Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Schule für Kranke
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Schule für Kranke

Die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung ist eine Sonderschule, die Schülerinnen und Schüler aus allen Schularten fördert. Ihre Aufgaben haben sich im Zuge der verschiedenen Reformen im Gesundheitswesen in den letzten Jahren deutlich verändert und ausdifferenziert.

Sie gelten vor allem dem Erhalt des Bildungsstandes, der Sicherstellung der schulischen Wiedereingliederung nach krankheitsbedingter Unterbrechung des regulären Schulbesuchs, der Koordination von geeigneten Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche, die beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung auf wechselnde Behandlungs- und Lernorte angewiesen sind und der Unterstützung von anderen Schulen bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit krankheitsbedingtem besonderem Förderbedarf.

Neben der direkten Förderung von Schülerinnen und Schülern übernehmen die Schulen für Kranke in zunehmendem Maße Beratungsaufgaben für andere Schulen und außerschulische Fachdienste. Hinzu kommen unterstützende Aufgaben beim Aufbau von regionalen Netzwerken.

Grundlagen

Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (Download der Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler PDF-Icon 33KB) ) vom 20.03.1998 wird ein besonderer und sonderpädagogischer Förderbedarf bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt und bei langandauernden und chronischen Erkrankungen formuliert und beschrieben. Darin wird als Aufgabenfeld der Schule für Kranke erstmals ausdrücklich die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften der Schule für Kranke und den Lehrkräften der Stammschulen erwähnt. Ebenso wird die Bedeutung der Beratung von Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung betont.

Die Verwaltungsvorschrift intern-Icon „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ vom 08.03.1999  (Änderungen vom 22.08.2008 PDF-Icon 65KB ) verweist in den allgemeinen Zielen und Grundsätzen darauf, dass die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen (also auch die Förderung von kranken Schülerinnen und Schülern) Aufgabe aller Schularten ist und begründet damit ebenfalls die Notwendigkeit der Kooperation und des Aufbaus von Vernetzungsstrukturen zwischen den verschiedenen Schularten mit der Schule für Kranke. Für die innere Schulentwicklung der Schulen für Kranke bedeutet dies eine verstärkte Ausrichtung auf beratende, integrative Arbeitsfelder sowie die Entwicklung von Informationsmaterialien (Broschüren, Filme, Multimedia,... ) zu bestimmten Krankheitsbildern für die allgemeinen Schulen (Lehrkräfte, Kinder, Eltern sowie Berufs-Informations-Zentren.


Kooperation allgemeine Schule - Schule für Kranke

Beim Aufbau dieser Beratungssysteme und der Vernetzung der Beratungsangebote sind die regionalen Arbeitsstellen Kooperation bei den unteren Schulaufsichtsbehörden einbezogen. Akademielehrgänge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen regionalen Arbeitsstellen und Lehrkräften aus Schulen für Kranke sowie aus allgemeinen Schulen wurden dazu unter der Leitung der Landesarbeitsstelle Kooperation mit Unterstützung der Schulleiter der Schulen für Kranke in Stuttgart und Wangen, Herr Orts und Herr Prändl, durchgeführt. Sie hatten zum Ziel:

  • einen Überblick über Krankheits- und Störungsbilder zu vermitteln
  • die Gestaltung von Heimatschulbesuchen zur Information der jeweiligen Klasse bzw. des Lehrerkollegiums über die besonderen Förderbedürfnisse der Schüler-Patienten darzustellen
  • einen regionalen Vernetzungsplan auf der Grundlage der Beratungs- und Kooperationsangebote der Schulen für Kranke zu entwickeln

Ansprechpartner:
Landesarbeitsstelle Kooperation Baden-Württemberg
c/o Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7, Schule und Bildung
Ruppmannstr. 21 
70565 Stuttgart

Tel: 0711 / 904 17-463 (Frau Lahne-Kuhlmann)
Tel: 0711 / 904 17- 468 (Frau Maurer)






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