Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Mitwirkung von Fachleuten aus der Praxis im Unterricht
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Mitwirkung von Fachleuten aus der Praxis im Unterricht

Bekanntmachung des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 29. Oktober 1999 (K.u.U. S. 252/1999)

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule macht es erforderlich, dass der Unterricht in lebendigem Kontakt mit der Wirklichkeit steht.

Dazu trägt bei, wenn bei geeigneten Anlässen in den Unterricht Fachleute aus der Praxis einbezogen werden, z. B. Abgeordnete und andere Persönlichkeiten des politischen Lebens, Vertreterinnen und Vertreter künstlerischer Einrichtungen, der Medien, der Verwaltung, der Rechtsprechung, des Gesundheitswesens, der Polizei und der Bundeswehr (Jugendoffiziere) sowie Fachleute der Wirtschaft einschließlich der Tarifpartner. Deren sachlich informierende Beiträge können die Funktionen und besonderen Bedingungen des Bereichs, den sie vertreten, veranschaulichen, die Auseinandersetzung mit der Sache beleben und so die Unterrichtsarbeit in fruchtbarer Weise ergänzen.

Die Schulen werden auf die gebotenen Möglichkeiten hingewiesen und dazu angeregt, von ihnen Gebrauch zu machen, wenn sie zur Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule beitragen wollen.

Bei der Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern der im Bundestag und Landtag vertretenen Parteien dürfen die Schulen keine einseitige Auswahl vornehmen. Von der Mitwirkung von Abgeordneten und anderen Persönlichkeiten des politischen Lebens im Rahmen des Unterrichts an den Schulen ist in den letzten acht Wochen vor Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Bundestagswahlen sowie Wahlen zum Europaparlament abzusehen.

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