Labororganisation im gentechnischen Sicherheitsbereich
In den S1-Praktikumsräumen werden im Rahmen der Biotechnologiepraktika gentechnisch veränderte Organismen (GVO's) hergestellt, vermehrt und gelagert. Wer gentechnische Arbeiten durchführen will, unterliegt den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes.
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Für die Durchführung des Gentechnikgesetzes in Baden-Württemberg
zuständig ist das Referat 57 des Regierungspräsidiums Tübingen
(Gentechnikaufsicht). Wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen, d.h. gentechnisch veränderte Organismen herstellen oder mit diesen umgehen, müssen Sie eine gentechnische Anlage und die vorgesehenen gentechnischen Arbeiten dort anmelden oder genehmigen lassen.
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