Römisches Klientelwesen
Das römische Klientelwesen funktionierte so, dass ein Herr (lat. patronus) einen Klienten (lat. cliens = Anhänger, Schützling, Höriger) als Schutzherr vor Gericht und an anderen Stellen vertrat. Der Klient hatte dafür die Interessen seines Herrn zu vertreten, was eine Reihe von Verpflichtungen mit sich brachte. Noch heute bezeichnet der Begriff "Patronage" die gezielte Förderung von Menschen durch Personen mit entsprechenden Möglichkeiten.

Darstellung des Jüngsten Gerichts, Ravensburg, Heilig-Geist-Spital
Bildbeschreibung:
- Die Toten auferstehen aus ihren Gräbern. Auferstehung des Leibes.
- Christus, über der Welt thronend, unter ihm blasen zwei Engel die Posaunen zum Jüngsten Gericht. Zu seiner Linken leistet Johannes der Täufer
Fürbitte, hinter ihm weitere Heilige (
Schutzpatron). Zu seiner Rechten leistet Maria Fürbitte, hinter ihr weitere Heilige. - Die Seligen gehen in den Himmel ein.
- Die Sünder werden von Teufeln in die Hölle getrieben.
Wenn Christus mit Maria und Johannes dem Täufer aus dem Jüngsten Gericht herausgelöst werden (Nummer 2), spricht man von einer
Deësis.
Aufgabe:
Erläutere mit Hilfe des Textes den Zusammenhang zwischen römischem Klientelwesen und Deësis.