Chancen und Möglichkeiten
Wie kann ich hoch begabten Kindern gerecht werden?
Bereich Vor- und Grundschule: |
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Gastschüler: Sollten Sie als Kooperationslehrer ein besonders
interessiertes Kind in Ihrem Kindergarten entdecken, geben Sie ihm doch
einmal die Möglichkeit als Gastschüler in Ihrer ersten Klasse
zu hospitieren. Zum Beispiel für 2 Tage in der Woche.
Nach dem ersten Schuljahr werden Sie das Kind dann ohne Probleme in
die zweite Klasse einschulen können.
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Vorzeitige Einschulung: Diese Möglichkeit ist zwar erlaubt
und bekannt, wird aber dennoch oft zögernd angewendet. Beachten Sie
bitte, das es zwar anstrengend sein kann für ein Kind mit 5 Jahren
in die Schule zu kommen, aber diese Anstrengung in keinem Vergleich zu
dem Martyrium steht noch ein Jahr gelangweilt und völlig unterfordert
in einem Kindergarten zu verbringen!
Die meisten hoch begabten Kinder entwickeln erfahrungsgemäß
gerade in dieser letzten Kindergartenzeit die ersten psychosomatischen
Erkrankungen.
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Zwischeneinschulung: Dies wäre eine besondere „Heilung“ für
Kinder die um die Weihnachtszeit schon kaum noch auf den Einschulungsmonat
September warten können. Öffnen Sie Ihre Schule für Neugierige!
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Erweiterter Unterricht: Hier sind Ihrer Phantasie und Ihrem Erfindungsgeist
keine Grenzen gesetzt. Experimentieren Sie!!! Aus fast jedem Thema läßt
sich ein Projekt machen und das dazu passende Lexikon lassen Sie doch der/m
hoch begabten Schüler/in wälzen! Diese/r wird sein/ihr Wissen
gerne im Referat weitergeben.
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Fachweise Trennung der Klasse: Lehren Sie an einer überschaubaren
Schule? Dann können Sie sich mit der Parallelklasse absprechen und
z.B. den Mathematikunterricht teilen und die verschieden Wissensgruppen
unterschiedlich fördern. Auch dies vor den Eltern zu vertreten dürfte
kein
Problem sein, spricht man davon, jedem Kind besonders gerecht werden
zu können. Das Positive daran ist ebenso, dass die Wissensspanne in
den einzelnen Gruppen kleiner gehalten wird und ein gleichmäßiger
Unterricht stattfinden kann.
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Fachweise Hospitanz in der nächst höheren Klasse: Wenn
dem Begabten in einem Fach überhaupt nicht mehr beizukommen ist, können
Sie sich überlegen den/die Schüler/in in dem Fach ihrer/seiner
Begabung in der nächste Klassenstufe unterrichten zu lassen.
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Überspringen einer Klasse: Geht man davon aus, das es auch
immer einige gibt, die eine Klasse wiederholen müssen, sollte die
Umkehrung davon doch auch kein Problem darstellen! Und bitte geben Sie
dem Kind 6 Wochen Probezeit. Sie als Pädagoge können nach dieser
langen Probezeit die Entwicklung des Kindes auch ganz anders beurteilen!
Gehen Sie nicht unbedingt davon aus, dass das Lernziel des fehlenden Schuljahres
in diesen 6 Wochen erreicht wird, aber beachten Sie die Leistungskurve
des Begabten, steigt sie kontinuierlich, hat er den Stoff spätestens
nach einem Jahr völlig aufgearbeitet. Und dies ist doch schon eine
erstaunliche Leistung! Fragen Sie nach Beendigung der Probezeit auch das
Kind ob es in der Klasse bleiben möchte. Es ist wichtig, dass das
Kind ein Mitspracherecht hat und das Gefühl bekommt selbst zu entscheiden.
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