Wie konnte sich die Schule bewerben?
Die Schule wählte einen der o.g. Themenbereiche
aus und erarbeitete hierzu eine Projektskizze. Eine Hilfestellung
mit Rahmenvorgaben für die Projektskizze fanden Sie hier.
Weiterhin stand bei den Oberschulämtern auf Anforderung auch
Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter zur Unterstützung
bei der Erarbeitung der Projektskizze zur Verfügung.
Wie beim Projekt STEBS so war auch für die
Teilnahme am STEBS-Prozess ein Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz
erforderlich. Die Bewerbung mit Bewerbungsformular
und Projektskizze
sandten Sie bis zu den genannten Terminen an die Ansprechpartnerin/
den Ansprechpartner des jeweiligen Regierungspräsidiums
Es war zu beachten, dass sich jede Schule nur
mit einem Projekt bewerben konnte.
Über eine erfolgreiche Bewerbung der Schule und den weiteren
Verlauf des STEBS-Prozesses war das Kollegium und die örtliche
Personalvertretung regelmäßig zu informieren.