Eingliederungsvereinbarungen
Dr. Lutz Dietrich Herbst, Landratsamt Biberach, Amt für Schule und Bildung
Teil des pädagogischen Prozesses einer Rehabilitation oder Heilung sind Vereinbarungen, die die sonderpädagogische Lehrkraft bzw. der Kliniklehrer zunächst mit dem betreffenden Schüler trifft. Diese Vereinbarungen stellt der Schüler seinen Lehrkräften zur Information zur Verfügung, damit diese die Gesamtlehrerkonferenz über die besondere Situation aufklären können. Als wesentliche Bestandteile dieser Vereinbarung haben sich in der Praxis folgende Punkte bewährt:
- allgemeine Information über die Beeinträchtigung, Störung, Behinderung oder Krankheit
- spezielle Informationen für die Mitschülerinnen und Mitschüler
- schulorganisatorische Rahmenbedingungen (z.B. Sitzplatz)
- ggf. Toilettenbenutzung
- ggf. Essen und Trinken (z.B. bei Diabetes oder Dialysepatienten)
- ggf. Vermeidung von Infektionen (z.B. bei Patienten mit Mucoviszidose, Asthma bronchiale oder auch Aids)
- Regelungen bezüglich der Hausaufgaben
- Regelungen bezüglich der Schulbücher und des persönlichen Faches in der Schule
- Regelungen bei Fehlzeiten und Klassenarbeiten (auch hinsichtlich der Möglichkeit, weiterzulernen)
- ggf. Regelungen bezüglich des Sportunterrichts
- ggf. Regelungen bezüglich des Kunst- und Musikunterrichts
- ggf. Regelungen für Lerngänge und Ausflüge
- ggf. Regelungen für Zeiten großer Schlafstörungen
- Regelungen bei Müdigkeit, Kopfschmerz, Bauchweh
- Regelungen zur Einnahme von Medikamenten (auch Notfallmedizin bei Anfallsleiden oder asthmatischem Schock)
- wichtige Rufnummern (1. Erziehungsberechtigte, 2. behandelnder Arzt etc.)
| Ansprechpartner ASKO | Beeinträchtigung, Störung, Behinderung, Erkrankung |
Dr. Lutz Dietrich Herbst Mail: :lutz.herbst@biberach.de
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