Suchtvorbeugung
Handreichung für die Lehrerinnen und Lehrer für Informationen zur Suchtprävention in Baden-Württemberg
Hinweise für die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer für Informationen zur Suchtprävention in Baden-Württemberg
“Suchtvorbeugung
geht
also
weit
über
die
Wissensvermittlung
in
den
einschlägigen
Unterrichtsfächern
hinaus.
Suchtvorbeugend
ist
jede
Erziehung,
die
darauf
ausgerichtet
ist,
lebensbejahende,
selbstbewusste,
selbstständige
und
belastbare
junge
Menschen
heranzubilden
und
ihnen
über
positive
Grundeinstellungen
den
Weg
in
die
Zukunft
zu
bahnen.
Suchtvorbeugung
ist
somit
eine
Aufgabe
für
jeden
Lehrer.
Das
Kultusministerium
bemüht
sich
deshalb
im
Zusammenwirken
mit
anderen
verantwortlichen
Stellen,
den
Schulen
für
die
dringend
gebotenen
Präventionsaufgaben
und
insbesondere
ihre
pädagogischen
Möglichkeiten
Hilfen
zu
geben.”
(aus: Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2000 des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)
Informationsdienst zur Suchtprävention
Rolf Schneider
Regierungspräsidium Stuttgart
Schule und Bildung
Referat 77
Breitscheidstraße 42
70176 Stuttgart
E-Mail: mail@suchtvorbeugung-bw.de
oder: Rolf.Schneider@rps.bwl.de
Telefon (0711) 6670-435, Fax (0711) 6670-109