Modell mit gemeinsamen Kernunterricht
Modell 2 (Modell mit gemeinsamem Kernunterricht) kann auch an weiter
entfernt liegenden Kooperationsschulen durchgeführt werden.
In diesem Modell erfolgt der Unterricht der Schüler der Klassen 5 und der
sich anschließenden Klasse 6 mindestens in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch in gemeinsamem Kernunterricht sowie in leistungsdifferenzierten
Profilgruppen A/B (Gruppe A: Realschulniveau, Gruppe B: Hauptschulniveau). Der
Kernunterricht beinhaltet die gemeinsamen Kompetenzen und Inhalte der beiden
Bildungspläne. Im Profilunterricht A und B werden jeweils die
schulartspezifischen Kompetenzen und Inhalte ergänzt. Kernunterricht und
Profilunterricht A deckt den Bildungsplan der Realschule ab, Kernunterricht und
Profilunterricht B den Bildungsplan der Hauptschule.
Es können optional weitere Fächer/Fächerverbünde in dieses Modell
einbezogen werden. Das Landesinstitut stellt die entsprechenden Pläne
(Aufteilung der Bildungsstandards in Kern- und Profilbereich) im Internet
bereit.
Klassenbildung:
- Innerhalb des Kooperationsverbundes erfolgt die Klassenbildung für die
Jahrgangsstufen 5 und 6 schulartübergreifend. Zu Beginn der Klasse 5 werden
an den kooperierenden Schulen kooperierende Klassen gebildet, in die
abweichend von § 1 Abs. 1 der Aufnahmeverordnung des Kultusministeriums vom
10. Juni 1983 (GBl. S. 507) die Schüler mit Hauptschulempfehlung aus dem
Schulbezirk der kooperierenden Hauptschulen und die Schüler der
kooperierenden Realschule aufgenommen werden. Die Zuordnung in die
Profilgruppe A bzw. B erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Hauptschul- bzw.
Realschulempfehlung.
- Bei der Bildung der am Versuch beteiligten Klassen kann der
Kooperationsverbund den Teiler im Rahmen der begrenzten Gesamtressourcen von
2 Deputaten im Mittel pro Kooperationsverbund und Jahr festlegen. Die
maximale Gruppengröße (A/B- Profilunterricht und weiterer
schulartspezifischer Unterricht) sollte in der Regel bei 28 liegen. *
- Einer Klasse werden bis zu 10 Schüler mit Hauptschulempfehlung zugeteilt.
- Diese Klassenbildung gilt für alle Klassen 5 und 6, die am Modellversuch
beteiligt sind.
- Bei Kooperationen von Realschulen mit Hauptschulen mit geringer Schülerzahl
(z. B. dreizügige Realschule und einzügige Hauptschule) oder wenn eine
Realschule nur wenige Hauptschüler aufnimmt, werden nicht alle
Realschulklassen in den Schulversuch einbezogen. Die Anzahl der
kooperierenden Klassen ergibt sich aus der Zahl der Hauptschüler (max. 10
je Kooperationsklasse).
- Die Klassenbildung und Stundenplangestaltung hat so zu erfolgen, dass die
Profilkurse von Parallelklassen zusammengelegt werden können.
- Bei verschiedenen Aufteilungsvarianten ist die mit dem geringsten
Ressourcenmehraufwand zu wählen.
Kernunterricht und leistungsdifferenzierte Profilgruppen A/B:
- Der Kernunterricht wird nach einem vom LS erstellten Kernplan im
Klassenverband unterrichtet.
- Die Kooperationsschulen müssen mindestens in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch gemeinsamen Kernunterricht anbieten. Sie können
aber auch die Fächerverbünde und die übrigen Fächer einbeziehen.
- Zum Halbjahr und am Ende von Klasse 5 und nach dem ersten Schulhalbjahr
der Klasse 6 können die Schüler mit Hauptschulempfehlung einer anderen
Profilgruppe zugeteilt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der
Schulleiter im Einvernehmen mit den Eltern auf Vorschlag des Fachlehrers.
Ein Wechsel erfolgt in der Regel insbesondere:
- von der Profilgruppe B in die Profilgruppe A, wenn der Schüler in der
Halbjahresinformation der Klasse 5, im Zeugnis der Klasse 5 oder in der
Halbjahresinformation der Klasse 6 im jeweiligen Fach oder ggf. Fächerverbund
mindestens die Note "gut bis befriedigend" erhält;
- von der Profilgruppe A in Profilgruppe B, wenn der Schüler in der
Halbjahresinformation der Klasse 5, im Zeugnis der Klasse 5 oder in der
Halbjahresinformation der Klasse 6 im jeweiligen Fach oder ggf. Fächerverbund
nicht mindestens die Note "ausreichend" erhält.
- von der Profilgruppe B in die Profilgruppe A, wenn der Schüler in der
Halbjahresinformation der Klasse 5, im Zeugnis der Klasse 5 oder in der
Halbjahresinformation der Klasse 6 im jeweiligen Fach oder ggf. Fächerverbund
mindestens die Note "gut bis befriedigend" erhält;
- Klassenarbeiten haben einen gemeinsamen Teil, der sich auf den
Kernunterricht bezieht, sowie einen A/B-Teil.
- Das Landesinstitut hat Vorschläge für die zeitliche und inhaltliche
Aufteilung zwischen dem Kernunterricht und den beiden Profilgruppen
erarbeitet.
Versetzungsentscheidung, Zeugnis:
- Die Zeugnisnote im jeweiligen Fach bzw. Fächerverbund wird aus den
Leistungen aus dem gemeinsamen Kernunterricht und dem Unterricht in der
Profilgruppe nach den Vorschriften der Notenbildungsverordnung gebildet, mit
der Maßgabe, dass auch am Ende von Klasse 5 die Erteilung halber Noten zulässig
ist.
- Abweichend von der Versetzungsordnung Hauptschule und der
Versetzungsordnung Realschule, jeweils in der Fassung vom 5. Februar 2004 (GBl.
S. 82), wird von den am Modellversuch beteiligten Schulen eine Entscheidung
über die Versetzung von Klasse 5 nach Klasse 6 nicht getroffen.
- Am Ende der Klasse 6 trifft die zuständige Klassenkonferenz der
Kooperationsklasse der Schule eine Versetzungsentscheidung, wobei für die
Schüler mit Realschulempfehlung die Versetzungsordnung Realschule und für
die Schüler mit Hauptschulempfehlung die Versetzungsordnung Hauptschule
gilt.
Übergang am Ende von Klasse 6:
- Für die Schüler mit Hauptschulempfehlung gilt wegen eines Übergangs in
Klasse 7 der Realschule § 4 Abs. 1 Multilaterale Versetzungsordnung mit der
Maßgabe, dass die Schule eine entsprechende Bildungsempfehlung ausspricht.
Eine Bildungsempfehlung für die Realschule setzt in der Regel voraus, dass
der Schüler mit Hauptschulempfehlung im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 6
mindestens in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch den
Unterricht der Profilgruppe A besucht hat und in diesen Fächern mindestens
ausreichende Leistungen erzielt sowie in allen anderen für die Versetzung
an der Hauptschule maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden mindestens
einen Durchschnitt von 3,0 erreicht hat. § 5 Abs. 1 Multilaterale
Versetzungsordnung bleibt unberührt.
Förderung:
- Zur individuellen Förderung erhalten die Schulverbünde in der Regel zusätzlich
je 1 Lehrerwochenstunde pro Fach in Deutsch, Mathematik und Englisch. *
- Es können sowohl Hauptschüler als auch Realschüler freiwillig an diesem
Zusatzunterricht teilnehmen.
Schulischer Mehraufwand:
- Kooperationsverbünde erhalten bis zu 4 Entlastungsstunden je Schuljahr für
den Mehraufwand der Schulorganisation, für die Dokumentation der
Erfahrungen, für die schulinterne Multiplikation und für die Mitwirkung an
der Begleiterhebung. Der Umfang variiert gemäß der Zahl der Kooperationsfächer
und der Zahl der teilnehmenden Klassen.
- Zusätzlich erhalten die Kooperationsverbünde 1 - 2 Anrechnungsstunden pro in den Versuch einbezogene Klasse als Pool. *
Vergleichsarbeiten:
- Die Teilnahme an den Diagnose- und Vergleichsarbeiten (DVA) Ende Klasse 6
richtet sich jeweils nach der besuchten Profilgruppe.
Weiteres:
- Im Kernunterricht und in den Profilgruppen kommen in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch die Realschul- bzw. Hauptschulschulbücher sowie
weitere angemessene Unterrichtsmaterialien zum Einsatz. Hierfür können dem
Schulträger zusätzliche Kosten entstehen.
- Der Schullastenausgleich richtet sich für die Klassen 5 und 6 nach der
Grundschulempfehlung. Der Lehrereinsatz in den Kooperationsverbünden
erfolgt schulartübergreifend.
- Für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch wurde für die
Jahrgangstufen 5 und 6 ein gemeinsamer Kernplan mit ausgewiesenen
differenzierenden Zusätzen auf der Grundlage der geltenden
Bildungsstandards Hauptschule und Realschule erarbeitet, nach dem
unterrichtet wird.
- Für die gesellschaftswissenschaftlichen bzw. naturwissenschaftlichen Fächerverbünde
wurde ein Kernplan erarbeitet, der auf der Grundlage der Bildungsstandards
der Hauptschule und Realschule gemeinsames Unterrichten in der
Jahrgangsstufe 5 und gemeinsames Unterrichten mit ausgewiesenen
differenzierenden Zusätzen in der Jahrgangsstufe 6 vorsieht. Für diesen
Kernplan ist eine Festlegung der Stundentafel erfolgt, er enthält im Blick
auf den Bildungsstandard NWA Realschule Jahrgangsstufe 7 auch Hinweise auf
Fortführung des Unterrichts in der Jahrgangsstufe 7.
- Zusatzunterricht für schwächere Hauptschüler wird nach
Hauptschul-Regelungen angeboten.
* Zuweisung
Für die notwendigen Gruppenteilungen, Förderstunden und die organisatorische Umsetzung des Modells werden (abhängig von der Zahl der beteiligten Schulen, der beteiligten Klassen sowie dem Teilungsbedarf) insgesamt maximal 2 Deputate für die Dauer des Schulversuchs pro Kooperationsverbund und pro Schuljahr zur Verfügung gestellt.
