Straßenverkehr: Allgemeine Informationen
Virtueller Alkoholtest, Bundesverkehrsministerium, Bußgeldkatalog, Punktekatalog dürfte jeden interessieren, der mit Autos beruflich zu tun hat.
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Wer mehr als 0,5 Promille hat, darf nicht mehr ans Steuer. Beim Virtuellen Alkoholtest kann
man sich errechnen lassen, wie viel Promille man in etwa hat und wie lange die Beeinträchtigung anhält. Dazu muss man Körpergewicht, Geschlecht, Zeitraum und Getränke angeben.
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Die Bürgerinitiative für animierte Verkehrszeichen (BIFAZ) verfolgt das Ziel, die Sicherheit auf Deutschlands Straßen spürbar und nachhaltig zu verbessern. ;-)
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Die Seiten des Bundesverkehrsministeriums enthalten wichtige Informationen wenn es um Staus und Baustellen geht. Aber auch Verkehrsrecht und neue Regelungen kann man verfolgen.
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Welche Strafe beispielsweise für zu schnelles Fahren kann in einer Tabelle abgelesen werden.
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Programm zur Verwaltung und Auswertung der Kosten, die mit privat und geschäftlich
genutzten Autos anfallen. Dieses Programm wird auf einer WWW-Seite
vorgestellt. Dort kann das Programm in einer Demoversion
(Anzahl der Eingaben begrenzt) heruntergeladen werden. Zusätzlich
bekommt man noch Tips zum Programm.
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Das Kraftfahrtbundesamt sagt, woher die Punkte kommen und wie man sie wieder los wird.
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