Schulbuchzulassung, Informationen und Formulare für Verlage
Das Zulassungsverfahren für Schulbücher in Baden-Württemberg wurde im Jahr 2007 vereinfacht. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass ein Großteil der Bücher nicht mehr durch externe Gutachter beim Landesinstitut geprüft wird, sondern die Verlage selbst die Zulassungsvoraussetzungen prüfen und durch eine Verpflichtungserklärung die Beachtung der gesetzlichen Kriterien bestätigen. Die rechtliche Basis wurde über eine Novellierung des Schulgesetzes im § 35a geschaffen, verbunden mit der Neufassung der Schulbuchzulassungsverordnung. Damit ist auch die Gesamtverantwortung für die Zulassung an das Landesinstitut für Schulentwicklung in Stuttgart übertragen.
Ergänzungen zum Lernmittelverzeichnis Gymnasium und
Förderschule
(Quelle: Infodienst Schulleitung Nummer 130 von Juni 2009)
Seit der letzten Änderung des Lernmittelverzeichnisses haben sich
inhaltliche Änderungen in den Bildungsplänen ergeben, die in der
derzeit gültigen Fassung nicht enthalten sind. Von den Änderungen sind
insbesondere die Förderschulen und die Gymnasien betroffen.
I. Förderschulen
Für die folgenden Fächer/ Themen, die im geltenden Lernmittelverzeichnis (Anlage zur Lernmittelverordnung) der Förderschule aufgeführt werden, sind nach dem neuen Bildungsplan keine Lehrwerke mehr erforderlich:
- Vorbereitung auf Beruf und Leben
- Sachunterricht/ Erdkunde
- Geschichte
- Gemeinschaftskunde/ Wirtschaftslehre
- Physik/ Chemie
- Biologie
- Werken/ Technik
- Textiles Werken
- Hauswirtschaft
- Verkehrserziehung.
- Mensch – Natur – Kultur (Grundstufe, Klassen 1 bis 4)
- Natur – Technik (Hauptstufe, Klassen 5 bis 9)
- Welt – Zeit – Gesellschaft (Hauptstufe, Klassen 5 bis 9)
- Wirtschaft – Arbeit – Gesundheit (Hauptstufe, Klassen 5 bis
9)
- Englisch (Grund- und Hauptstufe, Klassen 1 bis 4 und 5 bis
9). Das Fach Englisch bildet eine Ausnahme, da es hier kein Fach gibt,
das durch Englisch ersetzt wird.
II. Gymnasium
Für die Gymnasien sollten für die folgenden Fächer/ Themen Schulbücher zur Verfügung stehen; derzeit sind hierfür im Lernmittelverzeichnis keine Lehrwerke enthalten.
- Naturphänomene (Bildungsstandard Klasse 6)
- Naturwissenschaft und Technik (Bildungsstandard Klasse 10).
Die kommunalen Landesverbände haben den Schulträgern empfohlen, bis zu einer etwaigen Änderung der Lernmittelverordnung auch ohne formale Regelung die Beschaffung und Verwendung eines Lehrbuchs für die vorgenannten Fächerverbünde/ Themen zu ermöglichen, so dass die Schulen das Lehrbuch innerhalb ihres Budgets beschaffen können.
III. Werkrealschulen
(Quelle: Infodienst Schulleitung Nummer 162 von Juli 2010)Seit der letzten Änderung des Lernmittelverzeichnisses haben sich inhaltliche Änderungen in den Bildungsplänen ergeben, die in der derzeit gültigen Fassung nicht enthalten sind. Von den Änderungen sind insbesondere die ab dem Schuljahr 2010/2011 eingeführten neuen Wahlpflichtfächer der Haupt- und Werkrealschule für die Klassenstufe 8 betroffen.
Das Kultusministerium empfiehlt daher, bis zu einer etwaigen Änderung der Lernmittelverordnung auch ohne formale Regelung die Beschaffung und Verwendung eines Lehrbuchs für die vorgenannten Fächerverbünde/Themen zu ermöglichen, so dass die Schulen das Lehrbuch innerhalb ihres Budgets beschaffen können. Die kommunalen Landesverbände werden die Schulträger in entsprechender Weise informieren.
Merkblatt
für Schulbuchverlage über die Zulassungsvoraussetzungen von
Schulbüchern für allgemeinbildende und berufliche Schulen in
Baden-Württemberg
In dem beigefügten Merkblatt des Landesinstituts (Fassung vom November
2011) sind die Kriterien der Zulassung aufgeführt, die bei
Selbstprüfung und anschließender Verpflichtungserklärung unbedingt zu
beachten sind. Daneben wurden die Änderungen des Schulgesetzes und der
Schulbuchzulassungsverordnung aufgenommen.
Antragsformular
für die Zulassung zum Gebrauch als Schulbuch in
Baden-Württemberg gemäß §4 Absatz 1 Schulbuchzulassungsverordnung.
Word-Datei als Muster zur Übernahme
....
zum Download
(Word-Datei, ca.
38 KB)
Word-Formular für die direkte Verwendung
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zum Download
(Word-Datei, ca. 39 KB)
Erklärung
Verpflichtungserklärung zum Zulassungsantrag
...
zum Download
(Word-Datei, ca. 26 KB)
Werkdaten
Verlagsangaben zum Schulbuch (vereinfachtes Verfahren und
Begutachtungsverfahren)
Zur Erleichterung der Datenverarbeitung möchten wir Sie bitten, das
Word-Formular auszufüllen und parallel zu Ihrem schriftlichen
Zulassungsantrag an poststelle@ls.kv.bwl.de
- Betreff Schulbuchzulassung zu schicken
...
zum Download
(Word-Datei, ca. 43 KB)