Rentenreform 2002
Seit 1. Januar 2002 kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von
seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
der gesetzlichen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche
Altersvorsorge verwendet werden.
(siehe
§
1a BetrAVG - Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung)
(siehe
Herr Dr. Eisenreich, Syndikus der Allianz Pension Partners GmbH, stellte anlässlich einer Fortbildung an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, in seiner Präsentation die wichtigsten Punkte zur aktuellen Rentenreform vor:
-
Rentenreform 2002 (
122 KB) - die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung,
- Änderungen durch das
AltEinkG
- Alterseinkünftegesetz
, - den
Tarifvertrag
zur Entgeltumwandlung in der M+E-Industrie als Beispiel einer tarifvertraglichen
Lösung und - das Versorgungswerk
„MetallRente“.