- Diabetes in der Schule
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Krankheitsbilder und pädagogische Konsequenzen

Diabetes .... in der Schule

Immer mehr Schüler erkranken an der Stoffwechselstörung "Diabetes mellitus". Bei Kindern tritt vor allem der Typ-I-Diabetes auf, der eine regelmäßige Injektionen von Insulin und Kontrollen der Blutzuckerwerte erforderlich macht.
Immer wieder fragen Schulen beim Regierungspräsidium an, wie weit die Verpflichtung und Verantwortung der Schule gegenüber Schülern mit einer solchen Erkrankung geht.

  1. GRUNDSÄTZLICH: SCHULPFLICHT

    Schüler mit Diabetes sind grundsätzlich schulpflichtig an der Regelschule. Es stellt sich deshalb die Frage, wie die zeitgerechte Kontrolle der Blutzuckerwerte und das Ablesen des Messwertes gewährleistet werden kann. Es müssen darüber hinaus auch aus den Messwerten die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden.

  2. KONTROLLE DER BLUTWERTE
    Die Kontrolle der Blutzuckerwerte erfolgt mit einem elektronischen Gerät, das über eine digitale Anzeige verfügt. Grundsätzlich sollte der Schüler in der Lage sein, ohne Hilfe mit dem Testgerät umzugehen, d.h. sich zu "stechen" und durch das Blut durch das Messgerät bestimmen zu lassen.
    Vor allem Schüler der Klasse 1 und 2, die den Zahlenraum bis 100 noch nicht beherrschen, sind allerdings nicht in der Lage, den Wert abzulesen und daraus die rich-tigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Deshalb sollten Ihnen die Lehrkräfte dabei behilflich sein, d.h. sie lesen von der Anzeige den Wert ab und bestimmen mit Hilfe einer Tabelle die erforderlichen Konsequenzen.

  3. DIE GRENZEN DER VERANTWORTUNG DES LEHRERS
    Die Lehrkraft trägt Verantwortung für eine ganze Klasse und kann deshalb nicht ständig mit der Aufmerksamkeit bei einem einzelnen Kind sein. Sie kann deshalb auch nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Messungen immer zeitgerecht erfolgen.
    Sie wäre ebenfalls überfordert wenn sie die Verantwortung dafür tragen müsste, dass der Schüler aus dem Messwert die erforderlichen Konsequenzen zieht, also z.B. die erforderliche Menge Nahrung zu sich nimmt. Hierfür kann sie nicht die Verantwortung tragen.

  4. Im Notfall
    Tritt bei dem Schüler aufgrund seiner Erkrankung z.B. durch eine Über- oder Unterzuckerung ein bedrohlicher Zustand ein, ist die Lehrkraft - genauso wie jeder andere Bürger auch- verpflichtet zu helfen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die entsprechenden Notfallmaßnahmen zu ergreifen. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

  5. Information
    Die Lehrkraft sollte sich über die Krankheit informieren lassen. Sie sollte insbesondere darüber orientiert sein, wie sich bei dem Schüler ein bedrohlicher Zustand äußert und was dann zu tun ist.

  6. Keine Überforderung der Lehrkräfte
    Die Lehrkraft ist medizinischer Laie und auch nur diese Maßstäbe können an ihr Handeln angelegt werden. Die Furcht vor straf- oder disziplianarrechtlichen Konse-quenzen ist deshalb unbegründet.
    Es muss zwischen Erziehungsberechtigten und Schule klar sein, dass eine Beschulung an der Regelschule voraussetzt, dass der Schüler im häuslichen Umfeld die er-forderliche Unterstützung und Betreuung erhält. Kommt der Schüler regelmäßig bereits über- oder unterzuckert in die Schule, sind die Lehrkräfte überfordert.
    Die Lehrkraft kann also keine umfassende Verantwortung übernehmen. Sie wird (soweit der Schüler dazu nicht in der Lage ist) die Blutwerte sorgfältig ablesen und dem Schüler sagen, was nun zu tun ist. Sie wird bei Auffälligkeiten im Verhalten reagieren. Bei all dem müssen aber die Grenzen der Möglichkeiten einer Lehrkraft ge-sehen werden, die sich daraus ergeben, dass sie eine ganze Klasse zu betreuen hat.

Dr. Stefan Reip, Regierungspräsidium Stuttgart

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