Schulische Qualitätsdokumentation (Schulportfolio)
Mit der Verordnung über die Evaluation von Schulen (EvaluationsVO) wurde der rechtlichen Rahmen der Selbst- und Fremdevaluation an allen öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg definiert, der unter anderem Schulen dazu verpflichtet, eine schulinterne schriftliche Qualitätsdokumentation zu führen. Die „Handreichung zur schulischen Qualitätsdokumentation (Schulportfolio)“ QE-12, eine Weiterentwicklung der „Handreichung Schulportfolio“ QE-6, ist als Unterstützung für Schulen bei der Erstellung einer schulischen Qualitätsdokumentation konzipiert.
Die Handreichung gliedert sich in zwei Teile mit Anlagen:
Teil A: Qualitätsdokumentation als Bestandteil der Qualitätsentwicklung und -sicherung,
Teil B: Zusammenhang zwischen schulischer Qualitätsdokumentation und Fremdevaluation mit Erläuterungen zum „Auszug für die Fremdevaluation“,
Begleitmaterialien: in den Begleitmaterialien (CD zur Handreichung) finden sich vielfältige weitergehende Informationen, unter anderem Hilfen und Umsetzungsbeispiele („Aus der Praxis für die Praxis“) sowie Vorlagen für die technische Umsetzung (digital, web- bzw. wikibasiert). Das Landesinstitut stellt den Schulen mit Sch-Q-link, Schu-Q-Zilo und Sch-Q-Wiki vorkonfigurierte Programmpakete in Anlehnung an die Gliederung des baden-württembergischen Schulportfolios kostenfrei zum Download zur Verfügung. (Stand:14.03.2011)
Hinweis: Am 14.03.2011 wurde eine neue Version des Schu-Q-Link in den Begleitmaterialien bereitgestellt, in der fehlende Verzeichnisse ergänzt sind. Handreichungen mit Begleit-CD, die bis zum 14.03.2011 vom Landesinstitut ausgeliefert wurden, enthalten noch die fehlerhafte Datei. Der Fehler kann durch Installation der Datei schu-q-link.zip aus den Begleitmaterialien behoben werden.