Vergleichsarbeiten DVA
Konzeption - Vorgaben
Schulgesetz § 114 Evaluation(1) Die Schulen führen zur Bewertung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität regelmäßig Selbstevaluationen durch; sie können sich dabei ergänzend der Unterstützung sachkundiger Dritter bedienen. Das Landesinstitut für Schulentwicklung führt in angemessenen zeitlichen Abständen Fremdevaluationen durch, zu deren Vorbereitung die Schulen auf Anforderung die Ergebnisse und Folgerungen der Selbstevaluation übersenden. ... (2) Das Kultusministerium kann Schüler und Lehrer verpflichten, an Lernstandserhebungen von internationalen, nationalen und landesweiten Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen, die schulbezogene Tatbestände beinhalten und Zwecken der Schulverwaltung und der Bildungsplanung dienen; die Erhebung kann sich auch auf außerschulische Bildungsdeterminanten beziehen, soweit es den Schülern und Lehrern zumutbar ist. (3) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen zu den Themen, den Methoden, dem Verfahren und dem Zeitpunkt der Evaluationen nähere Bestimmungen zu erlassen. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2006, GBI., Nr. 15 vom 28. Dezember 2006, S. 378 |
Bildungsplan 2004 und Hinweise zu den nationalen Bildungsstandards (KMK-Standards)
Ab dem Schuljahr 2004/05 wurden in Baden-Württemberg die
“Die Schulen werden nicht nur zentral und periodisch evaluiert, sie werden zur Selbstevaluation angehalten, befugt und befähigt. Selbst- und Fremdevaluation bedingen einander und dienen einer empirisch gesicherten, zielgerichteten und systematischen Qualitätsentwicklung vor Ort. Die zentralen Prüfungen und Vergleichsarbeiten beziehen sich auf die Kerncurricula. In ihnen vor allem werden die Bildungsstandards wirksam.” Einführung in den Bildungsplan Parallel dazu wurden auch auf KMK-Ebene nationale Bildungsstandards für den Primarbereich (Klasse 4), den Hauptschulabschluss sowie für den Mittleren Schulabschluss verabschiedet. In den Hinweisen wird die Einbindung der nationalen Bildungsstandards in das System der baden-württembergischen Bildungsstandards dargestellt. Hinweise für dieHinweise für das
Die nationalen Bildungsstandards (KMK-Standards) finden Sie Die Schulen wurden mit Schreiben vom 05.12.2007 vom Kultusministerium informiert. |
Schulgesetz § 114 Evaluation(1) Die Schulen führen zur Bewertung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität regelmäßig Selbstevaluationen durch; sie können sich dabei ergänzend der Unterstützung sachkundiger Dritter bedienen. Das Landesinstitut für Schulentwicklung führt in angemessenen zeitlichen Abständen Fremdevaluationen durch, zu deren Vorbereitung die Schulen auf Anforderung die Ergebnisse und Folgerungen der Selbstevaluation übersenden. ... (2) Das Kultusministerium kann Schüler und Lehrer verpflichten, an Lernstandserhebungen von internationalen, nationalen und landesweiten Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen, die schulbezogene Tatbestände beinhalten und Zwecken der Schulverwaltung und der Bildungsplanung dienen; die Erhebung kann sich auch auf außerschulische Bildungsdeterminanten beziehen, soweit es den Schülern und Lehrern zumutbar ist. (3) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen zu den Themen, den Methoden, dem Verfahren und dem Zeitpunkt der Evaluationen nähere Bestimmungen zu erlassen. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2006, GBI., Nr. 15 vom 28. Dezember 2006, S. 378 |
Bildungsplan 2004 und Hinweise zu den nationalen Bildungsstandards (KMK-Standards)
Ab dem Schuljahr 2004/05 wurden in Baden-Württemberg die
“Die Schulen werden nicht nur zentral und periodisch evaluiert, sie werden zur Selbstevaluation angehalten, befugt und befähigt. Selbst- und Fremdevaluation bedingen einander und dienen einer empirisch gesicherten, zielgerichteten und systematischen Qualitätsentwicklung vor Ort. Die zentralen Prüfungen und Vergleichsarbeiten beziehen sich auf die Kerncurricula. In ihnen vor allem werden die Bildungsstandards wirksam.” Einführung in den Bildungsplan Parallel dazu wurden auch auf KMK-Ebene nationale Bildungsstandards für den Primarbereich (Klasse 4), den Hauptschulabschluss sowie für den Mittleren Schulabschluss verabschiedet. In den Hinweisen wird die Einbindung der nationalen Bildungsstandards in das System der baden-württembergischen Bildungsstandards dargestellt. Hinweise für dieHinweise für das
Die nationalen Bildungsstandards (KMK-Standards) finden Sie Die Schulen wurden mit Schreiben vom 05.12.2007 vom Kultusministerium informiert. |
Neue Verwaltungsvorschrift
Die Bestimmungen zu den unbenoteten Vergleichsarbeiten wurden in einer Verwaltungsvorschrift |
Sämtliche
Bildungsstandards und Niveaukonkretisierungen finden Sie hier nach Schularten geordnet.