Organisation der sonderpädagogischen Frühförderung
Die Frühförderung wird durch sonderpädagogische Beratungsstellen an Sonderschulen durchgeführt. Sie sind Bestandteil der Sonderschule. Die Einrichtung der Beratungsstellen und die Festlegung ihres Betreuungsbezirks erfolgt durch das Regierungspräsidium mit Zustimmung des Schulträgers.Um den Erziehungsberechtigten den Besuch der sonderpädagogischen Beratungsstelle zu erleichtern, kann diese räumlich getrennt von der Sonderschule eingerichtet werden. Beratungsstellen verschiedener Fachrichtungen sind möglichst an einem zentralen Ort räumlich zusammenzuführen (Beratungsstellenverbund).
Das Regierungspräsidium betraut einen Sonderschullehrer mit der Leitung der Beratungsstelle. Er hat, unbeschadet der Verantwortung des Schulleiters, für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Beratungsstelle zu sorgen.Soweit erforderlich, werden weitere Sonderschullehrer, Fachlehrer an Sonderschulen und Erziehungskräfte, auch von Sonderschulkindergärten, tätig.
In Beratungsstellen für körperbehinderte Kinder können Krankengymnasten und Beschäftigungstherapeuten eingesetzt werden; diese können bei mehrfach behinderten Kindern auch zu Beratungsstellen an Schulen für Geistigbehinderte beigezogen werden.Die Tätigkeit an den Beratungsstellen gehört zu den ordentlichen Dienstaufgaben.
Für schwierige Einzelfälle steht das Sonderpädagogische Beratungszentrum in 6900 Heidelberg
(Friedrich-Ebert-Anlage 51 C) zur Verfügung, das in Zusammenarbeit mit Kliniken und niedergelassenen Ärzten auch die Aufgabe der Früherfassung behinderter Kinder hat.