Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Modell mit gemeinsamen Kernunterricht
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Modell mit gemeinsamen Kernunterricht

Modell mit gemeinsamem Kernunterricht

Modell 2 (Modell mit gemeinsamem Kernunterricht) kann auch an weiter entfernt liegenden Kooperationsschulen durchgeführt werden.

In diesem Modell erfolgt der Unterricht der Schüler der Klassen 5 und der sich anschließenden Klasse 6 mindestens in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in gemeinsamem Kernunterricht sowie in leistungsdifferenzierten Profilgruppen A/B (Gruppe A: Realschulniveau, Gruppe B: Hauptschulniveau). Der Kernunterricht beinhaltet die gemeinsamen Kompetenzen und Inhalte der beiden Bildungspläne. Im Profilunterricht A und B werden jeweils die schulartspezifischen Kompetenzen und Inhalte ergänzt. Kernunterricht und Profilunterricht A deckt den Bildungsplan der Realschule ab, Kernunterricht und Profilunterricht B den Bildungsplan der Hauptschule.

Es können optional weitere Fächer/Fächerverbünde in dieses Modell einbezogen werden. Das Landesinstitut stellt die entsprechenden Pläne (Aufteilung der Bildungsstandards in Kern- und Profilbereich) im Internet bereit.

Klassenbildung:

  • Innerhalb des Kooperationsverbundes erfolgt die Klassenbildung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 schulartübergreifend. Zu Beginn der Klasse 5 werden an den kooperierenden Schulen kooperierende Klassen gebildet, in die abweichend von § 1 Abs. 1 der Aufnahmeverordnung des Kultusministeriums vom 10. Juni 1983 (GBl. S. 507) die Schüler mit Hauptschulempfehlung aus dem Schulbezirk der kooperierenden Hauptschulen und die Schüler der kooperierenden Realschule aufgenommen werden. Die Zuordnung in die Profilgruppe A bzw. B erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Hauptschul- bzw. Realschulempfehlung.
  • Bei der Bildung der am Versuch beteiligten Klassen kann der Kooperationsverbund den Teiler im Rahmen der begrenzten Gesamtressourcen von 2 Deputaten im Mittel pro Kooperationsverbund und Jahr festlegen. Die maximale Gruppengröße (A/B- Profilunterricht und weiterer schulartspezifischer Unterricht) sollte in der Regel bei 28 liegen. *
  • Einer Klasse werden bis zu 10 Schüler mit Hauptschulempfehlung zugeteilt.
  • Diese Klassenbildung gilt für alle Klassen 5 und 6, die am Modellversuch beteiligt sind.
  • Bei Kooperationen von Realschulen mit Hauptschulen mit geringer Schülerzahl (z. B. dreizügige Realschule und einzügige Hauptschule) oder wenn eine Realschule nur wenige Hauptschüler aufnimmt, werden nicht alle Realschulklassen in den Schulversuch einbezogen. Die Anzahl der kooperierenden Klassen ergibt sich aus der Zahl der Hauptschüler (max. 10 je Kooperationsklasse).
  • Die Klassenbildung und Stundenplangestaltung hat so zu erfolgen, dass die Profilkurse von Parallelklassen zusammengelegt werden können.
  • Bei verschiedenen Aufteilungsvarianten ist die mit dem geringsten Ressourcenmehraufwand zu wählen.

Kernunterricht und leistungsdifferenzierte Profilgruppen A/B:

  • Der Kernunterricht wird nach einem vom LS erstellten Kernplan im Klassenverband unterrichtet.
  • Die Kooperationsschulen müssen mindestens in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch gemeinsamen Kernunterricht anbieten. Sie können aber auch die Fächerverbünde und die übrigen Fächer einbeziehen.
  • Zum Halbjahr und am Ende von Klasse 5 und nach dem ersten Schulhalbjahr der Klasse 6 können die Schüler mit Hauptschulempfehlung einer anderen Profilgruppe zugeteilt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter im Einvernehmen mit den Eltern auf Vorschlag des Fachlehrers. Ein Wechsel erfolgt in der Regel insbesondere:
    • von der Profilgruppe B in die Profilgruppe A, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation der Klasse 5, im Zeugnis der Klasse 5 oder in der Halbjahresinformation der Klasse 6 im jeweiligen Fach oder ggf. Fächerverbund mindestens die Note "gut bis befriedigend" erhält;  
    • von der Profilgruppe A in Profilgruppe B, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation der Klasse 5, im Zeugnis der Klasse 5 oder in der Halbjahresinformation der Klasse 6 im jeweiligen Fach oder ggf. Fächerverbund nicht mindestens die Note "ausreichend" erhält.
  • Klassenarbeiten haben einen gemeinsamen Teil, der sich auf den Kernunterricht bezieht, sowie einen A/B-Teil.
  • Das Landesinstitut hat Vorschläge für die zeitliche und inhaltliche Aufteilung zwischen dem Kernunterricht und den beiden Profilgruppen erarbeitet.

Versetzungsentscheidung, Zeugnis:

  • Die Zeugnisnote im jeweiligen Fach bzw. Fächerverbund wird aus den Leistungen aus dem gemeinsamen Kernunterricht und dem Unterricht in der Profilgruppe nach den Vorschriften der Notenbildungsverordnung gebildet, mit der Maßgabe, dass auch am Ende von Klasse 5 die Erteilung halber Noten zulässig ist.
  • Abweichend von der Versetzungsordnung Hauptschule und der Versetzungsordnung Realschule, jeweils in der Fassung vom 5. Februar 2004 (GBl. S. 82), wird von den am Modellversuch beteiligten Schulen eine Entscheidung über die Versetzung von Klasse 5 nach Klasse 6 nicht getroffen.
  • Am Ende der Klasse 6 trifft die zuständige Klassenkonferenz der Kooperationsklasse der Schule eine Versetzungsentscheidung, wobei für die Schüler mit Realschulempfehlung die Versetzungsordnung Realschule und für die Schüler mit Hauptschulempfehlung die Versetzungsordnung Hauptschule gilt.

Übergang am Ende von Klasse 6:

  • Für die Schüler mit Hauptschulempfehlung gilt wegen eines Übergangs in Klasse 7 der Realschule § 4 Abs. 1 Multilaterale Versetzungsordnung mit der Maßgabe, dass die Schule eine entsprechende Bildungsempfehlung ausspricht. Eine Bildungsempfehlung für die Realschule setzt in der Regel voraus, dass der Schüler mit Hauptschulempfehlung im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 6 mindestens in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch den Unterricht der Profilgruppe A besucht hat und in diesen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt sowie in allen anderen für die Versetzung an der Hauptschule maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden mindestens einen Durchschnitt von 3,0 erreicht hat. § 5 Abs. 1 Multilaterale Versetzungsordnung bleibt unberührt.

Förderung:

  • Zur individuellen Förderung erhalten die Schulverbünde in der Regel zusätzlich je 1 Lehrerwochenstunde pro Fach in Deutsch, Mathematik und Englisch. *
  • Es können sowohl Hauptschüler als auch Realschüler freiwillig an diesem Zusatzunterricht teilnehmen.

Schulischer Mehraufwand:

  • Kooperationsverbünde erhalten bis zu 4 Entlastungsstunden je Schuljahr für den Mehraufwand der Schulorganisation, für die Dokumentation der Erfahrungen, für die schulinterne Multiplikation und für die Mitwirkung an der Begleiterhebung. Der Umfang variiert gemäß der Zahl der Kooperationsfächer und der Zahl der teilnehmenden Klassen.
  • Zusätzlich erhalten die Kooperationsverbünde 1 - 2 Anrechnungsstunden pro in den Versuch einbezogene Klasse als Pool. *

Vergleichsarbeiten:

  • Die Teilnahme an den Diagnose- und Vergleichsarbeiten (DVA) Ende Klasse 6 richtet sich jeweils nach der besuchten Profilgruppe.

Weiteres:

  • Im Kernunterricht und in den Profilgruppen kommen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch die Realschul- bzw. Hauptschulschulbücher sowie weitere angemessene Unterrichtsmaterialien zum Einsatz. Hierfür können dem Schulträger zusätzliche Kosten entstehen.
  • Der Schullastenausgleich richtet sich für die Klassen 5 und 6 nach der Grundschulempfehlung. Der Lehrereinsatz in den Kooperationsverbünden erfolgt schulartübergreifend.
  • Für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch wurde für die Jahrgangstufen 5 und 6 ein gemeinsamer Kernplan mit ausgewiesenen differenzierenden Zusätzen auf der Grundlage der geltenden Bildungsstandards Hauptschule und Realschule erarbeitet, nach dem unterrichtet wird.
  • Für die gesellschaftswissenschaftlichen bzw. naturwissenschaftlichen Fächerverbünde wurde ein Kernplan erarbeitet, der auf der Grundlage der Bildungsstandards der Hauptschule und Realschule gemeinsames Unterrichten in der Jahrgangsstufe 5 und gemeinsames Unterrichten mit ausgewiesenen differenzierenden Zusätzen in der Jahrgangsstufe 6 vorsieht. Für diesen Kernplan ist eine Festlegung der Stundentafel erfolgt, er enthält im Blick auf den Bildungsstandard NWA Realschule Jahrgangsstufe 7 auch Hinweise auf Fortführung des Unterrichts in der Jahrgangsstufe 7.
  • Zusatzunterricht für schwächere Hauptschüler wird nach Hauptschul-Regelungen angeboten.

* Zuweisung

Für die notwendigen Gruppenteilungen, Förderstunden und die organisatorische Umsetzung des Modells werden (abhängig von der Zahl der beteiligten Schulen, der beteiligten Klassen sowie dem Teilungsbedarf) insgesamt maximal 2 Deputate für die Dauer des Schulversuchs pro Kooperationsverbund und pro Schuljahr zur Verfügung gestellt.

Beschreibung der beiden Modelle
Projektbeschreibung
Niveaukursmodell
Modell mit gemeinsamen Kernunterricht

Gemeinsamkeiten der Modelle

Beide Modelle erhöhen im Sinne von "Aufsteigermodellen für Hauptschüler" die Durchlässigkeit des Schulsystems. Beide Modelle fördern sowohl Hauptschüler als auch Realschüler zusätzlich. Die Anschlussfähigkeit ab Klasse 7 in der Hauptschule und in der Realschule ist gesichert, die Fortsetzung des jeweiligen Bildungsgangs in den Schularten Hauptschule und Realschule ist gewährleistet. Beide Modelle werden ausgewertet, so dass Erkenntnisse über gemeinsames Lernen von Haupt- und Realschülern unter verschiedenen Voraussetzungen (u.a. unterschiedlich ausgeprägte Heterogenität in den Lerngruppen) gewonnen werden können.
Landesinstitut für Schulentwicklung

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Der Modellversuch Kooperation Hauptschule und Realschule wird durch das Landesinstitut für Schulentwicklung betreut.

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