Vergleichsarbeiten DVA
DVA 2011 - Informationen für Sonderschulen, Schulen in Freier Trägerschaft und Auslandsschulen
Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die oben genannten Schulen bereitgestellt.
Informationen für Sonderschulen
Informationen für Schulen in Freier Trägerschaft
Informationen für Auslandsschulen
Informationen für SonderschulenDie Vergleichsarbeiten sind ein Instrument der Selbstevaluation. Daher erfolgt der Einsatz der Vergleichsarbeiten an den Sonderschulen auf freiwilliger Basis. Das Kultusministerium empfiehlt den Schulen zur Orientierung die Arbeiten einzusetzen. Die Sonderschulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist. Behinderte Schülerinnen und Schüler, die allgemeine Schulen besuchen, nehmen dagegen mit ihrer Klasse an den Vergleichsarbeiten teil. Sie haben Anspruch auf behinderungsgerechten Nachteilsausgleich. Die Schule und die Schulverwaltung legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten. Die Aufgaben werden ggf. in Zusammenarbeit mit dem sonderpädagogischen Dienst spezifisch auf die jeweilige Behinderung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers angepasst. Für Blinde werden die Aufgaben soweit möglich in Blindenschrift übersetzt. Diese Arbeit wird von der Schloss-Schule Ilvesheim übernommen. Blinde Schülerinnen und Schüler sind von der betroffenen Schule schriftlich direkt zu melden an: Schloss-Schule Ilvesheim Weitere besondere Erfordernisse einzelner Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die nicht vor Ort gelöst werden können, z.B. Bearbeitung einer DVA am PC, meldet die betreffende Sonderschule mittels eines Bedarfs-Formulars DVA 2011 |
Informationen für Schulen in Freier TrägerschaftDer Einsatz der Vergleichsarbeiten DVA ist den Schulen in freier Trägerschaft freigestellt. Eine Teilnahme wird jedoch empfohlen. Für Schulen in Freier Trägerschaft, die nicht an das Schulverwaltungsnetz angeschlossen sind, stehen daher an den Unteren Schulaufsichtsbehörden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für DVA bereit. Nach Freischaltung der Materialien können die Schulen in Freier Trägerschaft die für die Durchführung der DVA erforderlichen Unterlagen ihrer Schulart mit diesem Berechtigungsformular für die DVA 2011 Eine vorherige Absprache über die Art und Weise der Übergabe ist empfehlenswert. Für Schulen in Freier Trägerschaft, die GY8 Französisch durchführen wollen:Für GY8 Französisch wird Zusatzmaterial benötigt. Dieses Zusatzmaterial kann über den üblichen Zugang im Intranet mit den weiteren Materialien zu dieser Vergleichsarbeit heruntergeladen werden. Alternativ kann eine CD mit dem Zusatzmaterial beim Landesinstitut für Schulentwicklung angefordert werden. Verwenden Sie dazu bitte das folgende Formblatt: Berechtigungsformular Zusatzmaterial "DVA 2011" (GY8F) |
Informationen für AuslandsschulenAuslandsschulen melden ihr Interesse direkt den Ansprechpersonen des Landesinstituts: Die Vergleichsarbeiten der gewünschten Schulart werden den Auslandsschulen nach dem jeweiligen Einsatztermin in Baden-Württemberg, das heißt am Anfang des Schuljahres mittels CD zur Verfügung gestellt Ihre Einsatztermine und ihre Einsatzbedingungen passt die jeweilige Schule individuell der Schuljahresplanung ihres Landes an. |