Biologische Vielfalt
Non noli nocere: Als erstes richte keinen Schaden an (erstes Gelübde des Hippokrates vor 2000 Jahren).
1992 wurde in Rio de Janeiro in Brasilien die Biodiversitäts-Konvention unterzeichnet: bisher haben sich 187 Staaten und die EU diesem Vertragswerk angeschlossen, das dazu verpflichtet, die natürliche Artenvielfalt zu erhalten und sie nachhaltig zu pflegen. Die biologische Vielfalt mit dem Inventar an Tier- und Pflanzenarten ist ein "nationales Erbe", genauso wie es Kulturgüter sind. Es wurde deshalb bspw. vorgeschlagen, zum Schutz der Waldreserven ein der OPEC vergleichbares Kartell zu gründen und die Produktion durch Kontrolle des Ausstoßes und des Preises zu bremsen.
Im Mai des Jahres 2008 fand die Biodiversitätskonferenz der Vereinten Nationen in Bonn statt, auf der Deutschland großzügige Geldmittel für den Schutz von bedrohten Biotopen der Welt, insbesondere der tropischen Regenwälder zusagte.
Das
Land Baden-Württemberg bringt dazu den
"Aktionsplan
Biologische Vielfalt" auf den Weg, in dem die Gefährdung der
biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg in Aktionen zu
einem sog. 111-Arten-Korb der Öffentlichkeit bewusst gemacht
wird:
http://www.aktionsplan-biologische-vielfalt.de.
Das Aussterben einer Art ist leider nur dann publikumswirksam, wenn es um große Tiere geht: Leoparden, Gorillas, Nashörner, Wale... Der Mensch braucht aber Pflanzen und Insekten mehr als Leoparden oder Wale.