Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Europa zum Mitmachen
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Europa zum Mitmachen

Als Staatsbürger eines der Mitgliedstaaten sind wir gleichzeitig Bürger der Europäischen Union. Über die Wahlen zum Europäischen Parlament gestalten wir alle fünf jahre die europäische Politik mit. Darüber hinaus bietet die EU zahlreiche andere Möglichkeiten, sich zu beteiligen und seine Rechte zu nutzen.

Grundrechtecharta der EU

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die EU-Grundrechtecharta in den meisten Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Bürgerinnen und Bürger können sich auf sie berufen, wenn sie von europäischen Entscheidungen betroffen sind. Sie stimmt weitgehend mit den Grundrechten überein, die in den nationalen Verfassungen, z.B. im deutschen Grundgesetz, festgeschrieben sind, ersetzt diese aber nicht. Mit ihr kommt zumAusdruck, dass die EuropäischeUnion eine Wertegemeinschaft darstellt Wichtige Grundrechte sind z.B. die Meinungs-,Informations-undReligionsfreiheit,dieGleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf Bildung und der Datenschutz.

Europäische Bürgerinitiative

Der Lissabonner Vertrag gibt Bürgerinnen und Bürgern erstmals die Möglichkeit, die Europäische Kommission aufzufordern, einen Vorschlag zu einem bestimmten Thema vorzulegen. Dabei muss es sich um eine Frage handeln, bei der die Kommission befugt ist, Vorschläge zu machen. Die Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürgern aus mehreren Mitgliedstaaten unterschrieben werden. Die Einzelheiten müssen vom Rat und Europäischen Parlament noch festgelegt werden.
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit von Organen und sonstigen Stellen der EU. Er ist vollkommen unabhängig. Viele der beim Bürgerbeauftragten eingehenden Beschwerden beziehen sich auf Verzögerungen, Mangel an Transparenz oder die Uerweigerung des Zugangs zu Informationen. Beschwerden können auf dem Postweg oder online in allen EU-Amtssprachen abgegeben werden. Der Bürgerbeauftragte kann sich allerdings nicht mit Fällen befassen, zu denen ein Gerichtsverfahren anhängig oder abgeschlossen ist.
Wer Unionsbürger ist und/oder in einem Mitgliedstaat der EU wohnt und sich in seinen Rechten verletzt glaubt, wer eine individuelle Beschwerde einreichen will oder das Europäische Parlament auffordern möchte, zu einem Thema von öffentlichem Interesse Stellung zu nehmen, kann sich in einer der 23 Amtssprachen (allein oder zusammen mit anderen) an den Petitionsausschuss des Europaparlaments wenden. Bei Verstößen kann das Europäische Parlament sogar Klage gegen Organe oder Mitgliedstaaten der EU vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Das Europäische Parlament ist aber selbst keine gerichtliche Instanz. Es kann weder Urteile aussprechen noch Gerichtsbeschlüsse aufheben. Die Beschwerden dürfen also nichts zum Gegenstand haben, was bereits durch ein Gericht behandelt wurde oder wird.
Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde einreichen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstößt. Die Beschwerde sollte genaue Angaben über den Sachverhalt enthalten und, soweit möglich, einen Hinweis auf die EU-Vorschrift, gegen die nach Meinung des Beschwerdeführers verstoßen wird. Zusätzlich sollte dargestellt werden, welche Schritte gegenüber dem Mitgliedstaat bereits unternommen wurden. Eine Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaates gegen EU-Recht zum Gegenstand hat. Die Kommission prüft die Beschwerde und entscheidet, ob sie gegenüber dem Mitgliedstaat tätig wird. Beschwerden können schriftlich in Briefform, per Telefax oder als E-Mail in einer der EU-Amtssprachen eingereicht werden.
Im Zuge der Vorarbeiten für ihre Vorschläge führt die EU-Kommission umfangreiche Anhörungen durch. Dadurch will die Kommission gewährleisten, dass ihre Vorschläge unterschiedliche Gesichtspunkte berücksichtigen. Teilweise richten sich die Anhörungen speziell an Experten oder betroffene Interessenogruppen. In vielen Fällen ist jedoch auch die breite Offentlichkeit aufgefordert, Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse dieser Anhörungen werden in zusammengefasster Form veröffentlicht.
Der Gesetzgebungsprozess muss für die Öffentlichkeit durchschaubar sein. Deshalb tagt nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch der Rat öffentlich, wenn er EURecht beschließt. Sitzungen des Rates werden dann live im Internet übertragen.
Die Vertretungen der Europäischen Kommission, das Europäische Parlament und viele andere Einrichtungen führen auch in Ihrer Region immer wieder Veranstaltungen und andere Aktionen zu unterschiedlichen EU-Themen durch. Sie stellen eine Gelegenheit dar, sich zu informieren und in die Diskussion über europäische Fragen einzubringen. Einen zentralen Veranstaltungskalender für Deutschland finden Sie hier.
Hier finden Sie weitere Hinweise.
Europa als Thema im Fach Gemeinschaftskunde
Im Fachportal Gemeinschaftskunde befinden sich zahlreiche Informationen, Unterrichtsmaterialien und Links zum Thema Europa.
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