Bauernbefreiung
1. - Oktober-Edikt
Mit dem Oktoberedikt vom 9.10.1807 leitete Freiherr vom und zum Stein die
Bauernbefreiung ein. Demnach durfte jeder Einwohner Preußens Grundstücke
erwerben, was dem Bürgertum bisher im Rahmen der preußischen
Ständeordnung verboten war, der preußische Bürger
durfte also bäuerliche bzw. adlige Grundstücke erwerben, eine Aufhebung der
daran hängenden grundherrlichen Rechte war damit nicht verbunden. Der freie
Eigentumserwerb wurde auf diese Weise eingeführt. Bisher war das Bürgertum auf
Handel und Gewerbe beschränkt, nun galt für alle die freie Berufswahl. Der
Adlige durfte auch einer bürgerlichen Tätigkeit nachgehen.
Die Erbuntertänigkeit der Bauern (die preußische Form der
Leibeigenschaft) wurde abgeschafft. Nach dem Martini-Tag von 1810 (11.
November) sollte es nur noch freie Leute geben.
2. - Regulierungsedikt
Am 14. September 1811 folgte das Regulierungsedikt. Es verschaffte den Bauern einerseits Freiheit von Abgaben und Diensten , andererseits Grundbesitz auf Kosten der adligen Grundbesitzer. Die bisherigen Pächter wurden Eigentümer der Höfe, die sie bewirtschafteten, allerdings nicht in vollem Umfang. Da es um einen Eingriff in bestehendes Eigentum und in bestehende Rechte ging, mussten die bisherigen Rechte und Ansprüche des Grundherrn mit den bisherigen Rechten und Ansprüchen der Bauern ausgeglichen werden. Deshalb mussten die Bauern für ihre neuen Höfe eine Entschädigung zahlen. Die Entschädigungssumme war hoch, die Bauern mussten einen Teil des bisher von ihnen bewirtschafteten Landes an die alten Gutsbesitzer überlassen. Bei nicht erblichen Höfen durften die ehemaligen Grundherren bis zur Hälfte des Landes einbehalten.
Es entstann also in der Folge der Bauernbefreiung eine Schicht kleiner freier Grundeigentümer, deren Grundbesitz aber wegen seiner geringen Größe nicht rentabel war. So mussten sich viele Bauern hoch verschulden und zuletzt ihr Land verkaufen, wiederum an die alten adligen Großgrundbesitzer, die nun ihr altes Land wieder besaßen, allerdings ohne die früher daran hängenden Verpflichtungen. Die ehemaligen Kleinbauern wurden zu lohnabhängigen Landarbeitern oder zogen im Zuge der bald beginnenden Industrialisierung in die Stadt, wo sie in der Industrie Beschäftigung suchten.