Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Schulbuchzulassung, Informationen und Formulare für Verlage
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Schulbuchzulassung, Informationen und Formulare für Verlage

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Das Zulassungsverfahren für Schulbücher in Baden-Württemberg wurde im Jahr 2007 vereinfacht. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass ein Großteil der Bücher nicht mehr durch externe Gutachter beim Landesinstitut geprüft wird, sondern die Verlage selbst die Zulassungsvoraussetzungen prüfen und durch eine Verpflichtungserklärung die Beachtung der gesetzlichen Kriterien bestätigen. Die rechtliche Basis wurde über eine Novellierung des Schulgesetzes im § 35a geschaffen, verbunden mit der Neufassung der Schulbuchzulassungsverordnung. Damit ist auch die Gesamtverantwortung für die Zulassung an das Landesinstitut für Schulentwicklung in Stuttgart übertragen.


Ergänzungen zum Lernmittelverzeichnis Gymnasium und Förderschule

(Quelle: Infodienst Schulleitung Nummer 130 von Juni 2009)

Seit der letzten Änderung des Lernmittelverzeichnisses haben sich inhaltliche Änderungen in den Bildungsplänen ergeben, die in der derzeit gültigen Fassung nicht enthalten sind. Von den Änderungen sind insbesondere die Förderschulen und die Gymnasien betroffen.

I. Förderschulen


Für die folgenden Fächer/ Themen, die im geltenden Lernmittelverzeichnis (Anlage zur Lernmittelverordnung) der Förderschule aufgeführt werden, sind nach dem neuen Bildungsplan keine Lehrwerke mehr erforderlich:

  • Vorbereitung auf Beruf und Leben
  • Sachunterricht/ Erdkunde
  • Geschichte
  • Gemeinschaftskunde/ Wirtschaftslehre
  • Physik/ Chemie
  • Biologie
  • Werken/ Technik
  • Textiles Werken
  • Hauswirtschaft
  • Verkehrserziehung.

Stattdessen werden für die nachfolgend aufgeführten Fächerverbünde beziehungsweise Englisch jedoch spezifische eigene Lehrwerke benötigt:

  • Mensch – Natur – Kultur (Grundstufe, Klassen 1 bis 4)
  • Natur – Technik (Hauptstufe, Klassen 5 bis 9)
  • Welt – Zeit – Gesellschaft (Hauptstufe, Klassen 5 bis 9)
  • Wirtschaft – Arbeit – Gesundheit (Hauptstufe, Klassen 5 bis 9)
  • Englisch (Grund- und Hauptstufe, Klassen 1 bis 4 und 5 bis 9). Das Fach Englisch bildet eine Ausnahme, da es hier kein Fach gibt, das durch Englisch ersetzt wird.

Für den Fächerverbund „Musik – Sport – Gestalten“ kann das im Lernmittelverzeichnis für Musik vorgesehene Liederbuch eingesetzt werden.

II. Gymnasium


Für die Gymnasien sollten für die folgenden Fächer/ Themen Schulbücher zur Verfügung stehen; derzeit sind hierfür im Lernmittelverzeichnis keine Lehrwerke enthalten.

  • Naturphänomene (Bildungsstandard Klasse 6)
  • Naturwissenschaft und Technik (Bildungsstandard Klasse 10).

Die kommunalen Landesverbände haben den Schulträgern empfohlen, bis zu einer etwaigen Änderung der Lernmittelverordnung auch ohne formale Regelung die Beschaffung und Verwendung eines Lehrbuchs für die vorgenannten Fächerverbünde/ Themen zu ermöglichen, so dass die Schulen das Lehrbuch innerhalb ihres Budgets beschaffen können.


III. Werkrealschulen

(Quelle: Infodienst Schulleitung Nummer 162 von Juli 2010)

Seit der letzten Änderung des Lernmittelverzeichnisses haben sich inhaltliche Änderungen in den Bildungsplänen ergeben, die in der derzeit gültigen Fassung nicht enthalten sind. Von den Änderungen sind insbesondere die ab dem Schuljahr 2010/2011 eingeführten neuen Wahlpflichtfächer der Haupt- und Werkrealschule für die Klassenstufe 8 betroffen.

Das Kultusministerium empfiehlt daher, bis zu einer etwaigen Änderung der Lernmittelverordnung auch ohne formale Regelung die Beschaffung und Verwendung eines Lehrbuchs für die vorgenannten Fächerverbünde/Themen zu ermöglichen, so dass die Schulen das Lehrbuch innerhalb ihres Budgets beschaffen können. Die kommunalen Landesverbände werden die Schulträger in entsprechender Weise informieren.



Merkblatt

für Schulbuchverlage über die Zulassungsvoraussetzungen von Schulbüchern für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Baden-Württemberg
In dem beigefügten Merkblatt des Landesinstituts (Fassung vom November 2011) sind die Kriterien der Zulassung aufgeführt, die bei Selbstprüfung und anschließender Verpflichtungserklärung unbedingt zu beachten sind. Daneben wurden die Änderungen des Schulgesetzes und der Schulbuchzulassungsverordnung aufgenommen.


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Antragsformular

für die Zulassung zum Gebrauch als Schulbuch in Baden-Württemberg gemäß §4 Absatz 1 Schulbuchzulassungsverordnung.

Word-Datei als Muster zur Übernahme Download .... zum Download " " (Word-Datei, ca. 38 KB)
Word-Formular für die direkte Verwendung Download ... zum Download " " (Word-Datei, ca. 39 KB)


Erklärung

Verpflichtungserklärung zum Zulassungsantrag

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Werkdaten

Verlagsangaben zum Schulbuch (vereinfachtes Verfahren und Begutachtungsverfahren)

Zur Erleichterung der Datenverarbeitung möchten wir Sie bitten, das Word-Formular auszufüllen und parallel zu Ihrem schriftlichen Zulassungsantrag an poststelle@ls.kv.bwl.de - Betreff Schulbuchzulassung zu schicken

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Zuletzt geändert am 29.11.2011
Landesinstitut für Schulentwicklung

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Die Zulassung von Schulbüchern erfolgt in Baden-Württemberg durch das Landesinstitut für Schulentwicklung (LS).

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