Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Neue Werkrealschule ab 2010/11
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Neue Werkrealschule ab 2010/11

Das pädagogisches Konzept der Neuen Werkrealschule • Die Werkrealschule ist im Gegensatz zur bisherigen Hauptschule mit freiwilligem 10. Schuljahr und darauf vorbereitendem Zusatzunterricht ein auf sechs Schuljahre angelegter Bildungsgang. • Ziel der Werkrealschule ist der Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses; er ist dem Realschulabschluss gleichwertig. • Alle Komponenten des vom Ministerrat im Juni 2007 beschlossenen Maßnahmenpakets Hauptschule passen genau in das Konzept der Werkrealschule und werden deshalb unverändert übernommen. Das gilt auch und in besonderem Maße für die Pädagogischen Assistenten, die einen wichtigen Beitrag bei der individuellen Förderung leisten. • Um den Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, werden in den Klassen 8 und 9 insgesamt 3 zweistündige Wahlpflichtfächer eingeführt: "Natur und Technik", "Wirtschaft und Informationstechnik" "Gesundheit und Soziales". • Die enge und systematische Kooperation mit den zweijährigen Berufsfachschulen in Klasse 10 WRS ist prägendes Merkmal der Werkrealschule. Hier wird eine erste berufliche Grundbildung vermittelt und der Übergang in das duale System besser vorbereitet. In Klasse 10 der Werkrealschule findet der Unterricht sowohl an der Werkrealschule wie auch an der beruflichen Schule statt. Je nach den Gegebenheiten vor Ort stehen dem einzelnen Schüler alle eingerichteten Profile der zweijährigen Berufsfachschulen zur Verfügung. Einzügige Hauptschulen Für die auch künftig noch möglichen einzügigen Hauptschulen gilt Folgendes: • Auch einzügige Hauptschulen sind Wahlschulen, sofern der Schulträger keinen Schulbezirk beantragt. • Bestehende einzügige Hauptschulen müssen sich inhaltlich dem neuen Konzept anpassen, so dass für die Schülerinnen und Schüler einzügiger Hauptschulen von jeder Klassenstufe ein Überwechseln auf eine zweizügige Werkrealschule möglich ist. • Bestehende einzügige Hauptschulen mit freiwilligem 10. Schuljahr können das dem neuen Konzept anzupassende 10. Schuljahr zunächst weiter führen, sofern eine Mindestschülerzahl von 16 erreicht wird. Sie können in diesem Fall die Schulartbezeichnung "Werkrealschule" führen und sind ebenso Wahlschulen wie die mindestens zweizügigen Werkrealschulen. • Sämtliche Komponenten des Maßnahmenpakets der Landesregierung zur Stärkung der Hauptschule aus dem Jahr 2007 können auch an einer einzügigen Hauptschule realisiert werden. • Die bisherigen jeweils 5 Stunden in den Klassen 8 und 9 für den Praxiszug bzw. für den Werkrealschulzug werden in einem Pool zusammengefasst, den die Schule für Maßnahmen der Binnendifferenzierung und zur individuellen Förderung einsetzt. • Wie bisher kann am Ende von Klasse 9 die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt werden. --> Link zum Kutusportal
Zuletzt geändert am 3.3.2010
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