Parlament und Kommission

Nach der Europawahl und der konstituierenden Sitzung im Juli 2009 endet auch die Amtszeit der jetzigen EU-Kommission. Das Europäische Parlament ist maßgeblich an der Bildung der neuen Kommission beteiligt, die spätestens sechs Monate nach der Europawahl im Amt sein muss. Zum Kommissionspräsidenten kann nur ernannt werden, wer die Zustimmung des Europäischen Parlaments erhält. So bestimmt der Ausgang der Europawahl indirekt auch über den Kommissionspräsidenten.

Alle Kandidaten für einen Kommissionsposten müssen sich Anhörungen im Europäischen Parlament stellen.

Diese Anhörungen werden live im Internet durch das Europäische Parlament übertragen (www.europarltv.eu). Erachten die Abgeordneten einen Kandidaten oder eine Kandidatin für ungeeignet, können sie diesen auch ablehnen.

Das Europäische Parlament kontrolliert die Arbeit der Kommission, indem es Rechenschaftsberichte der Kommissare einfordert, über die dann debattiert wird.