Klassenfahrt nach Berlin

Soll ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden, bestehen verschiedene Möglichkeiten: Zum einen kann über den Bundesrat ein Zuschuss beantragt werden, zum anderen über einen Abgeordneten oder das Bundespresseamt. Wichtig ist, dass nur ein Antrag gestellt werden kann.

Über den Bundesrat erhält jede Lehrkraft und jede Schülerin ( jeder Schüler einen Zuschuss. Dieser ist begrenzt auf 50 Personen einer Schule pro Jahr. Als Berechnungsgrundlage werden die bahnamtlichen Kilometer verwendet.

Soll über einen Abgeordneten gegangen werden, muss beachtet werden, dass das Kontingent an Zuschüssen für die einzelnen Abgeordneten begrenzt ist. Die Lehrkraft sollte daran denken, sich rechtzeitig mit dem Büro eines Abgeordneten des Wahlkreises in Verbindung zu setzen und den Antrag zu stellen. Die Bewerbungsfrist endet meist am 31.12. des jeweiligen Jahres.
Für die Genehmigung müssen vorab zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Gruppen müssen mindestens 10 Personen umfassen.
  • Das Mindestalter der Teilnehmer und Teilnehmerinnen beträgt 15 Jahre.


Des Weiteren müssen die Gruppen an einem Programm im Bundestag teilnehmen, um den Zuschuss gewährt zu bekommen:

  • Besuch eines Informationsvortrags (ca. 45 Min.) auf der Besuchertribüne des Plenarsaals, dabei geht es um die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Deutschen Bundestages.
  • Teilnahme an einer Diskussion mit der/dem einladenden Abgeordneten
  • Auf Wunsch kann zusätzlich ein Film angesehen werden, z.B. "Parlamentarische Einblicke" oder "50 Jahre Deutscher Bundestag"
  • Einladung zum Essen oder einem Imbiss im Besucherrestaurant des Paul-Löbe-Hauses.

 

 

 


Der Text dieser Seite ist verfügbar unter der Lizenz CC BY 4.0 International
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

Bitte beachten Sie eventuell abweichende Lizenzangaben bei den eingebundenen Bildern und anderen Dateien.