Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Frühe Hilfe
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Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder

In Baden-Württemberg wird für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und ihre Eltern ein umfassendes und differenziertes Angebot früher Hilfen vorgehalten. Frühe Hilfen können nur dann adäquat und zielführend in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern in ihrer Verantwortung durch qualifizierte Maßnahmen der Früherkennung im medizinischen und pädagogisch-psychologischen Bereich unterstützt werden. Neben den gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen wird weiterführende Diagnostik durch niedergelassene Ärzte, durch Kliniken und Sozialpädiatrische Zentren und durch pädagogisch-psychologische Dienste und Institutionen geleistet. Das Angebot des Frühfördersystems in Baden-Württemberg umfasst je nach individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles

- die Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Therapeuten,
- die Behandlung in Kinderkliniken, anderen Fachkliniken und Sozialpädiatrischen Zentren,
- die Frühförderung in sonderpädagogischen Beratungsstellen
- und / oder die Frühförderung durch interdisziplinäre Frühförderstellen.

Zielperspektive der Weiterentwicklung dieses Angebotssystems ist im Interesse der betroffenen Kinder und ihrer Eltern, aber auch im Interesse der weiteren Qualifizierung der Maßnahmen eine inhaltliche und organisatorische Vernetzung der Einzelangebote.Wesentliche Informationen über den Bereich der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg ist der Rahmenkonzeption 1998 - erhältlich beim Sozialministerium Baden-Württemberg, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart, zu entnehmen. Diese enthält auch ein Adressenverzeichnis der wichtigsten Anlaufstellen.
Als Ansprechpartner für Eltern und Institutionen steht bei jedem Amt für Schule und Bildung ein Pädagogischer Berater für Frühförderung zur Verfügung. Der Name kann jeweils beim Amt für Schule und Bildung erfragt werden.

Verfasser: H. D. Güntner Dipl. Päd.

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