Der Nominativus cum infinitivo (NcI)

Die Übersicht dient nur dazu, die Übersetzung aus dem Lateinischen zu erleichtern. Es werden daher nicht alle Eigenschaften des NcI beschrieben; für einen kompletten Überblick konsultiere man eine Grammatik!

Der Nominativus cum infinitivo (NcI) kommt seltner vor als der AcI (Siehe hierzu das Arbeitsblatt: Übersetzung des AcI). Der NcI hängt von Verben des Sagens und Wahrnehmens ab, wenn diese im Passiv stehen. Beispiel:

Aliquot post mensis et homo occisus est et bona venisse dicuntur. (Einige Monate später ist der Mann erschlagen worden und seine Güter sollen verkauft worden sein. Oder: ...und seine Güter, so sagt man, wurden verkauft.) Cicero, Pro Sexto Roscio 128.

Es gibt diese Übersetzungsmöglichkeiten:

  • Bei 'dicere' (sagen) kann man das Verb 'sollen' in der Bedeutung 'es wird gesagt, es besteht die Meinung' verwenden. (Siehe das Beispiel, erste Übersetzung)
  • Fast immer funktioniert die Übersetzung mit dem deutschen Pronomen 'man' (siehe das Beispiel, zweite Übersetzung).

Eine Besonderheit ist das Verb videre, das im Passiv (videri) mit 'scheinen' übersetzt werden kann und das im NcI in allen Personen verwendet wird: Magna videor dicere: Ich scheine Großes zu behaupten.