Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Hinweise für Schulleitungen
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Hinweise für Schulleitungen

Seit 2002 ist die Berufserkundung - ein Schülerpraktikum - im Rahmen von BOGY Pflicht.
Mit der Einführung des Bildungsplanes von 2004 verpflichten mehrere Standards in Kl. 6, Kl. 8, Kl. 10 und der Kursstufe zur Durchführung der Berufs- und Studienorientierung.
Hier können

Umsetzungsbeispiel Standard Kl. 10:

Die zentrale Rolle der Agentur für Arbeit bei der Berufs- und Studienorientierung ist in der "Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung" zwischen dem Kultusministerim Baden-Württemberg und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Die Rahmenvereinbarung kann hier text heruntergeladen werden.
Zuletzt geändert am 20.1.2012
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