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1. Station: Autokratie

Die "Moskauer Autokratie (Selbstherrschaft) unterschied sich von den damaligen Herrschaftsformen Mittel- und Westeuropas durch eine erheblich größere Machtfülle des Monarchen und einen höheren Grad an Zentralisierung. Man kann sie definieren als prinzipiell unbeschränkte, religiös begründete Alleinherrschaft des Zaren, der in sich alle Funktionen des Gesetzgebers, des Richters und der Exekutive vereinigt, an keinerlei Rechtsnormen gebunden ist und auf keine Institutionen wie Ständeversammlungen Rücksicht nehmen muss, sondern allein Gott verantwortlich ist. Ein Tyrann war er allerdings nicht, denn seine Herrschaft wurde vom göttlichen Recht, von der dynastischen Erbfolge und von der Tradition (starina) begrenzt. In der Praxis regierten die russischen Herrscher meist im Einklang mit anderen Gruppen, vor allem mit den alten Adelsgeschlechtern" (Andreas Kappeler, Russische Geschichte, München 32002, S.47f.).

"Der Herrscherdienst brachte den Adligen Vorteile in Form von Grundbesitz und Privilegien. Die Unterordnung des russischen Adels unter den Herrscher hatte deshalb [...] weitgehend den Charakter freiwilliger Gefolgschaft. Beide Seiten waren aufeinander angewiesen und profitierten von dieser Interessengemeinschaft" (ebda, S. 49).

Der Herrscher stützte sich bis 1917 also gesellschaftlich und geistig auf Adel und Kirche, verwaltungstechnisch und im Hinblick auf den Machterhalt auf Armee, Bürokratie und Polizei, seit dem 19. Jh. stark auf die Geheimpolizei. Westlichen, demokratisch gesonnenen Beobachtern erschien die Knute (Peitsche) als das Symbol Russlands.

Aufgaben:

  1. Gestalte ein Schema mit den Stützen der Herrschaft des Zaren.
  2. Erläutere, wodurch sich die Herrschaft des Zaren von der westeuropäischer Herrscher unterscheidet.
  3. Begründe, warum der Begriff der Tyrannis, also einer unrechtmäßigen, grausamen Herrschaft eines Einzelnen, nicht angemessen für die Herrschaft des Zaren ist.

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