Allgemeine Informationen zur Qualitätsentwicklung und Evaluation
Qualitätsentwicklung und Evaluation in Baden-Württemberg
Mit dem Ministerratsbeschluss vom Juli 2002 wurden Selbst- und Fremdevaluation als integrale Bestandteile der innerschulischen Qualitätsentwicklung in Baden-Württemberg verbindlich für alle Schulen eingeführt. Der rechtlichen Rahmen der Selbst- und Fremdevaluation an allen öffentlichen Schulen wurde durch Änderung des Schulgesetzes vom 18.12.2006 mit der Einführung von §114 und der Verordnung über die Evaluation von Schulen (Evaluations-VO) vom 1. August 2008 definiert.
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Link zur Evaluationsverordnung bei landesrecht-bw.de
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Link zum Beschluss des Landtags zur Änderung des Schulgesetzes bei landtag-bw.de
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Link zum Paragraf 114 zur Evaluation des baden-württembergischen Schulgesetzes bei landesrecht-bw.de
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Link zur Handreichung und der Vorlage für Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht bei kultusportal-bw.de
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Link zu passwortgeschützten Befragungen im Rahmen der Evaluation
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Glossar mit Begriffen zur Qualitätsentwicklung und Evaluation QE-13, Dezember 2010
Handreichung mit Zusatzinformationen zur Evaluation QE-5, August 2011