Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Indikatoren
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Indikatoren der Schulverweigerung

Nach den Ergebnissen einer Befragung fängt der Prozess der Verweigerung häufig mit Stundenschwänzen oder gelegentlichem Schwänzen sowie mit Entschuldigungen in Form von Krankschreibungen an. Die Krankheiten sind meist nicht einmal vorgeschoben, sondern psychosomatische Reaktionen auf Anforderungen, denen die Schülerin oder der Schüler sich nicht gewachsen fühlt. Es handelt sich um Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Bauchschmerzen, Übelkeit und Magenprobleme (Schreiber-Kittl/Schröpfer, S. 136).“ ²

Eine Arbeitsgruppe im Landkreis Lörrach erarbeitete folgendes Frühwarnsystem zur Erkennung möglicher Indikatoren, welche allerdings nur dann, wenn sie mehrfach auftreten und/oder gehäuft vorkommen, auf eine beginnende Schulverweigerung schließen lassen.

Signale

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Fehlen in einem bestimmten Rhythmus, z.B. in bestimmten Fächern, an bestimmten Tagen, in bestimmten Stunden oder wenn Arbeiten geschrieben werden

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Häufig ohne Hausaufgaben/ ohne Arbeitsmaterial

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Verlassen der Schule während der Unterrichtszeit/Pause

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Wiederholtes Zuspätkommen

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Häufiges entschuldigtes Fehlen mit Begründungen wie Kopf- , Bauchschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Kreislaufstörungen oder mit Attesten verschiedener Ärzte

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Unentschuldigtes Fehlen

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Einbruch der Leistungen

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Überalterung

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Fehlende Beziehungen zu Mitschülerinnen,Lehrer/innen



Verhalten

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Nicht am Unterricht teilnehmen ( gähnen, ostentatives Wegschauen, träumen, nicht mitschreiben,….)

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Den Unterricht stören ( Provokationen, Ignorieren von Ermahnungen, freche Antworten )

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Aggressives Verhalten, gehemmtes Verhalten, überangepasstes Verhalten, Rückzugsverhalten

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Verdacht auf Alkohol - /Drogenmissbrauch

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Anzeichen von krimminellem Verhalten ( Lügen , Urkundenfälschung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Erpressung ) 9



Maßnahmen

Ansätze, die Schulschwänzen im frühen Stadium und auf mehreren Ebenen angehen, existieren in der Bundesrepublik bisher selten. Zudem wissen wir nicht, ob etwas wirkt und was wirkt. Denn es gibt sehr wenige Schulen, die Interventionskonzepte entwickeln und gar evaluieren. Ergebnisevaluation findet auch in den Schulverweigerer-Projekten nicht systematisch statt – schon gar nicht durch externe Untersuchungen. Baukasten-Module für ein schulisches Interventionsprogramm können sein:

(1)Übergangsbegleitung von der Primar- in die Sekundarschule für Risikokinder
(2)positive Lehrermodelle (Pünktlichkeit, Engagement, Motivation ...)
(3)organisierte Aufmerksamkeit und Statistikführung ( „Kultur des Hinschauens“, interne Veröffentlichung, Auswertung )
(4)Verabredung von innerschulischen Standards; schulinterner Verfahrenskatalog mit festgelegter Schrittefolge, z.B. schnelle Information innerhalb der Schule und gegenüber Eltern (Telefonate, Besuche) usw.
(5)Beispiel: Grundsätze in Braunschweig
(6)Klare Regeln verabreden und Einhaltung kontrollieren.
(7)Kultur der Aufmerksamkeit an der Schule:
(8)Frühe Signale wahrnehmen.
(9)Beschwerden nachgehen ( Mobbing, Belästigung ... ).Zuwendung, Anerkennung, Hinhören.
(10)Involvierung der Eltern durch Anruf, Brief, Gespräch ...
(11)Einbindung der Klasse, um Schwänzer/innen zurück zu holen
(12)Krisenintervention und Entwicklungsbegleitung durch Gruppenarbeit und Einzelberatung im Rahmen von Schulsozialarbeit
(13)angekoppelte, vertiefte Formen der Elternarbeit. 9

Schuldistanziertes Verhalten lässt sich frühzeitig erkennen. „Darum gilt es sowohl die Kommunikationsstrukturen zwischen Elternhaus und Schule, als auch das Beratungs- und Hilfesystem in den Schulen auszuweiten, zu spezifizieren und zu verbessern. So werden die Schulen ermutigt, vorrangig mit erzieherischen Mitteln auf das Fernbleiben vom Unterricht zu reagieren.
Neben Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, der Unterstützung von Vertrauensschülern, Vertrauenslehrern und einer entsprechenden Fehlzeitenerfassung und deren Dokumentation in den Schulen, muss auch eine vertraglich verbindliche Vereinbarung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese Vereinbarung gibt Lehrkräften Anlass, den Gründen für ein gehäuftes Fernbleiben nachzugehen.
Darüber hinaus werden Fehlzeiten statistisch in allen Klassen oder Lerngruppen der Schule zusammengefasst und die Gründe ihrer Entstehung in Konferenzen erörtert. Diese Vereinbarung wird den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnis gegeben. Bei vermutetem unentschuldigten Fernbleiben werden die Erziehungsberechtigten möglichst noch am selben Tag durch die Schule informiert.
Bei massiven Verstößen gegen die Schulpflicht sind in der Regel zusätzliche Hilfen notwendig. In Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen, freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit der Polizei ist ein gezielt arbeitende Ansprechpartnersystem für alle Beteiligten zu entwickeln. Kinder und Jugendliche können in bestimmten Fällen durch aufsuchende Formen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit angesprochen und durch abgestimmte Aktivitäten mit der Schule in deren Bezüge integriert werden.
In den Schulen selbst sollen sich verbindlich zusammenarbeitende Helferteams bilden. Diese können aus Beratungs- und Vertrauenslehrkräften, Schulpsychologen, Mitarbeiter der kommunalen sozialen Dienste, Erziehungsberatungsstellen, Schulsozialarbeitern und Schulärzten bestehen. Die genannten Helferteams stellen sich den Schulklassen persönlich vor, um Schülerinnen und Schülern den Zugang zu den jeweiligen Spezialdiensten zu erleichtern. Eine pädagogische Intervention erfolgt mit dem Einverständnis der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers.
Bei massiven Verstößen gegen die Schulpflicht müssen auch Sanktionen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens durchgesetzt werden. Seit langem arbeitet die Polizei im Rahmen jugendspezifischer Präventionskonzepte mit anderen Stellen eng zusammen. Polizeibeamte sollen in kriminalpräventiv begleitenden Maßnahmen ( z.B. Kontrollen im öffentlichen Raum, ÖPNV-Haltestellen, Kaufhäusern, Gaststätten, Spielhallen, Bahnhöfen, etc.) in Abstimmung mit Schule und Jugendamt mögliche Schulverweigerer ansprechen und sie auffordern, den pflichtgemäßen Unterricht zu besuchen. Speziell geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte sollen die Gelegenheit nutzen, mit Schülern ins Gespräch zu kommen, um ihnen die Folgen des Schulschwänzens zu verdeutlichen. Die Polizei hat dabei sowohl in der Schule als auch in den kommunalen Behörden feste Ansprechpartner “ 6
„Der Ansatz „Schüler helfen Schülern“ macht sich die genannten Kommunikationsstrukturen von Schülerinnen und Schülern zunutze. So können Vertrauensschüler gewählt werden, die auf unentschuldigt fehlende Mitschülerinnen und -schüler zu Hause oder in der Schule einwirken können.“ 7

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