Schulische Handlungsansätze
In Baden-Württemberg gibt es keine Verwaltungsvorschrift, die den Umgang mit dem Förderbedarf rechenschwacher Kinder explizit regelt, etwa analog zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben.
Zu verweisen ist jedoch auf die umfassende Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ vom 8.03.1999. Hier wird der Förderanspruch aller Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf gesichert.
Unter Punkt 2 der Verwaltungsvorschrift ist ein gestuftes pädagogisches Verfahren vorgeschrieben:
- differenzierte Ermittlung des Lernstandes und des Lernumfeldes
- kontinuierliche Beobachtung des Lernprozesses
- Erstellung eines Profils des individuellen Förderbedarfes
- Einbeziehung von Erkenntnissen aus Diagnose- und Fördermaßnahmen im Vorfeld,
- gezielte Fördermaßnahmen der Schule
- Einbeziehung weiterer schulischer und außerschulischer Einrichtungen, falls diese Fördermaßnahmen nicht ausreichen.
Weiter empfiehlt sich eine informelle Diagnostik des Leistungsstandes anhand vorgegebener Aufgabensammlungen ( z.B. Mathematikprofil nach Lorenz 1993, Ganser u.a. 1995, Behring u.a. 1999).
Im Umgang mit standardisierten Tests geschulte Lehrer können auch auf Instrumente wie OTZ oder ZAREKI zurückgreifen.
Nur im Rahmen einer interaktiven Diagnostik ist es möglich, den individuellen Lern- und Entwicklungsstand mathematischer Fähigkeiten genau zu beobachten, qualitativ zu beschreiben, und daraus den Förderbedarf abzuleiten.
In gleicher Weise kann die Aufarbeitung von Verständnislücken und subjektiven (fehlerbedingenden) Denkstrategien meist nur in Einzelförderung geschehen.
Lehrerinnen und Lehrer, die im konkreten Fall Hilfe und Unterstützung brauchen, wenden sich an:
- Arbeitsstelle Kooperation beim zuständigen Staatlichen Schulamt,
- Kooperationslehrer Förderschule
- Pädagogische Berater
- Beratungslehrer/ Schulpsychologische Beratungsstelle
Schulinterne bzw. schulnahe Fortbildungen zum Thema Rechenschwäche werden durch die Staatlichen Schulämter unterstützt.