Französische Parlamentswahlen

Das Wahlsystem, nach dem die Assemblée nationale gewählt wird, unterscheidet sich stark von der deutschen Verhältniswahl. Die Wähler wählen in zwei Wahlgängen nach dem Mehrheitswahlrecht. Dessen Prinzip lautet: « Le vainqueur gagne tout ». Im ersten Wahlgang (le premier tour) gewinnt in den 577 Wahlkreisen derjenige Kandidat, der 50% der Stimmen erhält, alle anderen Kandidaten gehen leer aus. Erhält kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss es einen zweiten Wahlgang geben. Es dürfen aber nur Kandidaten antreten, die im ersten Wahlgang über 12,5% der Stimmen bekommen haben. So kommt es häufig zu "duels" und "triangulaires". Außerdem verzichten aufgrund von Abkommen schlechter platzierte Kandidaten zugunsten von aussichtsreicheren Kandidaten befreundeter Parteien auf dieses Recht - oder auch nicht. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist meist ein Parlament, in dem die siegreiche Partei oder das siegreiche Parteienbündnis eine komfortable Mehrheit im Parlament erhält. Das hat den Sinn, für eine starke, möglichst einheitliche und daher stabile Regierungsmehrheit zu sorgen.

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