Durchführungsbestimmungen Sportabitur 2013
Für die Durchführung der Abiturprüfung 2013 nach der Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim (NGVO) gilt Folgendes:
Abiturprüfungen im Fach Sport sind im Neigungsfach oder Profilfach als schriftliches oder mündliches Prüfungsfach und im zweistündigen Pflichtfach nur als mündliches Prüfungsfach möglich. Für die beruflichen Gymnasien gilt Folgendes: Abiturprüfungen im Fach Sport sind im Pflicht-fach als mündliche Prüfung (5. Prüfungsfach) möglich (BGVO).
Änderungen gegenüber 2012:
Diese
Änderungen
können als pdf-file eingesehen werden
Inhalt:
- Allgemeines zu den Prüfungen
- Prüfung im Neigungsfach oder Profilfach als 4. Prüfungsfach
- Prüfung im Profilfach oder im Pflichtfach als 5. Prüfungsfach
- Prüfung im Sportbereich 2 mit Ausdauerprüfung
- Prüfung im Sportbereich 3
- Sportarten des Wahlbereichs im Abitur
1.-6. download:
Durchführungsbestimmungen Sportabitur 2013 ![]()
Anhang: Wertungstabellen (download als pdf-Dateien)