Sicherheit in Naturwissenschaft und Technik NWT
Das Fach NWT stellt besondere Anforderungen an die Sicherheit für die teilnehmenden Schüler1 sowie die unterrichtenden Lehrkräfte. Die Anforderungen müssen - abhängig von den durchgeführten Experimenten - den Sicherheitsanforderungen der Fächer Biologie, Chemie und Physik entsprechen. Diese und die folgenden Seiten sind ein Auszug aus Merkblätter zur Sicherheit im Unterricht, Autor: Otto Eisenbart. Sie dienen einem kurzen Überblick in Hinsicht auf den Unterricht im naturwissenschaftlichen Unterricht, können aber den Inhalt nicht vollständig wieder geben. Es ist unumgänglich, die Merkblätter gründlich durchzuarbeiten und ggf. bisherige Gepflogenheiten an der Schule zu ändern.
Grundsätzliches:
Lehrkräfte sind verpflichtet, sich rechtlich mit den in der Verwaltungsvorschrift dargelegten Verhaltensregeln vertraut zu machen und sie im Ernstfall zu beachten. An jeder Schule müssen ein (bis 1000 Personen) oder zwei ( ab 1000 Personen) Sicherheitsbeauftragte vom Schulleiter benannt sein (II.4, S. 5).
Einen schnellen Überblick verschaffen die fachbezogenen Hinweise und Ratschläge unter III.2 für Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Physik und Hauswirtschaft.
Übersicht:
1. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht:
a) Sicherung der Fachräume, Einrichtungen und Geräte
b) Allgemeine Verhaltensregeln
c) Umgang mit gefährlichen Stoffen
d) Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
e) Umgang mit Druckgasflaschen
f) Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen
g) Umgang mit Lasern
h) Umgang elektrischer Energie
2. Regelungen:
a) Regelungen für Tätigkeiten mit Lebewesen
b) Regelungen zur Technik / Arbeitslehre
c) Regelungen zur Hauswirtschaft
d) Regelungen zur Bildenden Kunst
3. Fachbezogene Hinweise:
a) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Allgemein
b) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Biologie
c) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Chemie
d) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Physik
e) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Technik / Arbeitslehre
f) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Hauswirtschaft
g) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Bildende Kunst
Unter IV (Anlagen zu den KMK-Richtlinien) finden sich
1. Tabellen zur Biologie
2. Muster-Betriebsanweisungen zum Umgang mit den Gefahrstoffen
3. Anlagen zu Technik / Arbeitslehre
4. Einrichtung von Fachräumen
5. Fragenkatalog zur Gefährdungsbeurteilung
6. Einschlägige Gesetze und Verordnungen (Auszüge)
7. Durchführung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
1. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht:
a) Sicherung der Fachräume, Einrichtungen und Geräte
- Fachräume müssen gegen unbefugten Zugang gesichert sein und jederzeit von innen ohne Schlüssel geöffnet werden können.
- Notfalltelefon muss jederzeit zugänglich sein.
- Hinweise zu Erster Hilfe, R- und S-Sätze sowie Gefahrensymbole müssen in allen Lehr- und Übungsräumen aushängen.
- Geräte zur Brandbekämpfung und Erster Hilfe müssen griffbereit sein und in der Regel alle zwei Jahre auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
- Das Fehlen von Sicherheitseinrichtungen sowie Schäden an Bau und Einrichtungen muss der Lehrer 2der Schulleitung unverzüglich melden.
- Defekte Geräte, die eine Gefahr darstellen, müssen gekennzeichnet und der weiteren Benutzung entzogen werden.
- Asbesthaltige Arbeits- und Hilfsmittel müssen ersetzt werden.
- Bedienungsanleitungen müssen jederzeit zugänglich sein.
b) Allgemeine Verhaltensregeln
- Schüler dürfen (in der Regel) Fachräume ohne Aufsicht des Fachlehrers nicht betreten.
- Schüler müssen informiert werden über: Lage und Bedienung von elektrischer Not-Aus-Schalter und zentraler Gashahn, Löscheinrichtungen, Handbrause (Augendusche), Fluchtwege bzw. Rettungsplan.
- Versuche dürfen (in der Regel) nur unter Anleitung und Verantwortung des Lehrers Versuche durchführen (Aufsicht entsprechend Alter und Reife).
- Ist der sachgerechte Umgang mit Chemikalien und Geräten sicher gestellt, dürfen Schüler auch ohne Aufsicht in der Schule experimentieren. Die Anwesenheit einer Fachkraft im selben Raum oder Nebenraum ist notwendig, wenn Spannungen über 24 Volt ohne Schutzwiderstand entstehen können (Trafo), leichtentzündliche oder radioaktive Substanzen sowie Druckgase verwendet werden.
- Schutzausrüstungen müssen getragen werden, wenn es das Experiment erfordert (am besten immer).
- Schutzvorkehrungen sind bei gefährlichen Demonstrationsexperimenten anzubringen (z.B. Schutzscheibe).
- Die Mithilfe von Schülern jeglicher Art ist nur zulässig, wenn für sie oder dritte keine gesundheitliche Gefährdung zu befürchten ist.
- Lehrer dürfen während des Unterrichts den Fachraum grundsätzlich nicht verlassen. Ist dies aus zwingenden Gründen doch erforderlich, so müssen die zur Unfallverhütung erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden (Klasse soll den Unterrichtsraum verlassen).
- Vor Experimenten muss sich der Lehrer mit der Handhabung der Geräte und dem Reaktionsverlauf vertraut zu machen.
- Versuche an Schülern sind nur möglich, wenn die Schädigung des Organismus ausgeschlossen und die hygienischen Erforderungen gewährleistet sind. In Baden-Württemberg ist die Blutentnahme bei Schülern verboten.
c) Umgang mit gefährlichen Stoffen3
- Gefährliche Stoffe sind nach § 19 Abs. 2 des Chemikaliengesetzes: Stoffe, die chronisch schädigende Eigenschaften besitzen, explosionsfähig sind (auch in Folge ihrer Herstellung), die Krankheitserreger übertragen können sowie sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe (Artikel 2 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe a der Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit oder Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit).
- Kennzeichnung durch Gefahrensymbole: explosionsgefährlich (E), brandfördernd (O), hochentzündlich (F+), leichtentzündlich (F), entzündlich, sehr giftig (T+), giftig (T), gesundheitsschädlich (Xn), ätzend (C), reizend (Xi), sensibilisierend, krebserzeugend (K), erbgutverändernd (M), fortpflanzungsgefährdend/reproduktionstoxisch (R), umweltgefährlich (N)
- Es gilt die Allgemeine Schutzpflicht (§ 17, Abs. 1, GefStoffV): "Der Arbeitgeber, der mit Gefahrstoffen umgeht, hat die zum Schutz des menschlichen Lebens, der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen entsprechenden den Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung und den für ihn geltenden Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften zu treffen. Im übrigen sind die allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedzinischen und hygienischen Regeln einschließlich der Regeln über Einstufung, Sicherheitsinformation und Arbeitsorganisation sowie die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten."
- Bau und Einrichtung von Fachräumen sowie das Verhalten von Lehrern und Schülern müssen der allgemeinen Schutzpflicht (§ 17, Abs. 1, GefStoffV) entsprechen. Dies ist auch für die umweltschonende Entsorgung von Gefahrstoffen gültig.
- Jede Lehrkraft, in deren Fach mit Gefahrstoffen umgegangen wird, muss prüfen, ob es minder gefährliche Ersatzstoffe gibt. Das Ergebnis der Prüfung muss schriftlich festgehalten werden. Z.B. Holzerzeugnisse mit möglichst wenig Buchen- und Eichenholz, wenn Holzstäube entstehen; ereich) muss ein Gefahrstoffverzeichnis über verwendete Gefahrstoffe vorliegen. Dabei ist aufzuführen: Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereiche, Arbeitsbereiche.
- Abzüge müssen funktionstüchtig sein (DIN 12924, Teil 1, 3 oder 4). Abzüge, die vor. Dem 1.8.1991 installiert wurden müssen eine Abzugsleistung von mind. 400 m3/h je laufendem Meter Abzugsbreite besitzen. Die ständige Kontrolle erfolgt z.B. über einen ständig angebrachten Wollfaden.
- Bei Verbrennungsprozessen müssen die Abgase ins Freie geleitet werden
- Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK), die Technische Richtkonzentration (TRK) oder der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert (BAT) unterschritten wird.
- Schüler müssen vor dem experimentellen Arbeiten über Verhalten sowie mögliche Gefahren informiert werden (Laborordnung). Die Information muss schriftlich festgehalten werden.
- Für gebärfähige Frauen gelten gesonderte Regelungen.
- Hausmeister, Putzpersonal muss in den Fachräumen gefahrlos arbeiten können.
- Lösungsmittel möglichst in belüfteten Chemikalienschränken mit Auffangwannen (10-facher Luftwechsel pro Stunde) lagern.
- Diebstahlsichere Aufbewahrung von sehr giftigen Stoffen in einem Schrank mit Sicherheitsschloss.
- Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Gefahrstoffe nur in den erforderlichen kleinen handelsüblichen Mengen halten.
- Kühlschränke mit brennbarem Inhalt dürfen im Inneren keine Zündquelle enthalten.
- Schüler unter 16 Jahren dürfen bei Schülerexperimenten nicht mit hochentzündlichen Gefahrstoffen umgehen.
- Die Verwendung von Gefahrstoffen in Schülerexperimenten ist der beiliegenden Gefahrstoffliste zu entnehmen. Schwarzpulver, Brom, Acrylnitril, Benzol, 1,2-Dibromethan, Blei(II)-acetat, Blei(II)-nitrat, Blei(II)-oxid sind z.B. generell für Schülerexperimente nicht erlaubt.
- Die Entsorgung von Chemikalien muss vor dem Experiment geklärt sein.
d) Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Die Herstellung explosionsgefährlicher Stoffe, die zur Verwendung als Sprengstoffe, Treibstoffe, Zündstoffe und pyrotechnische Sätze dienen, ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme: unterrichtsrelevante Reaktionen, dabei auf kleinste Mengen achten.
e) Umgang mit Druckgasflaschen
- Druckgasflaschen müssen gesichert an einem gut belüftenden Ort aufbewahrt werden, an dem sich keine brennbaren Flüssigkeiten über den Handgebrauch hinaus befinden.
- Der Standort ist in den Gebäudeplan einzuzeichnen.
- Im Schutzbereich von Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen geringerer Dichte als Luft dürfen sich im Radius von 2 m um das Ventil keine Zündquellen befinden.
- Räume, in denen sich Druckgasflaschen befinden, sind mit dem Warnhinweis W 15 ("Warnung vor Gasflaschen")
- Gasflaschen beim Transport auf geeigneten Hilfsmitteln sichern.
- Auf den Druckgasflaschen muss das nächste Prüfdatum angebracht sein. Ist dieses überschritten, darf die Flasche - bei augenscheinlich einwandfreiem Zustand - zum Zwecke der Entleerung weiter verwendet werden.
- Druckgasflaschen mit Mängeln müssen sofort entleert werden (Ausnahme: toxische Gase wie Chlor und Ammoniak.
- Sauerstoffventile müssen frei von brennbaren organischen Substanzen sein.
- Druckminderer von Druckgasflaschen müssen nach dem Gebrauch entspannt werden.
- Gasschläuche müssen vor Gebrauch auf sichtbare Mängel überprüft werden und müssen ggf. sofort ausgetauscht werden.
f) Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen
- Unnötige Strahlenexposition und Kontamination ist zu vermeiden.
- Jede Strahlenexposition oder Kontamination ist so gering wie möglich zu halten.
- Radioaktive Präparate müssen in einem abgeschlossenen Schrank (versehen mit dem Strahlenzeichen und der Beschriftung -Radioaktiv-) aufbewahrt werden.
- Radioaktive Präparate unterhalb der Freigrenze dürfen eingesetzt werden.
- An der Schule muss beim Umgang mit genehmigungsbedürftigen radioaktiven Stoffen nach Str.SchV2001 oder beim Umgang mit genehmigungsbedürftigen oder anzeigebedürftigen radioaktiven Präparaten ein Strahlenschutzbeauftragter ernannt sein. Hierzu ist alle fünf Jahre eine Fortbildung notwendig.
- Gasentladungsröhren dürfen nur unter 5 kV betrieben werden.
- Es dürfen nur Laser der Klasse 1, 1 M, 2 und 2 M nach DIN EN 60 825 eingesetzt werden.
- Laser der Klasse 1 M, 2 und 2 M müssen unter Verschluss aufbewahrt werden.
- Beim Einsatz von Lasern (Klasse 1 M, 2 und 2 M) müssen die Schüler vor Verwendung über die Gefahren unterrichtet werden. Der Einsatz darf nur durch die Lehrkraft erfolgen. Zusätzlich muss ein Laserwarnschild aufgestellt werden.
- Der Laserbereich (bei Klasse 1 M, 2 und 2 M) muss durch Abgrenzung gegen unbefugtes Betreten gesichert werden.
- Der experimentelle Aufbau muss sicher stellen, dass durch Reflexion oder ähnliches keine Gefährdung erfolgen kann.
h) Umgang elektrischer Energie
- In den Räumen muss eine frei zugängliche Not-Aus-Einrichtung vorhanden sein.
- Schülerexperimente dürfen nur mit Spannungen durchgeführt werden, die nicht berührungsgefährlich sind. Ab Jahrgangsstufe 11 dürfen mit berührungsgefährlichen Spannungen durchgeführt werden, wenn das Unterrichtsziel nicht anders erreicht werden kann. Der Lehrer muss dabei anwesend sein und die Schaltung vor dem Experiment überprüfen. Berührungssicher: Spannungen bis 25 V (Wechselspannung) und 60 V (Gleichspannung).
- Der Aufbau und Umbau von Experimentiereinrichtungen darf nur in spannungsfreiem Zustand erfolgen (Netzstecker ziehen!).
D.h.: Keine Projekte im Installationsbereich, bei Haushaltsspannungen, Eigenbau von Schülernetzgeräten oder anderen elektrischen Geräten mit 220 V-Anschluss. Es sollten nur spezielle Netzgeräte in Schülerübungen (meist 24 V Wechselspannung, 30 - 40 V Gleichspannung) eingesetzt werden, die zwar teurer sind, die allerdings im Inneren zusätzlich gesichert sind (galvanische Entkopplung). Auch die Reparatur von defekten Elektroleitungen (Löten) ist nicht zulässig!
Es empfiehlt sich generell der Einsatz von Akkus.
Es dürfen keine 4 mm-Kabelstecker in den 5 mm-Buchsen von Steckdosen benutzt werden.- Seit 1996 gilt das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von elektrischen Geräten (EMVG) mit dem Ziel vor elektromagnetischer Störstrahlung und elektromagnetischen Pulsen zu schützen. Unter dieses fallen im schulischen Bereich v.a. noch vorhandene Tesla-Transformatoren. Genaueres: s. III.1, S. 7.
2. Regelungen
a) Regelungen für Tätigkeiten mit Lebewesen
- Der Umgang mit Tieren ist grundsätzlich erlaubt
- Tiere, die Vergiftungen auslösen oder Krankheiten übertragen können, dürfen nicht gehalten oder zur Demonstration eingesetzt werden.
- Es muss das Tierschutzgesetz (TierSchG) und der Artenschutz (bei Entnahme von Tieren aus dem Freiland) beachtet werden.
- Ältere Stopfpräparate sind gegen das Berühren durch Schüler zu sichern.
- Begasungen von Stopfpräparaten, dürfen nur von einer zugelassenen Firma durchgeführt werden.
- Ist eine Gefährdung durch die Arbeit mit Pflanzen und Pilzen nicht ausgeschlossen (z.B. Allergie, Vergiftung), so müssen die Schüler vorher über mögliche Gefahren informiert werden.
- Mikrobiologische Tätigkeiten sind auf die Risikogruppe 1 (nicht humanpathogene Mikroorganismen) zu beschränken unter Berücksichtigung hygienischen Voraussetzungen
- Für das Arbeiten mit Mikroorganismen der Risikogruppe 2 gelten die weitergehenden Anforderungen der Biostoffverordnung.
- Das Arbeiten mit Mikroorganismen der Risikogruppen 3 und 4 ist verboten.
- Nach der Biostoffverordnung muss beim Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eine Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt und dokumentiert werden.
- Selbstklonierung mit dem Blue-Genes-Kit (u.a.) ist ohne vorherige Genehmigung erlaubt.
- Gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 sind möglich, bedürfen aber der Anmeldung und der Bestellung des Projektleiters (PL) und des Beauftragten für die Biologische Sicherheit (BBS).
- Anforderungen an den Fachraum: Arbeitsflächen und daran angrenzende Wandflächen müssen dicht und beständig gegen die verwendeten Stoffe und Reinigungsmittel sein, Waschbecken und Spüle sollen vorhanden sein, Seifenspender, Desinfektionsmittelspender und Einmalhandtücher sind bereitzustellen, Sterilisation der Impfgerätschaften mittels Flamme muss gewährleistet sein, Geräte zur Inaktivierung, Abfallbehälter mit Schwenkdeckel sind bereitzustellen.
b) Regelungen zur Technik / Arbeitslehre
- Der Umgang mit Maschinen wie Abricht- und Dickenhobelmaschinen, Sägemaschinen (mit Ausnahme von Dekupiersäge und elektrischer Handstichsäge), Fräsmaschinen sowie Stockscheren mit mechanischem Antrieb ist nur Lehrern mit den erforderlichen Fachkenntnissen zum Betrieb der Maschinen (Ausbildung / Studium oder entsprechende Fortbildungsmaßnahmen) erlaubt.
- Die Bedienungsanleitungen müssen den Fachlehrern zugänglich sein.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht an Hobel- und Fräsmaschinen, Sägemaschinen (Ausnahme: Dekupiersäge und elektrischer Handstichsäge), Schweißgeräten, Stockscheren mit mechanischem Antrieb beschäftigt werden. Dies gilt auch für Handgeräte!
- Bei der Bearbeitung von Holz muss die Lehrkraft überprüfen, ob ungefährlichere Ersatzstoffe eingesetzt werden können (Klebstoffe, losemittelfreie Lacke). Die verwendeten Hölzer sollten möglichst wenig Buchen- und Eichenholz (allg. Harthölzer) enthalten. Bei der Reinigung feuchte Verfahren anwenden.
- Errichten, Ändern und Instandsetzung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf nur durch Elektrofachkräfte erfolgen.
- Elektrogeräte sind vor jeder Inbetriebnahme einer Sichtprüfung zu unterziehen. Schadhafte elektrische Betriebsmittel dürfen nicht mehr benutzt werden.
- Beim Arbeiten mit Brennöfen muss eine Entlüftung vorhanden sein (Fenster, besser Abluftrohr).
- Beim Schweißen und Löten muss auf gute Durchlüftung geachtet werden (Konzentration an gesundheitsgefährdenden Stoffen gering halten). Bei den üblichen Lötarbeiten reicht die natürliche Fensterlüftung aus. Sind werdende Mütter im Raum, so darf nicht mit bleihaltigem Lot gearbeitet werden.
- Das Umfüllen brennbarer Flüssigkeiten muss explosionsgeschützt erfolgen. In der Schule im Abzug oder im Freien.
- Ggf. Haarnetze tragen.
c) Regelungen zur Hauswirtschaft
- Schüler müssen über die mögliche Infektionsgefahren bei der Lebensmittelverarbeitung informiert werden. Haushaltschemikalien dürfen nicht zusammen mit Lebensmitteln aufbewahrt werden.
- Stand- und Hand-Küchenmaschinen müssen den sicherheitstechnischen Regelwerden VDE und DIN entsprechen. Die Bedienungsanleitungen müssen den Lehrkräften zugänglich sein.
d) Regelungen zur Bildenden Kunst
- Die Lehrkraft muss sich bei den verwendeten Materialien über mögliche enthaltene Gefahrstoffe informieren und ggf. die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen treffen.
- Pigmente auf der Basis von Cadmium-, Chrom- und Cobalt-Verbindungen sind als krebserzeugend, Blei-Verbindungen als fortpflanzungsgefährdend eingestuft und dürfen nicht verwendet werden, wenn der Massenanteil w über 1% liegt.
- Der Lehrer ist zur Ersatzstoffprüfung verpflichtet.
- Umfüllen von brennbaren und Flüssigkeiten nur im Abzug oder Freien.
- Räume mit Gefahrstoffen müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert sein.
3. Fachbezogene Hinweise:
a) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Allgemein
Umgang mit Glasgeräten und Stativen
- Scharfe Glaskanten abschmelzen Hände vor Verletzungen Schützen, vom Körper weg arbeiten.
- Beim Evakuieren Schutzbrille und ggf. Schutzscheibe verwinden, dickwandige Glasgeräte verwenden.
- Bei Stativen auf Standfestigkeit prüfen, alle Schraubverbindungen prüfen.
Umgang mit Laborbrennern und anderen Wärmequellen:
- Beim Auftreten von Gasgeruch: Haupthahn schließen und Fenster öffnen. Erst dann nach der Ursache suchen. Keine Zündquelle oder elektrischen Schalter verwenden.
- Als Gasschlauch muss ein DVGW-geprüfter Gasschlauch verwendet werden.
- Gasschlauch nach Gebrauch (nach Schließen des Gashahnes) abziehen.
- Auf wärmebeständige Unterlage achten.
- Entzündliche Materialien von Zündquellen fern halten.
- Auf Brandgefahr achten (Haare, synthetische Kleidungsstücke).
- Kartuschenbrenner nicht kippen oder schütteln, nach Gebrauch auf unverschlossene Ventile oder gelockerte Brenneraufsätze prüfen.
Ölbäder, Sandbäder:
- Ölbäder, die längere Zeit nicht benutzt wurden vor Gebrauch vorsichtig und sorgfältig entwässern.
- Verschmutzte Ölbäder dürfen nicht weiter benutzt werden.
- Öl- und Sandbäder sicher befestigen, feuchtigkeits- und staubfrei aufbewahren.
Erhitzen von Stoffen, Destillation:
- Siedesteine benutzen.
- Spritzgefahr beim Erhitzen beachten (Laugen, hochviskose Flüssigkeiten.
- Reagenzgläser beim Erhitzen ständig schütteln, Öffnung nicht auf Personen richten.
- Brennende Leichtmetalle nur mit Löschsand löschen (nicht Wasser oder Kohlenstoffdioxid).
Elektrische Einrichtungen:
- Sicherheitstransformatoren verwenden.
- Bei Überlastung oder Unfällen: Not-Aus betätigen
Umgang mit Stoffen:
- Geschmacksproben und Einwirkung auf die Haut unterlassen.
- Geruchsprobe nur durch zufächeln.
- Konzentrierte Säuren und Laugen beim Verdünnen ins Wasser gießen (nicht umgekehrt).
- Umgang mit Gefahrstoffen beachten.
Spezielle Regelung für den Umgang mit Quecksilber:
- Demonstrationsversuche außerhalb geschlossener Apparaturen vermeiden.
- Quecksilberwanne verwenden.
- Quecksilber nie offen stehen lassen.
- Verschüttetes Quecksilber sofort und restlos beseitige
b) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Biologie
- Aquarien und Terrarien: Handelsübliche geeignete Elektrogeräte verwenden, Eigenfertigung nur vom Fachmann durchführen lassen, Heizlampen sicher befestigen. Beim Arbeiten in Aquarien immer elektrische Geräte vom Netz trennen.
- Hygiene bei der Tierhaltung: auf hygienische Grundregeln achten, bei Bedarf Desinfektionsmittel verwenden.
- Stoffpräparate, Insektensammlungen: nur einwandfrei desinfizierte Präparate verwenden. Alternative zur Begasung: Tiefkühlbehandlung.
- Tierarten in der Schule: keine giftigen Tiere mitbringen, nur behandelte Tiere (Tierarzt) halten, geltende Einführungsbestimmungen beachten.
- Umgang mit Pflanzen und Pilzen: Giftige Pflanzen oder deren Teile kenntlich machen, Schüler auf Verletzungs- und Infektionsgefahren hinweisen. Nach Experimenten: Hände waschen, ggf. Handschuhe tragen.
- Umgang mit Mikroorganismen: auf hygienisches Arbeiten, Sauberkeit und Ordnung achten. Im Arbeitsraum nicht essen, trinken, schminken, rauchen oder schnupfen, Nahrungsmittel (auch verpackt) nicht auf den Arbeitstisch legen, vor der Pause Hände waschen, ggf. desinfizieren, Kontaminierte Hände oder Gegenstände nicht in Berührung mit Mund, Augen oder Nase bringen, Arbeitsgeräte ggf. sterilisieren, Aerosobildung vermeiden, nicht mit dem Mund pipettieren, nach Beendigung der Arbeit den Arbeitsplatz desinfizieren (z.B. Isopropanol 70%), dann Hände mit Seife und Desinfektionsmittel reinigen. Ethidiumbromid-haltige Lösungen über in Wasser aufgeschlämmte Aktivkohle(25-30 mesh) reinigen (1 mg Aktivkohle absorbiert ca. 50 ml einer frisch angesetzten 1%igen Ethidiumbromid-Lösung)
- Entsorgung: Bakterien und Pilzkulturen im Autoklaven bei 121°C mind. 20 Minuten oder im Dampdrucktopf bei 116°C mind. 30 Minuten sterilisieren (Autoklavierband verwenden). Sterilisiertes Material sofort in den Müll geben. Können Kulturen nicht selbst inaktiviert werden, Abgabe an Krankenhäuser oder Hygieneinstitute vereinbaren.
c) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Chemie
- Explosionsgefährliche Stoffe: Schutzscheibe aufstellen, Schutzbrille tragen, nur mit kleinen Mengen arbeiten (Milligramm-Bereich), Druck auf das Gemisch vermeiden, Entzündung (Schlag, Funke, Reibung, …) vermeiden, vor der Reaktion: Warnhinweise an Schüler, Reste unter größter Vorsicht sachgemäß vernichten.
- Gemische aus brennbaren Gasen bzw. Dämpfen mit Luft oder Sauerstoff: sachgemäßer Umgang, Schutzbrille tragen, ggf. Schutzscheibe oder Explosionskorb verwenden, Rückschlagsicherung verwenden, keine Zündquelle in die Nähe bringen, auf kleine Mengen achten, i.A. mit Luft statt mit Sauerstoff arbeiten, keine explosionsgefährlichen Gemische von Ethin mit Sauerstoff herstellen.
- Peroxide: Peroxidtest, ggf. Eisen(II)-sulfat zugeben und nicht völlig abdestillieren, Flüssigkeiten im Dunkeln aufbewahren (oder dunkle Flaschen)
- Stoffe, die explosionsartig zerfallen: Reaktionen vermeiden, Mangan(VII)-oxid und Schwefelsäure, Schermetallacetylide, Silberazid, Silbernitridbildung, Iodstickstoff.
- Sonstige explosionsgefährliche Mischungen: Alkalimetalle und Halogenkohlenwasserstoffe, Bleioxid mit Metallen bzw. brennbaren Bestandteilen, Bleichromat mit oxidierbaren Bestandteilen, Kaliumpermanganat-Mischungen mit Metallen oder brennbaren Bestandteilen, Mischungen aus Eisen(III)-oxid mit Aluminium, Phosphor beim Erhitzen im Phosphorlöffel mit Resten von Schwefel, Mischungen von Kupferoxid mit Aluminium sowie Magnesium oder Lithium, Mischungen von Chlorat sowie Perchlorat oder Nitraten (mit rotem Phosphor, Zucker, Schwefel oder anderen brennbaren Bestandteilen).
- Hoch- bzw. leichtentzündliche Stoffe: Offene Flammen löschen, falls mgl. geschlossene Apparaturen, beim Destillieren keine offenen Flammen verwenden, Elektrostatisch Aufladung berücksichtigen.
- Weißer Phosphor: unter Wasser aufbewahren, Vorratsflasche in Blechwanne stellen, Wasserstand kontrollieren, nicht mit den Händen berühren (hautresorptiv), Stücke nicht an Luft liegen lassen, Geräte sorgfältig abflammen oder in Kupfersulfat stellen.
- Alkalimetalle: Kleine Mengen bei der Reaktion mit Wasser, Sieblöffel-Versuch nicht mit Kalium durchführen, Reste von Lithium und Natrium mit Brennspiritus vernichten, Kalium mit 2-Butanol vernichten, Aufbewahrung unter Paraffin, nicht zur Trocknung von Halogenkohlenwasserstoffen einsetzen, Alkalimetallbrände mit Sand löschen.
- Halogene: mit Chlor und Brom möglichst in geschlossenen Apparaturen arbeiten, Überschüsse sachgemäß entsorgen.
d) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Physik
- Mechanik: auf Stabilität achten, u.U. wegfliegende Massestücke, Gefahren bei Unterdruck (z.B. Implosionsgefahr) beachten, ggf. durch z.B. Schutzscheibe oder Implosionskorb sichern.
- Wärmelehre: Auf überhöhte Drücke achten, auf entzündliche Dämpfe achten, auf splitterdichte Abdeckungen beim Sprengkugel-Versuch achten.
- Optik: Überreizung oder Schädigung des Auges durch geeignete Versuchsanordnung ausschließen.
- Elektrizitätslehre: keine Bananenstecker in Netzsteckdosen, nach abgeschlossenem Experiment sofort Netzstecker ziehen, Umbauten nur nach abgetrennter Netzspannung durchführen, auf korrekten Spannungs- und Strombereich bei den verwendeten Messgeräten und Bauteilen achten.
- Elektromagnete: auf mögliche Stromunterbrechung achten, Polkappen sichern.
- Kondensatoren: Vorsicht beim Aufladen über 60 V, Kondensatoren vor Versuchsaufbau entladen, bei Elektrolytkondensatoren auf richtige Polung achten (mgl. Explosion).
Besondere Gefahren bei aufgehobener oder fehlender Erdung beachten.- Transformatoren: besondere Gefahr, wenn die Primärspannung dem Netz entnommen wird, , FI-Schalter regelmäßig kontrollieren (auslösen), bei Experimenten mit Hochspannung: Gefahrenschild aufstellen.
- Akkus: Keine Primärbatterien laden, auf mögliche giftige Gase beim Laden achten, geeignete Ladegeräte verwenden, Ladezeit und -strom beachten, sachgerechte Entsorgung.
e) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Technik / Arbeitslehre
- Holzbearbeitung: auf Gefahren mit Holzbearbeitungsmaschinen hinweisen, korrekte Kleidung (Haarnetz tragen, Schmutz ablegen, keine losen Kleidungsstücke, bei rotierenden Werkzeugen keine Handschuhe benutzen), ggf. Hörschutz tragen, Schutz- und Hilfsvorrichtungen (Schiebestäbe, ...) verwenden, auf sichere Auflage achten, auf geeignete Bearbeitungsmaterialien achten.
- Beim Schleifen von Holz auf möglichst geringe Staubbildung achten, Schleifen mit Holzklotz, mgl. Weichhölzer werdenden.
- Bohren: Bohrloch vorstechen, Kleinteile fest einspannen.
- Messer: vom Körper weg arbeiten
- Generell: nur funktionstüchtige und einwandfreie Geräte verwenden. Vor Verwendung Sichtprüfung durchführen.
- Elektronische Schaltungen auf Platinen: Beim Ätzen Schutzbrille tragen, für gute Belüftung sorgen, Material sachgerecht entsorgen, zum Fräsen keine Epoxid-Platten sonder Pertinax verwenden, beim Weichlöten auf Lötwasser (Salzsäure) verzichten, mgl. Silikonkabel an Lötkolben verwenden, mgl. Lötstationen mit 12 V Ausgangsspannung verwenden, Kabel regelmäßig kontrollieren, Hände nach der Arbeit waschen, Vorsicht beim Abschneiden von Drahtstücken (können wie Geschosse wirken).
- Kunststoffe: Aufbewahrung von Kunststoffkomponenten, Lösemitteln, ... in den Originalgebinden, keine Reste zurückfüllen, auf gute Belüftung achten, bei Gefahrstoffen Sicherheitsdatenblätter vom Hersteller anfordern und zugänglich aufbewahren. Bei der Verarbeitung Stäube und Pyrolyseprodukte vermeiden. Höhere Temperaturen bei der Verarbeitung vermeiden. Beim Verkleben auf gute Belüftung achten und Sicherheitshinweise (Schmelzklebstoffe) geben. Verschäumen nur aus Druckgaskartuschen, keine Mischungen aus Polyol-Toluylendiisocyanat (TDI) oder Polyol-Hexamethylendiisocyanat (HDI) mehr einsetzen (giftig, sensibilisierend), mögliche allergische Reaktionen beachten, Schutzbrille und Handschuhe tragen. Bei Silikonen für Quellversuche nur Waschbenzin oder Petrolether verwenden, Schutzhandschuhe tragen. Glasfaserverstärkte Kunststoffe - ungesättigte Polyesterharze: erst Beschleuniger sorgfältig einrühren, dann Härter zugeben, nie Beschleuniger und Härter gemeinsam eingeben! Epoxidharze mit Ausnahme von Klebstoffen vermeiden
Entsorgung: unverbrauchte Komponenten zu Kunststoffen umsetzen, Sicherheitsblätter beachten- Reinigung: Auf Aceton bei der Hautreinigung verzichten, nur für Geräte und Werkzeuge verwenden.
f) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Hauswirtschaft
- Kopfbedeckung und Schürzen aus Baumwolle tragen.
- Schmuck und Uhren ablegen, keine Mäntel, Jacken, ... auf den Arbeitsplatz legen, Hände und Fingernägel vor der Arbeit gründlich reinigen, Einmalhandtücher und Seifenspender benutzen, Lange Haare zurück binden, sauberes Besteck benutzen, Handverletzungen mit wasserdichem Material abkleben, Arbeitsgänge nacheinander erledigen, keine Abklatschversuche auf Nährböden vorführen, keine Schimmelpilze zur Demonstration züchten, bei Salmonellengefahr Geräte zuerst mit kaltem, dann mit heißem Wasser spülen und trocknen lassen, Hände reinigen. Hackfleisch nur am Tag des Einkaufs verarbeiten und verzehren, Kühlkette nicht länger als 2 Stunden unterbrechen, auf Verwendung von Tiefkühlgeflügel und Rohmilch verzichten, frische Lebensmittel immer im Kühlschrank aufbewahren (5 bis 8°C), Kartoffelsalat mit Mayonnaise oder rohen Zwiebeln am gleichen Tag verzehren, gegarte und rohe Lebensmittel im Kühlschrank getrennt lagern, nur scharfe Messer verwenden, Messer nicht im Schnittgut lagern, fallenden Messern nicht nachgreifen, auf spülmaschinenfesten Kunststoff achten, beim Arbeiten an Kochstellen auf Gefahr durch Verbrühungen (kein Wasser auf heißes Fett, heißer Wasserdampf, Kondenswasser, ...) achten. Nur sicherheitsgeprüfte Geräte (z.B. Dampfdrucktöpfe) verwenden, bei Frittiergeräten nur DIN-Geräte verwenden (max. 200°C, Fett- und Geruchsfilter, ...). Frittiergerät nie unbeaufsichtigt lassen, eiweißfreie Fettarten verwenden. Bei Mikrowellengeräten: Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt sein (doppelte Türsicherung, minimaler Leckstrahlenaustritt), minimale Garzeiten nicht unterschreiten.
- Textilverarbeitung: Schere geschlossen auf dem Tisch liegen lassen (sicher ablegen), lose Kleidungsstücke ablegen, Haare zurück binden, bei Nähmaschinen auf Arretierung des Maschinenoberteils achten, nicht-splitternde Nadeln einsetzen, Beim Wechseln von Nadel, Faden oder Spule die Maschine abstellen, nach Beendigung der Arbeit Maschine abstellen,
- Scheren: möglichst Scheren mit abgerundeten Schneideenden verwenden, Schere beim Zuschneiden auf den Tisch legen, vom Körper weg schneiden
g) Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Bildende Kunst
- Stäube und Pigmente: Staubbildung vermeiden, chromatarmen Zement verwenden (wasserlöslicher Chromat-Gehalt < 2 mg / kg),
- Lösemittelfreie Schreiber bevorzugen (Xylol- und Toluolfrei),
- Stifte und Wachskreide: lackierte Holzfassungen nicht in den Mund nehmen, Zündquellen bei Verwendung von Fixativen meiden und auf gute Lüftung achten.
- Farben und Lacke: möglichst lösemittelfreie Lacke und Farben verwenden, Ölfarben-behandelte Gegenstände nicht Schleifen oder Verbrennen (Cadmium-, Chrom- oder Cobaltverbindungen), Tuschen und Tinten können Konservierungsmittel enthalten (Formaldehyd), beim Fixieren von Seiden- oder Stoffmalfarben auf gute Durchlüftung achten.
- Klebstoffe: Kleber auf Wasserbasis verwenden, Augen- und Hautkontakt bei Klebern vermeiden.
- Schmelzbare Stoffe: Wachse nur im Wasserbad erhitzen, passende Deckel zum Abdecken bereit halten, Schmelzen nur in trockene Formen gießen.
- Gießen mit Metallen: Blei vermeiden (auch in Legierungen wie Lötzinn, Zierzinn, Wood’sches Metall), für Messing und Bronze keramische Tiegel wählen, für den Transport und Ausguss auf betriebssichere, feuerfeste Greif- und Haltevorrichtungen für die mit Schmelzgut gefüllten Tiegel verwenden, Arbeitshandschuhe und Schutzbrille sowie geschlossenes Schuhwerk tragen, keine Oberkleidung aus Kunstfasern tragen.
- Keramik und Bildhauerei: Glasuren enthalten teilweise gefährliche Stoffe (Sicherheitsdatenblätter beachten), Staubbildung durch Lüftung vermeiden, Bearbeitung von asbesthaltigem Speckstein ist verboten.
- Einzelne Verfahren: Beim Arbeiten mit Säuren oder Laugen sind Schutzhandschuhe und die Reste sachgemäß entsorgen, Leinöllappen in Metallbehälter unter Wasser aufbewahren (Ölmalerei), Verwendung von UV-Licht: UV-Schutzbrille tragen, Reste sachgemäß entsorgen.
Unter IV (Anlagen zu den KMK-Richtlinien) finden sich
1. Tabellen zur Biologie
- Sehr stark giftige Pflanzen
- Stark giftige Pflanzen
- Giftpilze
- Mikroorganismen
- Schulgeeignete Vektor-Empfänger-Systeme
- Lehrinhalte der Fortbildungsveranstaltung für Lehrer
2. Muster-Betriebsanweisungen zum Umgang mit den Gefahrstoffen
- Muster-Betriebsanweisung für Lehrer
- Muster-Betriebsanweisung für Schüler
- Muster-Betriebsanweisung für Hausmeister / Reinigungspersonal
3. Anlagen zu Technik / Arbeitslehre
- Sicherheitskennzeichen
- Einsatzbeschränkung für Schüler an Maschinen und Geräten bis Klasse 10
- Tabelle Klebstoffe
- Anforderungen an Bau und Ausrüstung Holzbearbeitungsmaschinen
- Schulrelevante Kunststoffe – Eigenschaften und Sicherheitshinweise
- Übersicht über gebräuchliche Lösemittelgemische
4. Einrichtung von Fachräumen
- Naturwissenschaftlicher Unterrichtsraum
- Maschinen- und Werkraum
- Hauswirtschaftsraum
- Einrichtungen zur Aufbewahrung und Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
5. Fragenkatalog zur Gefährdungsbeurteilung
- Allgemeiner Bereich
- Fragenkatalog zur Gefährdungsbeurteilung Biologie
- Fragenkatalog zur Gefährdungsbeurteilung Chemie
- Fragenkatalog zur Gefährdungsbeurteilung Physik
- Fragenkatalog zur Gefährdungsbeurteilung Hauswirtschaft / Lehrküche
- Fragenkatalog zur Gefährdungsbeurteilung Bildende Kunst
6. Einschlägige Gesetze und Verordnungen (Auszüge)
- Auszug aus Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
- Auszug aus Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
7. Durchführung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
- Erläuterung von Fachbegriffen
- Auszug aus Strahlenschutzverordnung 2001
- Formulare zur Strahlenschutzverordnung
- Auszug aus Röntgenverordnung und anderen atomrechtlichen Verordnungen
- Auszug aus Strahlenschutzverordnung 1989
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1Mit Schüler sind im fortlaufenden Text auch immer Schülerinnen gemeint
2Mit Lehrer sind im fortlaufenden Text auch immer Lehrerinnen gemeint.
3Mit Stoff sind Reinstoffe und Stoffgemische gemeint.