Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Auftrag der sonderpädagogischen Förderung
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Auftrag der sonderpädagogischen Förderung

Die sonderpädagogische Frühförderung ist Bestandteil des Gesamtgefüges der Maßnahmen zur Frühbetreuung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Sie soll in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie anderen Einrichtungen und Diensten der Frühbetreuung direkte oder indirekte Auswirkungen einer vorliegenden Schädigung oder Behinderung auf die Entwicklung des Kindes durch sonderpädagogische Maßnahmen verhindern, mildern oder ausgleichen und den durch entwicklungshemmende Umstände drohenden Behinderungen entgegenwirken.

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