Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Vorgaben
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Vergleichsarbeiten DVA

Konzeption - Vorgaben

Schulgesetz § 114 Evaluation

(1) Die Schulen führen zur Bewertung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität regelmäßig Selbstevaluationen durch; sie können sich dabei ergänzend der Unterstützung sachkundiger Dritter bedienen. Das Landesinstitut für Schulentwicklung führt in angemessenen zeitlichen Abständen Fremdevaluationen durch, zu deren Vorbereitung die Schulen auf Anforderung die Ergebnisse und Folgerungen der Selbstevaluation übersenden. ...

(2) Das Kultusministerium kann Schüler und Lehrer verpflichten, an Lernstandserhebungen von internationalen, nationalen und landesweiten Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen, die schulbezogene Tatbestände beinhalten und Zwecken der Schulverwaltung und der Bildungsplanung dienen; die Erhebung kann sich auch auf außerschulische Bildungsdeterminanten beziehen, soweit es den Schülern und Lehrern zumutbar ist.

(3) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen zu den Themen, den Methoden, dem Verfahren und dem Zeitpunkt der Evaluationen nähere Bestimmungen zu erlassen.

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2006, GBI., Nr. 15 vom 28. Dezember 2006, S. 378


Bildungsplan 2004 und Hinweise zu den nationalen Bildungsstandards (KMK-Standards)

Ab dem Schuljahr 2004/05 wurden in Baden-Württemberg die icon_linkextern  Bildungsstandards im Rahmen der Bildungsplanreform 2004 eingeführt. Bildungsstandards legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler am Ende einer bestimmten Jahrgangsstufe erfüllen sollen. Das Erreichen dieser Standards kann durch Vergleichsarbeiten überprüft werden.

“Die Schulen werden nicht nur zentral und periodisch evaluiert, sie werden zur Selbstevaluation angehalten, befugt und befähigt. Selbst- und Fremdevaluation bedingen einander und dienen einer empirisch gesicherten, zielgerichteten und systematischen Qualitätsentwicklung vor Ort. Die zentralen Prüfungen und Vergleichsarbeiten beziehen sich auf die Kerncurricula. In ihnen vor allem werden die Bildungsstandards wirksam.” Einführung in den Bildungsplan  pdf icon (PDF 212 KB)

Parallel dazu wurden auch auf KMK-Ebene nationale Bildungsstandards für den Primarbereich (Klasse 4), den Hauptschulabschluss sowie für den Mittleren Schulabschluss verabschiedet. In den Hinweisen wird die Einbindung der nationalen Bildungsstandards in das System der baden-württembergischen Bildungsstandards dargestellt.

Hinweise für die icon_linkextern  Realschule
Hinweise für das icon_linkextern  Gymnasium

Die nationalen Bildungsstandards (KMK-Standards) finden Sie icon_linkextern  hier.

Die Schulen wurden mit Schreiben vom 05.12.2007 vom Kultusministerium informiert.


Schulgesetz § 114 Evaluation

(1) Die Schulen führen zur Bewertung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität regelmäßig Selbstevaluationen durch; sie können sich dabei ergänzend der Unterstützung sachkundiger Dritter bedienen. Das Landesinstitut für Schulentwicklung führt in angemessenen zeitlichen Abständen Fremdevaluationen durch, zu deren Vorbereitung die Schulen auf Anforderung die Ergebnisse und Folgerungen der Selbstevaluation übersenden. ...

(2) Das Kultusministerium kann Schüler und Lehrer verpflichten, an Lernstandserhebungen von internationalen, nationalen und landesweiten Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen, die schulbezogene Tatbestände beinhalten und Zwecken der Schulverwaltung und der Bildungsplanung dienen; die Erhebung kann sich auch auf außerschulische Bildungsdeterminanten beziehen, soweit es den Schülern und Lehrern zumutbar ist.

(3) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen zu den Themen, den Methoden, dem Verfahren und dem Zeitpunkt der Evaluationen nähere Bestimmungen zu erlassen.

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2006, GBI., Nr. 15 vom 28. Dezember 2006, S. 378


Bildungsplan 2004 und Hinweise zu den nationalen Bildungsstandards (KMK-Standards)

Ab dem Schuljahr 2004/05 wurden in Baden-Württemberg die icon_linkextern  Bildungsstandards im Rahmen der Bildungsplanreform 2004 eingeführt. Bildungsstandards legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler am Ende einer bestimmten Jahrgangsstufe erfüllen sollen. Das Erreichen dieser Standards kann durch Vergleichsarbeiten überprüft werden.

“Die Schulen werden nicht nur zentral und periodisch evaluiert, sie werden zur Selbstevaluation angehalten, befugt und befähigt. Selbst- und Fremdevaluation bedingen einander und dienen einer empirisch gesicherten, zielgerichteten und systematischen Qualitätsentwicklung vor Ort. Die zentralen Prüfungen und Vergleichsarbeiten beziehen sich auf die Kerncurricula. In ihnen vor allem werden die Bildungsstandards wirksam.” Einführung in den Bildungsplan  pdf icon (PDF 212 KB)

Parallel dazu wurden auch auf KMK-Ebene nationale Bildungsstandards für den Primarbereich (Klasse 4), den Hauptschulabschluss sowie für den Mittleren Schulabschluss verabschiedet. In den Hinweisen wird die Einbindung der nationalen Bildungsstandards in das System der baden-württembergischen Bildungsstandards dargestellt.

Hinweise für die icon_linkextern  Realschule
Hinweise für das icon_linkextern  Gymnasium

Die nationalen Bildungsstandards (KMK-Standards) finden Sie icon_linkextern  hier.

Die Schulen wurden mit Schreiben vom 05.12.2007 vom Kultusministerium informiert.


Neue Verwaltungsvorschrift

Die Bestimmungen zu den unbenoteten Vergleichsarbeiten wurden in einer  Verwaltungsvorschrift  pdf icon (PDF 68 KB) vom 22. September 2011 geregelt.

Sämtliche icon_linkextern Bildungsstandards und Niveaukonkretisierungen finden Sie hier nach Schularten geordnet.

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