Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Rentenreform 2002
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Rentenreform 2002

Seit 1. Januar 2002 kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden.
(siehe Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung § 1a BetrAVG - Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung)

Herr Dr. Eisenreich, Syndikus der Allianz Pension Partners GmbH, stellte anlässlich einer Fortbildung an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, in seiner Präsentation die wichtigsten Punkte zur aktuellen Rentenreform vor:

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