Endphase und Untergang der Weimarer Republik (1930 - 30. Januar 1933)
Das Präsidialkabinett Brüning (30. März 1930 – 30. Mai 1932)

Unterstrichene Begriffe sowie die Symbole sind anklickbar.
Aufgabe 1:
Stelle das obige Schema vor der Klasse vor. Fülle das
Arbeitsblatt: Das Präsidialkabinett Brüning
mit Hilfe des Schemas und der Texte aus.
Aufgabe 2:
Kommentiere die Reichstagswahlergebnisse:
- Wie entwickeln sich die einzelnen Parteien? Versuche jeweils eine Erklärung.
- Wann haben die Extremisten eine Stimmenmehrheit?
Unter Präsidialkabinetten versteht man Regierungen, deren Reichskanzler im Reichstag keine Mehrheiten fanden und vom Reichspräsidenten eingesetzt wurden. Die Reichskanzler waren deshalb vom Reichspräsidenten abhängig. Da Mehrheiten im Reichstag fehlten, erließ der Reichspräsident mangels vom Reichstag verabschiedeter Gesetze („Gesetzgebungsnotstand“) Notverordnungen nach Art. 48 der Weimarer Verfassung. (Notverordnungen)
Die Regierung Müller, die von einer Großen Koalition getragen wurde, stürzte am 27. März 1930 über der Frage der Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 3,5%. Wegen eines halben Prozentpunktes verweigerte die DVP die Zustimmung. Bei den Neuwahlen in September 1930 fand sich keine Regierungsmehrheit mehr zusammen. So setzte Reichspräsident Paul von Hindenburg Reichskanzler Brüning und dessen Nachfolger ein.
Brüning strebte wie der Reichspräsident eine stabile rechte Mehrheit im Reichstag unter seiner Kanzlerschaft an.
Brüning senkte die öffentlichen Ausgaben. Er führte Lohn- und Gehaltskürzungen durch und beschränkte die Leistungen der Arbeitslosenversicherung, hob aber gleichzeitig die Beitragssätze an. Zugleich erhöhte er die Steuern auf Löhne und Einkommen, die Umsatzsteuer sowie die Steuern auf Bier, Tabak und Zucker.
Neben einer Sanierung des Staatshaushaltes ging es Brüning darum, eine neue Inflation wie die von 1923 zu vermeiden. Außerdem sollten deutsche Produkte auf dem Weltmarkt billiger werden, damit die Wirtschaft über den Export angekurbelt werden könnte, was aber an ähnlichen Maßnahmen des Auslands scheiterte. Eine Abwertung der Reichsmark lehnte er ab. Wie sehr es in Brünings Absicht lag, dem Ausland zu demonstrieren, dass Deutschland seine Reparationsverpflichtungen nicht erfüllen konnte, ist umstritten, tatsächlich jedoch wurden auf der Konferenz von Lausanne
im Juni 1932 die deutschen Reparationsverpflichtungen nach einer einmaligen Schlusszahlung von 3 Mrd. Reichsmark, die aber nicht bezahlt wurde, eingestellt.
Im Ergebnis verstärkte Brünings prozyklische Deflationspolitik die Weltwirtschaftskrise, die im Jahr 1932 ihrem Höhepunkt zustrebte.
Ereignisse während der Regierungszeit Brünings
Regierungszeit Brünings: 30. März 1930 – 30. Mai 1932
1931 erwirkt Brüning bei den Gläubigern Deutschlands ein Moratorium zum Aufschub der Reparationszahlungen. Die endgültige Einstellung der Reparationszahlungen erfolgte aber erst kurz nach seinem Sturz auf der Konferenz von Lausanne, geht aber auf seine Politik zurück.
Am 11. Oktober 1931 traf sich in Bad Harzburg die sogenannte „Nationale Opposition“. Es handelte sich um eine rechtsradikale Sammlungsbewegung aus DNVP, NSDAP, Stahlhelm“, Alldeutschem Verband, Reichslandbund und rechtskonservativen Persönlichkeiten.
Sie demonstrierten gegen die Weimarer Republik und gegen die Notverordnungen, für den Sturz Brünings und für Neuwahlen.
Wegen der Verschärfung der Wirtschaftskrise fällt in seine Regierungszeit auch ein Anwachsen des politischen Radikalismus. Auf den Straßen tobte der Kampf zwischen den uniformierten Schlägertrupps der NSDAP (SA = Sturmabteilung) und der KPD (Rotfrontkämpferbund, was zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen und zum SA- Verbot führte. Eine weitere paramilitärische, rechtsextreme Gruppierung war der Stahlhelm.
Brüning stürzt u.a. wegen des SA- Verbots, für das er sich auf Druck der Länder eingesetzt hatte. Es gelang ihm auch nicht, die NSDAP in die Regierung einzubinden, weil Hitler nur als Reichskanzler in eine Regierung eintreten wollte. Als Brüning mit der so genannten Osthilfeverordnung die Subventionen für die bankrotten Großagrariern einstellen und bankrotte Güter versteigern wollte, verlor er endgültig das Vertrauen Hindenburgs.
Dazu kam eine Intrige des Generals von Schleicher, der glaubte, Hitlers Zusage für eine Tolerierung einer neuen Regierung durch die NSDAP bekommen zu haben, falls diese das SA- Verbot aufhebe und Neuwahlen zum Reichstag durchführe.
So muss Brüning am 30. Mai 1932 zurücktreten.
Art 48 der Weimarer Verfassung lautet:
(1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstages außer Kraft zu setzen.
(5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
Während ursprünglich für die Anwendung des Art. 48 der Staatsnotstand vorgesehen war, wurde seit 1930 der Gesetzgebungsnotstand infolge der Reichstagswahlergebnisse Grund für Anwendung des Artikels.
Hitler wollte Reichskanzler werden. Zu allen anderen Möglichkeiten, z.B. Eintritt von NSDAP- Ministern in eine von Brüning geführte Regierung oder Tolerierung einer solchen Regierung, kam für ihn bzw. die NSDAP nicht in Frage.
Tolerierung Brünings durch die SPD
Brüning war ein Mann des Zentrums, das eine Partei der Weimarer Koalition war. Wenn dieser stürzte, war mit einem Reichskanzler der Rechten zu rechnen, was die Situation aus Sicht der SPD noch schlimmer gemacht hätte. Darum tolerierte sie Brüning.
Bruch der Großen Koalition (Kabinett Müller)
Die Große Koalition aus SPD, DDP, Zentrum und DVP zerbrach am 27. März 1930 über der Frage der Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das Kabinett hatte wegen der steigenden Arbeitslosigkeit eine Erhöhung der Beiträge von 3% auf 4% des Lohns vorgeschlagen, was von der DVP abgelehnt worden war. Diese wollte im Interesse der Industrie eine Senkung der Leistungen statt einer Erhöhung der Beiträge. Ein Kompromissvorschlag Brünings hatte eine Erhöhung auf 3,5% vorgesehen, was aber von SPD und Gewerkschaften abgelehnt worden war.
Wann wurde genau gewählt?
1928: 20. Mai
1930: 14. September
1932: 31. Juli
1932: 06. November
1933: 05. März
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