fragen”.
Einsatz von DVADie Vergleichsarbeiten sind ein verpflichtendes Instrument der Selbstevaluation. Sie werden nicht benotet. Zu Beginn des Schuljahres werden in der Hauptschule Klasse 7, der Realschule und dem Gymnasium Klassen 7 und 9 Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen eingesetzt (siehe Eine Vergleichsarbeit überprüft jeweils den Lernstand in Bezug auf den Bildungsstandard der vorausgegangenen Jahrgangsstufe des jeweiligen Faches. |
Vorbereitung auf DVAEine gezielte Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf die DVA ist weder notwendig noch sinnvoll. Die DVA sollen nicht kurzfristige Übungseffekte, sondern langfristig angelegte Kompetenzen überprüfen. Mit der Einführung von Bildungsstandards rückt der Prozess des Kompetenzerwerbs in den Mittelpunkt des Unterrichts (Ebene 1 des Bildungsplans). Ein Aufbau von Kompetenzen erfolgt nicht über eine enge Vorbereitung auf Tests, sondern durch einen Unterricht, der auf Einstellungen, Fähigkeiten und Kenntnisse angelegt ist, wie dies in der “Einführung in den Bildungsplan 2004” von H. von Hentig beschrieben wird. Gegenwärtig werden sowohl auf Landesebene als auch auf KMK-Ebene unterschiedliche Aufgabentypen erstellt, die sich in ihrer Funktion wie folgt unterscheiden:
Testaufgaben sind in der Regel keine guten Lern- und Übungsaufgaben, umgekehrt sind gute Lern- und Übungsaufgaben in der Regel keine guten Testaufgaben. Lehrerinnen und Lehrer können die verschiedenen Empfehlenswert ist es auch, sich mit den technischen Bedingungen des Einsatzes vertraut zu machen. Unter |
Zugelassene HilfsmittelDie DVA beziehen sich auf das Kerncurriculum. Bei der Formulierung von Aufgaben wird dies auch im Hinblick auf die erforderlichen Hilfsmittel beachtet. Für die DVA sind nur die Hilfsmittel erforderlich, die in der “Verordnung des Kultusministeriums über die notwendigen Lernmittel (Lernmittelverordnung - LMVO) vom 19. April 2004” mit “x” aufgeführt werden. Das einfache Kreuz bedeutet dort: “In dieser Klasse/Jahrgangsstufe ist das angegebene Lernmittel für jeden Schüler während des gesamten Schuljahres zum ständigen Gebrauch notwendig.” Daneben werden die in den jeweiligen Klassenstufen üblichen Arbeitsmittel wie z.B. Lineal oder Buntstifte vorausgesetzt. Die zum jeweiligen Termin benötigten Hilfsmittel werden mit der Übersendung der Aufgaben mitgeteilt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Hilfsmittel, die in der Lernmittelverordnung explizit genannt werden. Der Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bleibt hiervon unberührt. Spezielle Informationen zum Taschenrechner in Klasse 7 und 9 im Fach Mathematik sind unter “Vergleichsarbeiten DVA - Antworten auf häufig gestellte Fragen - |
Durchführung - zeitlicher AblaufDie Termine für die jeweiligen Fächer wurden in K.u.U. bekannt gegeben. Die Kommunikation mit den Schulen erfolgt über das Intranet der Schulverwaltung. Informationen gehen den Schulen per E-Mail über den an jeder Schule installierten Schulverwaltungs-Rechner zu. Ende März werden die Stichprobenschulen 2011 benachrichtigt. Im Juli 2011, also am Ende des Schuljahres 2010/2011 erfolgt die Pilotierung (Voruntersuchung) der neuen Aufgaben für die DVA 2011. Nach den Sommerferien erhalten die Schulleitungen schulartspezifische allgemeine Hinweise für den Pflichteinsatz der DVA 2011. Diese beinhalten Mitteilungen, die für die Durchführung der Vergleichsarbeiten vorab benötigt werden. Alle Schüler- und Lehrermaterialien werden an einem bestimmten Tag - etwa 10 Tage vor der Durchführung des ersten Tests - zum Herunterladen bereitgestellt. Die Materialien werden heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt. Die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Vertrauensperson vervielfältigt die Schülerarbeitsblätter. Die Arbeiten dürfen den Schülerinnen und Schülern nicht vor dem Einsatz bekannt gemacht werden. Bei der Weitergabe der Materialien weisen die Schulleitungen die Lehrkräfte daher auf die Vertraulichkeit der Arbeiten hin. Bei den Materialien handelt es sich um
Die DVA werden in der dritten und vierten Schulwoche an den jeweiligen vom Kultusministerium vorgegebenen Terminen geschrieben. Die Schule entscheidet selbst, in welchen Stunden die Vergleichsarbeiten geschrieben werden. Für die Durchführung sollte eine Doppelstunde zur Verfügung gestellt werden. Die reine Bearbeitungszeit für Vergleichsarbeiten in Klasse 7 beträgt 60 Minuten. Für Klasse 9 wird erstmalig ab dem Schuljahr 2011/12 die Bearbeitungszeit - bei unverändertem Seitenumfang der Arbeiten - auf 75 Minuten erhöht. Für die Durchführung in Klasse 7 und 9 sollte eine Doppelstunde zur Verfügung gestellt werden. Die restliche Zeit kann für Vor- und Nachbereitung genutzt werden. Im Gymnasium im Fach Mathematik besteht der Test aus zwei Teilen, wobei der erste Teil ohne Taschenrechner zu bearbeiten ist. Nach der Durchführung und der Korrektur der DVA werden die Schülerdaten von der durchführenden Lehrkraft in eine elektronische Auswertungsmappe "Klasse" verpflichtend eingegeben. Hier empfiehlt es sich im Zweierteam zu arbeiten und arbeitsteilig vorzugehen. Mit der Dateneingabe werden unmittelbar in der Auswertungsmappe „Klasse“ die individuellen Schülerergebnisse und die Klassenergebnisse ermittelt und den in der Pilotierung gewonnenen landesweiten Vergleichswerten gegenübergestellt. Anschließend werden die einzelnen Klassenergebnisse der Schulleitung bzw. einem benannten Schulteam zum Einlesen in die Auswertungsmappe „Schule“ übermittelt. Mit dem Einlesen der Klassenergebnisse wird in der Auswertungsmappe „Schule“ ein Parallelklassenvergleich sowie der Bezug zu den landesweiten Vergleichswerten dargestellt. Die aufgeführten Planungen werden in einem schulartspezifischen Planungsraster zum zeitlichen Ablauf zusammengefasst und sollen den Schulen zur Transparenz des Verfahrensablaufs dienen.
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Umgang mit den DatenDie DVA sind verpflichtend einzusetzende Instrumente der Selbstevaluation. Darüber hinaus liefern sie Informationen zum individuellen Leistungsstand einzelner Schülerinnen und Schüler. Aus diesen Zielsetzungen leitet sich der Umgang mit den erhobenen Daten ab. Als Instrumente der Selbstevaluation tragen sie dazu bei zu erkennen, inwieweit es den Schulen gelungen ist, die Erwartungen der Bildungsstandards zu erreichen. Die Schulen erhalten zur Relativierung der klassenspezifischen Ergebnisse landesweite Vergleichswerte. Im Sinne der Qualitätsentwicklung sollten die Ergebnisse in den jeweiligen Fachkonferenzen und Jahrgangskonferenzen - unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit - offen diskutiert und interpretiert werden, um gezielte Maßnahmen einzuleiten. Zur zielgerichteten und systematischen Nutzung der Daten hat das Landesinstitut für Schulentwickung eine Handreichung "Vergleichsarbeiten DVA – Umgang mit den Ergebnissen im Rahmen der Selbstevaluation der Schulen"
Nach der Durchführung der DVA verbleiben die Ergebnisse an den Schulen und werden nicht unmittelbar an das Landesinstitut zurückgemeldet. Nur die Pilotierungsschulen melden die anonymisierten Daten an das Landesinstitut zurück. Im Rahmen der Selbstevaluation werden die Ergebnisse jedoch von den Schulen ins Schulportfolio übernommen und fließen damit in die Fremdevaluation ein. Die Fremdevaluation möchte Erkenntnisse darüber gewinnen, wie die Schulen mit den Ergebnissen der DVA umgegangen sind und welche Konsequenzen sie daraus gezogen haben. Es ist überdies vorgesehen, dass anonymisierte und aggregierte Ergebnisse der Fremdevaluation auch Bestandteil einer regelmäßigen Bildungsberichterstattung unseres Landes werden. |