Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Kooperation allgemeine Schule - Schule für Kranke
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Kooperation allgemeine Schule - Schule für Kranke

Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998 wird ein besonderer und sonderpädagogischer Förderbedarf bei Krankheit,...
Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998 wird ein besonderer und sonderpädagogischer Förderbedarf bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt und bei langandauernden und chronischen Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern formuliert und beschrieben. Darin wird als Aufgabenfeld der Schule für Kranke erstmals ausdrücklich die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften der Schule für Kranke und den Lehrkräften der Stammschulen erwähnt.
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