Hinweise für Schulleitungen
Seit 2002 ist die Berufserkundung - ein Schülerpraktikum - im
Rahmen von
BOGY Pflicht.
Mit der Einführung des Bildungsplanes von 2004 verpflichten mehrere Standards in Kl. 6, Kl. 8, Kl. 10 und der Kursstufe zur Durchführung der Berufs- und Studienorientierung.
Hier können
Umsetzungsbeispiel Standard Kl. 10:
Die zentrale Rolle der Agentur für Arbeit bei der Berufs- und Studienorientierung ist in der "Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung" zwischen dem Kultusministerim Baden-Württemberg und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Die Rahmenvereinbarung kann hier
heruntergeladen werden.
Zuletzt geändert am 20.1.2012
Mit der Einführung des Bildungsplanes von 2004 verpflichten mehrere Standards in Kl. 6, Kl. 8, Kl. 10 und der Kursstufe zur Durchführung der Berufs- und Studienorientierung.
Hier können
- die
Standards
, - die
Hinweise im Bildungsplan
, - die
aktuelle
Verwaltungsvorschrift
, - die
veröffentlichten
Niveaukonkretisierungen
heruntergeladen
werden.
Umsetzungsbeispiel Standard Kl. 10:
Organisation von BOGY
mit Poolstunde in Kl.
10
Organisation von BOGY
mit Poolstunde in Kl.
9
Die zentrale Rolle der Agentur für Arbeit bei der Berufs- und Studienorientierung ist in der "Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung" zwischen dem Kultusministerim Baden-Württemberg und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Die Rahmenvereinbarung kann hier
Kontakt: Ralf Engel, LS Stuttgart