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Die Rechtschreibregeln für Zitate

Einige Regeln für die Verwendung von Zitaten sind im amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung festgelegt. Dies betrifft die Zeichensetzung und die Groß- und Kleinschreibung.

 Das Dokument, in dem die Regeln für die Rechtschreibung festgelegt sind, kann beim Rat für deutsche Rechtschreibung heruntergeladen werden.
In der folgenden Zusammenfassung werden die Paragraphen dieses Regelwerks angegeben, in denen der jeweilige Punkt festgeschrieben ist.

Anführungszeichen

  • Jedes Zitat beginnt und endet mit einem Anführungszeichen („abc“) (§ 89).
  • Auch Buchtitel und Titel von Werken, Aufsätzen, Gedichten o. Ä. werden mit Anführungszeichen vom Text abgegrenzt. Beispiel:
    Theodor Fontane verfasste das Werk „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“.
  • Halbe Anführungszeichen (‚abc‘) sind für Zitate im Zitat reserviert (§ 95). Anders gesagt: Wenn innerhalb eines Zitats ein weiteres Zitat enthalten ist, dann muss dieses eingeschlossene Zitat mit halben Anführungszeichen gekennzeichnet werden. Ein Beispiel findet man in den Zitatregeln erweitertes Niveau.

Auslassungspunkte

Lässt man Teile eines Zitats weg, so sind die Auslassungen mit drei Punkten ... zu kennzeichnen (§ 99). Viele Zitatregeln verlangen zusätzlich runde oder eckige Klammern, während das amtliche Regelwerk dies nicht fordert. Von runden Klammern ist abzuraten, da sie auch in einem zitierten Text vorkommen können.

Doppelpunkt

Wenn der Begleitsatz dem Zitat voraufgeht und wenn das Zitat aus einem ganzen Satz besteht, dann steht zwischen Begleitsatz und Zitat ein Doppelpunkt (§ 81). Diese Regel ist aus dem Umgang mit der wörtlichen Rede bekannt. Beispiel:

In Eberhart Meiers Buch über Max Knolls Romane finden wir eine einleuchtende Erklärung für Knolls Kenntnis der Technik: „Max Knoll hatte zu seiner Jugendzeit eine Lehre als Automechaniker gemacht, und dieses Wissen vergaß er nie.“ (Meier 2009, S. 41)

Hinweis: Das Beispiel ist erfunden.

Eckige Klammern

In vielen Zitatregeln werden eckige Klammern [ ] für die Kennzeichnung von Zusätzen zu Zitaten verlangt. Das amtliche Regelwerk erwähnt eckige Klammern nicht. Daraus folgt, dass ihr Einsatz frei regelbar ist, d.h. man kann hier keine Rechtschreibfehler im Sinne des Regelwerks machen.

Groß- und Kleinschreibung

  • § 54 des amtlichen Regelwerks lautet: „Das erste Wort eines Ganzsatzes schreibt man groß.“ Dieses Zitat aus dem amtlichen Regelwerk ist zugleich ein Beispiel für die Regel, die in ihm beschrieben wird.
    Wenn also ein Zitat aus einem Ganzsatz besteht oder mit ihm beginnt, dann schreibt man den ersten Buchstaben des Zitats groß. Beginnt das Zitat dagegen in der Mitte des zitierten Satzes, dann schreibt man den ersten Buchstaben klein; zusätzlich sind Auslassungspunkte nötig. Beispiel:
    Julius Haarhaus berichtet, dass es beim römischen Karneval bis tief in die Nacht viele verkleidete Menschen auf der Straße Via del corso gab, und man habe „... ein lebensgefährliches Gedränge von mehrstöckigen, mit Musikkorps besetzten Prunkwagen [und] geputzten Kutschen“ gesehen. (Haarhaus 1925, S. 40)
  • Werktitel werden großgeschrieben (§ 53), auch dann, wenn sie mit einem Wort beginnen, das in der Mitte des Satzes kleingeschrieben werden muss (z. B. mit einem Artikel oder Adjektiv) (§ 53, (2) E 1). Beispiel:
    In der Schule lesen wir gerade das Märchen „Der Teufel mit den drei goldenen Haaren“.

Satzzeichen am Ende eines Satzes

Die deutsche Rechtschreibung kennt die folgenden drei Zeichen für das Ende von Sätzen: Punkt, Ausrufezeichen und Fragezeichen. Die Regeln für die Verwendung dieser drei Zeichen beim Zitat kann man so zusammenfassen:

  • Wenn z. B. ein Satz in einem Referat mit einem Zitat endet, dann steht nach dem Ende des zitierten Satzes kein zusätzlicher Punkt (§ 92, Teil 2).
  • Zitate und Werktitel behalten in jedem Fall ihre Ausrufe- und Fragezeichen (§ 91), auch dann, wenn sie in der Mitte eines Satzes stehen. Beispiel:
    Herbert Müllers Buch „Welche Tiere gibt es in der Antarktis?“ enthält viele Fehler.
    Hinweis: Das Beispiel ist erfunden.
  • Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in dem (seltenen) Fall, in dem am Ende eines Frage- oder Ausrufesatzes ein Zitat steht, das Frage- bzw. Ausrufezeichen des Begleitsatzes stehen bleibt.
    Wenn das Zitat aus einem ganzen Satz besteht, dann folgen also drei Satzzeichen aufeinander: das Zeichen für das Ende des Zitats, das Anführungszeichen und das Frage- oder Ausrufezeichen. Beispiel:
    Kann man es wirklich glauben, wenn Eberhard Meier, der sich sonst so wenig mit Literatur auskennt, über den Schriftsteller Max Knoll behauptet: „Der Schriftsteller Max Knoll hatte zu seiner Jugendzeit eine Lehre als Automechaniker gemacht, und diese Kenntnisse waren für seine Literatur wichtig.“?
    Hinweis: Das Beispiel ist erfunden.

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