Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Agentur für Arbeit
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ZU DEN AUFGABEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT GEHÖREN:
  • Berufsberatung,

  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen,

  • Arbeitgeberberatung,

  • Förderung der Berufsausbildung,

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung,

  • Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter,

  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und

  • Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.

  • Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosenhilfe und - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs und des Schwerbehindertengesetzes übertragen.


Materialien zum Thema Berufswegeplanung:

Zuletzt geändert am 21.5.2010
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