Schule für Kranke
Die Schule für Kranke in längerer
Krankenhausbehandlung ist eine Sonderschule, die Schülerinnen
und Schüler aus allen Schularten fördert. Ihre
Aufgaben haben sich im Zuge der verschiedenen Reformen im
Gesundheitswesen in den letzten Jahren deutlich verändert und
ausdifferenziert.
Sie gelten vor allem dem Erhalt des Bildungsstandes, der Sicherstellung
der schulischen Wiedereingliederung nach krankheitsbedingter
Unterbrechung des regulären Schulbesuchs, der Koordination von
geeigneten Fördermaßnahmen für Kinder und
Jugendliche, die beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung
auf wechselnde Behandlungs- und Lernorte angewiesen sind und der
Unterstützung von anderen Schulen bei der Förderung
von Schülerinnen und Schülern mit krankheitsbedingtem
besonderem Förderbedarf.
Neben der direkten Förderung von Schülerinnen und
Schülern übernehmen die Schulen für Kranke
in zunehmendem Maße Beratungsaufgaben für andere
Schulen und außerschulische Fachdienste. Hinzu kommen
unterstützende Aufgaben beim Aufbau von regionalen Netzwerken.
Grundlagen
Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (Download
der Empfehlungen zum
Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und
Schüler
33KB) ) vom
20.03.1998 wird ein besonderer und
sonderpädagogischer Förderbedarf bei Krankheit,
Krankenhausaufenthalt und bei langandauernden und chronischen
Erkrankungen formuliert und beschrieben. Darin wird als Aufgabenfeld
der Schule für Kranke erstmals ausdrücklich die
Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften der
Schule für Kranke und den Lehrkräften der
Stammschulen erwähnt. Ebenso wird die Bedeutung der Beratung
von Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und
Schüler im Rahmen der sonderpädagogischen
Förderung betont.
Die Verwaltungsvorschrift
„Kinder
und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem
Förderbedarf“ vom 08.03.1999 (Änderungen
vom
22.08.2008
65KB
) verweist in
den allgemeinen Zielen und Grundsätzen darauf, dass die
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
Behinderungen (also auch die Förderung von kranken
Schülerinnen und Schülern) Aufgabe aller Schularten
ist und begründet damit ebenfalls die Notwendigkeit der
Kooperation und des Aufbaus von Vernetzungsstrukturen zwischen den
verschiedenen Schularten mit der Schule für Kranke.
Für die innere Schulentwicklung der Schulen für
Kranke bedeutet dies eine verstärkte Ausrichtung auf
beratende, integrative Arbeitsfelder sowie die Entwicklung von
Informationsmaterialien (Broschüren, Filme, Multimedia,... )
zu bestimmten Krankheitsbildern für die allgemeinen Schulen
(Lehrkräfte, Kinder, Eltern sowie Berufs-Informations-Zentren.
Kooperation allgemeine Schule -
Schule für Kranke
Beim Aufbau dieser Beratungssysteme und der Vernetzung der Beratungsangebote sind die regionalen Arbeitsstellen Kooperation bei den unteren Schulaufsichtsbehörden einbezogen. Akademielehrgänge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen regionalen Arbeitsstellen und Lehrkräften aus Schulen für Kranke sowie aus allgemeinen Schulen wurden dazu unter der Leitung der Landesarbeitsstelle Kooperation mit Unterstützung der Schulleiter der Schulen für Kranke in Stuttgart und Wangen, Herr Orts und Herr Prändl, durchgeführt. Sie hatten zum Ziel:
- einen Überblick über Krankheits- und Störungsbilder zu vermitteln
- die Gestaltung von Heimatschulbesuchen zur Information der jeweiligen Klasse bzw. des Lehrerkollegiums über die besonderen Förderbedürfnisse der Schüler-Patienten darzustellen
- einen regionalen Vernetzungsplan auf der Grundlage der Beratungs- und Kooperationsangebote der Schulen für Kranke zu entwickeln
Ansprechpartner:
Landesarbeitsstelle
Kooperation Baden-Württemberg
c/o Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7, Schule und Bildung
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Tel: 0711 / 904 17-463 (Frau Lahne-Kuhlmann)
Tel: 0711 / 904 17- 468 (Frau Maurer)