Auftrag
der sonderpädagogischen Förderung
Die sonderpädagogische Frühförderung ist Bestandteil des Gesamtgefüges
der Maßnahmen zur Frühbetreuung behinderter und von Behinderung
bedrohter Kinder. Sie soll in enger Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten sowie anderen Einrichtungen und Diensten der
Frühbetreuung direkte oder indirekte Auswirkungen einer vorliegenden
Schädigung oder Behinderung auf die Entwicklung des Kindes durch
sonderpädagogische Maßnahmen verhindern, mildern oder ausgleichen und
den durch entwicklungshemmende Umstände drohenden Behinderungen
entgegenwirken.
Frühförderung
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