ZU DEN AUFGABEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT GEHÖREN:
-
Berufsberatung,
-
Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen,
-
Arbeitgeberberatung,
-
Förderung der Berufsausbildung,
-
Förderung der beruflichen Weiterbildung,
-
Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter,
-
Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
-
Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.
-
Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosenhilfe und - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs und des Schwerbehindertengesetzes übertragen.
Materialien zum Thema Berufswegeplanung:
- Berufsinformationszentrum: was ist das? - für wen? - was bietet es? - wo findet man es?
- Regionalschrift „Infos zur Berufsausbildung“, Ausgabe 2006/2007