"Stuttgarter Wirtschaftsimperialismus": Der politische Kampf um den Südweststaat (1948 bis 1952)

Hintergrundinformationen

1. Bedeutung

Europa

© Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 2 T 1, Nr. 1976

Baden

© Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 2 T 1, Nr. 237

Politischer Kampf um den Südweststaat:
Zwischen Fortschrittsorientierung und Bewahrung der Identität

  • Anschauliche Quellen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen (Plakate, Postwurfsendungen, Postkartenmotive etc.) ermöglichen einen direkten Einblick in die politische Auseinandersetzung um die Gründung des Südweststaats. Die Quellen können sowohl als Reproduktion im Unterricht als auch im Original im Staatsarchiv Sigmaringen eingesehen werden.

  • Sowohl inhaltliche Argumentation als auch Stil und Strategie der politischen Auseinandersetzung können anhand der Quellen nachvollzogen werden. Insbesondere lassen sich in den Quellen Ursachen für die starke Emotionalisierung und Polarisierung der Streitfrage finden.

Zugespitzte politische Auseinandersetzung in den

Zugespitzte politische Auseinandersetzung in den "Kampfzeitungen" der beiden Lager
© Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 5 T 1, Nr. 743

  • Der Begriff "Heimat" war in beiden politischen Lagern von zentraler Bedeutung. Anhand der Quellen lässt sich der Begriff, seine inhaltliche Füllung und Instrumentalisierung problematisieren.

  • Das Thema hat einen starken Gegenwartsbezug: Stil und Strategie der politischen Auseinandersetzung können mit der heute praktizierten "politischen Kultur" verglichen werden.

  • Die Erfolgsgeschichte Baden-Württembergs steht in starkem Kontrast zu seiner schwierigen "Geburt". Dies fordert dazu heraus, nach den Erfolgsfaktoren des "Musterländles" zu fragen.

  • Die besondere Perspektive des "Stiefkindes" Hohenzollern kommt in der historischen Betrachtung der Gründung des Südweststaats oft zu kurz. Die Schüler erhalten auch hier durch die Quellen einen Einblick.

Eindeutige Stellungnahme

Eindeutige Stellungnahme in der Sigmaringer Ausgabe der "Schwäbischen Zeitung" vom 23.9.1950
© Staatsarchiv Sigmaringen


2. Geschichte

Südwestdeutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs

Südwestdeutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs

© Entstehung des Landes Baden-Württemberg, bearb. v. Joseph Kerkhoff, in: Historischer Atlas von Baden-Württemberg, hg. von der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg, Stuttgart 1972-1988, Karte VII, 3. Az 2851.3-A/642 (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de)


8. Mai 1945
Kapitulation der Deutschen Wehrmacht. Ende des Zweiten Weltkriegs.
Die US-amerikanische Besatzungsmacht zwingt Charles de Gaulle dazu, die französischen Besatzungstruppen auf eine Grenze südlich der von Karlsruhe nach Ulm verlaufenden Autobahn zurückzuziehen.

19. September 1945
Proklamation des Landes Württemberg-Baden mit Stuttgart als Landeshauptstadt. Damit ist die Aufteilung des deutschen Südwesten in die Länder (Nord-)Württemberg-Baden mit Hauptstadt Stuttgart (US-Besatzungszone), (Süd-)Württemberg-Hohenzollern mit Hauptstadt Tübingen und Baden mit Hauptstadt Freiburg i.Br. (Französische Besatzungszone) unvermeidlich. Fast alle wichtigen Industriestandorte des Südwestens liegen in Württemberg-Baden.

1. Juli 1948
Frankfurter Dokumente: Die Westalliierten empfehlen den Ministerpräsidenten der Länder die Einberufung einer "Verfassungsgebenden Versammlung" zur Gründung eines Weststaats. Die Grenzen der einzelnen Länder sollen überprüft werden. Wenn notwendig, sollen unter Berücksichtigung "überlieferter Formen" neue Länder geschaffen werden, wobei keines im Vergleich zu den anderen zu groß oder zu klein sein sollte.

2. August 1948
Beim Treffen der Regierungen Leo Wohleb (Baden), Lorenz Bock (Württemberg-Hohenzollern) und Reinhold Maier (Württemberg-Baden) und führender Landtagsabgeordneter auf der Burgruine Hohenneuffen wird die Ausarbeitung eines Staatsvertrags zur Vereinigung der drei Länder vereinbart.

31. August 1948
Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder befürworten den Zusammenschluss zum Südweststaat unter der Bedingung einer Volksabstimmung.

23. Mai 1949
Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Artikel 118 GG:
"Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiet kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 durch Vereinbarung der beteiligten Länder erfolgen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so wird die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehen muss."

Südweststaat-Konferenz im Hotel Waldeck in Freudenstadt 1950

Südweststaat-Konferenz im Hotel Waldeck in Freudenstadt 1950. Sitzend (v.l.): Viktor Renner (SPD), Gebhard Müller (CDU), Leo Wohleb (CDU), Reinhold Maier (FDP), Hermann Veit (SPD).
© Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

24. September 1950
Probe-Abstimmung über die staatliche Neugliederung im Südwesten mit folgender Wahlmöglichkeit:
1. Ich wünsche die Vereinigung der drei Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Südweststaat.
Oder:
2. Ich wünsche die Wiederherstellung des alten Landes Baden und des alten Landes Württemberg einschließlich Hohenzollern.

In den württembergischen und hohenzollerischen Gebieten ergibt sich eine deutliche Mehrheit für den Südweststaat, in den badischen Gebieten eine hauchdünne Mehrheit für die Wiederherstellung der "alten Länder". Die Abstimmung macht deutlich, dass das Ergebnis einer verbindlichen Volksabstimmung vor allem vom Abstimmungsmodus abhängt. Da eine einvernehmliche Regelung des Abstimmungsmodus durch die drei Regierungschefs jetzt nicht mehr zu erwarten ist, verlagert sich die Auseinandersetzung auf die Bundesebene (staatsrechtl. Theorie des "labilen Bundesstaats": Bundesglieder stehen zur Disposition der Bundesgesetzgebung).

25. April 1951
Verabschiedung des Neugliederungsgesetzes durch den Bundestag: Festlegung des Abstimmungsmodus. Vier Wahlbezirke: Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg-Hohenzollern. Für die Südweststaatsgründung ist die absolute Mehrheit der Stimmen und eine Mehrheit in drei der vier Wahlbezirke erforderlich. Damit kann die seit der Probeabstimmung zu erwartende gesamtbadische Ablehnung des Südweststaats "umgangen" werden (in Nordbaden war eine Mehrheit für die Staatenfusion zu erwarten).

Oktober 1951
Verfassungsklage der badischen Regierung unter Leo Wohleb gegen das Neugliederungsgesetz. Die Mehrheit der staatsrechtlichen Gutachter stützt den Rechtsstandpunkt der badischen Regierung, dass der Abstimmungsmodus das Ergebnis präjudiziere und somit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Der Modus mache es außerdem möglich, die Auflösung eines bestehenden Bundeslandes gegen die Mehrheit ihrer Wahlberechtigten durchzusetzen. Dennoch wird die Klage der badischen Regierung gegen die "Majorisierung Badens" bei Gleichheit von sechs zu sechs Richterstimmen in ihrem Kern abgewiesen. Überwiegend negatives Echo auf das Urteil in der Fachwelt der Staatsrechtslehre.

Wettstreit der Plakate

Wettstreit der Plakate: Die Botschaft eines "altbadischen Plakates" wird durch Hinzufügen eines weiteren Plakates ins Gegenteil verkehrt.
© Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 2, Nr. 293

9. Dezember 1951
Volksabstimmung: Bildung eines Südweststaats oder Wiederherstellung der "alten Länder" Baden und Württemberg (einschließlich Hohenzollern). Insgesamt 69,7 % Zustimmung zum Südweststaat. Lediglich im Wahlbezirk Südbaden ergibt sich eine Mehrheit gegen die vorgeschlagene staatliche Neugliederung.

25. April 1952
Gründung des Südweststaats durch die konstituierende Sitzung der am 9. März 1952 vom Volk gewählten Verfassungsgebenden Landesversammlung in Stuttgart. Wahl Reinhold Maiers (FDP / DVP) zum Ministerpräsidenten. Bildung einer Koalitionsregierung von FDP, SPD und BHE.

Herbst 1953
Das Plenum der Verfassungsgebenden Landesversammlung entscheidet sich für den Namen "Baden-Württemberg".

19. November 1953
Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg tritt in Kraft.

7. Juni 1970
Nach einer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Abstimmungsmodus vom Dezember 1951 kommt es in den Regierungsbezirken Nordbaden und Südbaden zu einer erneuten Abstimmung. 81,9 Prozent bestätigen den Zusammenschluss.



3. Anlage

Das Staatsarchiv Sigmaringen

Das Staatsarchiv Sigmaringen
© Staatsarchiv Sigmaringen


Das Staatsarchiv Sigmaringen ist in einem aufwändig renovierten fürstlichen Palais des Hauses Hohenzollern-Sigmaringen untergebracht. Hier sind die Bestände der Zentralbehörden des Landes Württemberg-Hohenzollern aus den Jahren 1945 bis 1952 verwahrt, darunter auch Sammlungen von Wahlkampfmaterial zur Südweststaatsfrage.

 

- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte RP Tübingen -



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