Agentur für Arbeit (AA)
ZU DEN AUFGABEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT GEHÖREN:
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Berufsberatung,
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Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen,
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Arbeitgeberberatung,
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Förderung der Berufsausbildung,
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Förderung der beruflichen Weiterbildung,
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Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter,
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Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
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Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.
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Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosenhilfe und - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs und des Schwerbehindertengesetzes übertragen.
Materialien zum Thema BORS:
- Regionalschrift „Infos zur Berufsausbildung“, Ausgabe 2008/2009
In der Regionalschrift sind alle Ausbildungsberufe aufgeführt, die in dieser Region angeboten werden und Hinweise zu den
weiterführenden Schulen der Region.