Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Chancen und Möglichkeiten
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Chancen und Möglichkeiten

Wie kann ich hoch begabten Kindern gerecht werden?

Bereich Vor- und Grundschule:
  1. Gastschüler: Sollten Sie als Kooperationslehrer ein besonders interessiertes Kind in Ihrem Kindergarten entdecken, geben Sie ihm doch einmal die Möglichkeit als Gastschüler in Ihrer ersten Klasse zu hospitieren. Zum Beispiel für 2 Tage in der Woche.

  2. Nach dem ersten Schuljahr werden Sie das Kind dann ohne Probleme in die zweite Klasse einschulen können.
  3. Vorzeitige Einschulung: Diese Möglichkeit ist zwar erlaubt und bekannt, wird aber dennoch oft zögernd angewendet. Beachten Sie bitte, das es zwar anstrengend sein kann für ein Kind mit 5 Jahren in die Schule zu kommen, aber diese Anstrengung in keinem Vergleich zu dem Martyrium steht noch ein Jahr gelangweilt und völlig unterfordert in einem Kindergarten zu verbringen!

  4. Die meisten hoch begabten Kinder entwickeln erfahrungsgemäß gerade in dieser letzten Kindergartenzeit die ersten psychosomatischen Erkrankungen.
  5. Zwischeneinschulung: Dies wäre eine besondere „Heilung“ für Kinder die um die Weihnachtszeit schon kaum noch auf den Einschulungsmonat September warten können. Öffnen Sie Ihre Schule für Neugierige!
  6. Erweiterter Unterricht: Hier sind Ihrer Phantasie und Ihrem Erfindungsgeist keine Grenzen gesetzt. Experimentieren Sie!!! Aus fast jedem Thema läßt sich ein Projekt machen und das dazu passende Lexikon lassen Sie doch der/m hoch begabten Schüler/in wälzen! Diese/r wird sein/ihr Wissen gerne im Referat weitergeben.
  7. Fachweise Trennung der Klasse: Lehren Sie an einer überschaubaren Schule? Dann können Sie sich mit der Parallelklasse absprechen und z.B. den Mathematikunterricht teilen und die verschieden Wissensgruppen unterschiedlich fördern. Auch dies vor den Eltern zu vertreten dürfte kein

  8. Problem sein, spricht man davon, jedem Kind besonders gerecht werden zu können. Das Positive daran ist ebenso, dass die Wissensspanne in den einzelnen Gruppen kleiner gehalten wird und ein gleichmäßiger Unterricht stattfinden kann.
  9. Fachweise Hospitanz in der nächst höheren Klasse: Wenn dem Begabten in einem Fach überhaupt nicht mehr beizukommen ist, können Sie sich überlegen den/die Schüler/in in dem Fach ihrer/seiner Begabung in der nächste Klassenstufe unterrichten zu lassen.
  10. Überspringen einer Klasse: Geht man davon aus, das es auch immer einige gibt, die eine Klasse wiederholen müssen, sollte die Umkehrung davon doch auch kein Problem darstellen! Und bitte geben Sie dem Kind 6 Wochen Probezeit. Sie als Pädagoge können nach dieser langen Probezeit die Entwicklung des Kindes auch ganz anders beurteilen! Gehen Sie nicht unbedingt davon aus, dass das Lernziel des fehlenden Schuljahres in diesen 6 Wochen erreicht wird, aber beachten Sie die Leistungskurve des Begabten, steigt sie kontinuierlich, hat er den Stoff spätestens nach einem Jahr völlig aufgearbeitet. Und dies ist doch schon eine erstaunliche Leistung! Fragen Sie nach Beendigung der Probezeit auch das Kind ob es in der Klasse bleiben möchte. Es ist wichtig, dass das Kind ein Mitspracherecht hat und das Gefühl bekommt selbst zu entscheiden.
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