Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Schema

Die Farben der Bundesrepublik sind Schwarz – Rot – Gold
Mit den Grundrechten sind die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Sie stehen im Unterschied zur Weimarer Verfassung am Anfang des Grundgesetzes.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er erfüllt v.a. repräsentative Aufgaben, vertritt den Bund völkerrechtlich, beglaubigt und empfängt Gesandtschaften, usw. Er ernennt die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts. Er fertigt die zustande gekommenen Gesetze aus und veröffentlicht sie. Er hat das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen den Bundestag aufzulösen.
Gewählt wird er durch die Bundesversammlung, die extra zu diesem Zweck zusammentritt, aus den Mitgliedern von Bundestag und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern der Länderparlamente nach Verhältniswahlrecht, und zwar auf 5 Jahre.
Der Bundesregierung steht der Bundeskanzler vor. Er bestimmt die Richtlinien der Politik. Er wird aus der Mitte des Bundestages gewählt und kann nur durch ein konstruktives Misstrauen gestürzt werden. Das bedeutet, dass er nur dann gestürzt werden kann, wenn mit seinem Sturz zugleich ein Nachfolger zur Verfügung steht.
Die übrigen Mitglieder der Bundesregierung sind die prinzipiell gleichberechtigten Bundesminister.
Die Bundeswehr untersteht in Friedenszeiten dem Bundesverteidigungsminister, in Kriegszeiten dem Bundeskanzler.
Der Bundestag wird nach allgemeinem, freiem, gleichem und geheimem Wahlrecht auf vier Jahre gewählt. Er ist das wichtigste Organ der Bundesrepublik Deutschland. Er kann nur durch den Bundespräsidenten unter bestimmten Umständen aufgelöst werden.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, es herrscht also Föderalismus. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Länderregierungen, in der Praxis aus den Ministerpräsidenten (MP) der Länder. Die Bundesratsmitglieder werden nicht gewählt, sondern von den Landesregierungen bestellt und abberufen. Die Anzahl der Stimmen im Bundesrat richtet sich nach der Einwohnerzahl der Länder. Der Bundesrat wirkt an Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Verfassung. Sitz dieses höchsten Gerichtes ist Karlsruhe.
Nach dem Bundeswahlgesetz existiert in der Bundesrepublik Deutschland ein allgemeines, freies, gleiches und geheimes Wahlrecht. Der Bundestag wird nach einer Kombination aus Personenwahl und Verhältniswahl gewählt, um den Nachteilen eines reinen Verhältniswahlrechts ebenso zu entgehen wie den Nachteilen eines reinen Mehrheitswahlrechts. Die Erststimme des Wählers gilt für die Wahl des Kandidaten seines Wahlkreises, die Zweitstimme gilt für die Wahl der Liste einer kandidierenden Partei.
Das Wahlrecht ist kombiniert mit der sogenannten Fünfprozentklausel. Nur die Partei kommt in den Bundestag, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hat oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Mandat erringen konnte. Damit soll ebenfalls der Zersplitterung durch ein reines Verhältniswahlrecht wie in der Weimarer Verfassung entgegen gewirkt werden.
Gewaltenteilung
Es gilt das System der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.
Parlamentarische Republik
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Republik.
Aufgaben
Aufgabe 1
Erläutere das Schema des Grundgesetzes. Welche Veränderungen haben sich gegenüber der Weimarer Verfassung ergeben? Warum?
Aufgabe 2
Präambel des Grundgesetzes in der Fassung vom 23. Mai 1949
Notiere und erläutere die in der Präambel genannten politischen Aufgaben vor dem Zeithintergrund von 1945 ff.
Aufgabe 3
Präambel des Grundgesetzes heute
Notiere und erläutere: Inwiefern und warum hat sich die Präambel heute geändert? Überlege: Warum nannte sich der Parlamentarische Rat nicht Verfassung gebende Nationalversammlung? Warum nannte sich die faktische Verfassung nicht "Verfassung", sondern "Grundgesetz"?