Kooperation allgemeine Schule - Schule für Kranke
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Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998 wird ein besonderer und sonderpädagogischer Förderbedarf bei Krankheit,...
Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998 wird ein
besonderer und sonderpädagogischer Förderbedarf bei Krankheit,
Krankenhausaufenthalt und bei langandauernden und chronischen Erkrankungen
von Schülerinnen und Schülern formuliert und beschrieben. Darin wird als
Aufgabenfeld der Schule für Kranke erstmals ausdrücklich die Notwendigkeit
der Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften der Schule für Kranke und den
Lehrkräften der Stammschulen erwähnt.
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