Die Europäische Union und ihre Organe
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Das Europäische Parlament umfasst 736 Abgeordnete, 99 davon aus Deutschland. Von diesen stammen zwölf aus Baden-Württemberg. Sie werden alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Abstimmungen im Plenum werden in 20 ständigen Ausschüssen vorbereitet. In den allermeisten Fällen werden neue EU-Vorschriften vom Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, und dem Europaparlament als Mitgesetzgeber gemeinsam beschlossen. Darüber hinaus beschließt das Parlament gemeinsam mit dem Rat den Haushalt der EU, muss internationalen Verträgen der EU zustimmen und sein Einverständnis zum Beitritt eines neuen Mitgliedstaates geben. Das Europäische Parlament wählt auf Vorschlag des Rates den Präsidenten der Europäischen Kommission und kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen.
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Die Debatten des Europäischen Parlaments kann man live per "EuroparlTV" mitverfolgen - übersetzt in alle 23 Amtssprachen.
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Die Kommission vertritt das gemeinsame europäische Interesse. Sie legt die Vorschläge vor, die anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen werden. Sie sorgt für die Umsetzung der gemeinsamen Politik und verwaltet einen Teil der Finanzierungsprogramme der EU. Als "Hüterin der Verträge" überwacht sie die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts. So sorgt sie z.B. für faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission setzt sich aus 27 Mitgliedern zusammen, einem aus jedem Mitgliedstaat. Diese werden vom Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments für fünf Jahre ernannt und müssen ihr Amt in voller Unabhängigkeit ausüben.
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Auch als "Ministerrat" bezeichnet, vertritt er die 27 EU-Mitgliedstaaten. Zusammen mit dem Europaparlament ist er der Gesetzgeber in der EU und entscheidet über den EU-Haushalt. In den meisten Fällen beschließt der Rat mit sogenannter "qualifizierter Mehrheit", wobei die größeren Mitgliedstaaten mehr Stimmen haben als die kleineren. Je nach der zu treffenden Entscheidung trifft sich der Rat in unterschiedlichen Zusammensetzungen, z.B. als Umweltrat, als Landwirtschaftsrat, usw. Die Arbeit des Rates wird von einem Mitgliedstaat geleitet, der jeweils für sechs Monate die Präsidentschaft innehat. Eine Ausnahme bildet der Rat "Auswärtige Angelegenheiten", in dem die Außenminister unter dem Vorsitz der Hohen Vertreterin / des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik tagen
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Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der EU sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Seine Arbeit wird vom Präsidenten geleitet, der für zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat gewählt wird und kein einzelstaatliches Amt ausübt. Der Europäische Rat tagt mindestens viermal im Jahr. Er legt die Leitlinien der EU-Politik
fest, wird aber selbst nicht gesetzgeberisch tätig.
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Der Gerichtshof der EU in Luxemburg sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts. Er überprüft die Rechtmäßigkeit des Handelns der EU-Institutionen. Außerdem wacht er darüber, dass die Mitgliedstaaten ihren EU-rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Dazu kann er einem Mitgliedstaat im äußersten Fall Strafzahlungen auferlegen. Die Richter werden von den Mitgliedstaaten ernannt. Der Gerichtshof kann von den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten angerufen werden, sowie von natürlichen und juristischen Personen, die von einer Handlung der EU unmittelbar und individuell betroffen sind.
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Hauptaufgabe der Europäischen Zentralbank ist es, die Preisstabilität in den 16 Ländern der Eurozone zu sichern. Dies erfolgt vor allem über die gemeinsame Geldpolitik, aber auch über die Steuerung des Europäischen Zentralbanksystems. Der Präsident, der Vizepräsident und die Mitglieder des Direktoriums der EZB werden vom Europäischen Rat ernannt. Sitz der EZB ist Frankfurt am Main.
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Der Rechnungshof prüft die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und die Rechtmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der EU. Er überzeugt sich davon, dass die Mittel wirtschaftlich eingesetzt wurden. Seine Mitglieder werden vom Rat ernannt.
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Es gibt zwei beratende Ausschüsse in der EU. Sie haben je bis zu 350 Mitglieder, die vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt werden. Ihre Aufgabe ist in erster Linie, zu Gesetzgebungsvorschlägen Stellung nehmen. Der Ausschuss der Regionen gibt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Stimme auf europäischer Ebene. Aus Deutschland gehören ihm Vertreter der Länder sowie der Städte und Gemeinden an. Dies ist wichtig, da EU-Vorgaben häufig auf Länder- und kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen.
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Der Wirtschafts- und Sozialausschuss setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und sonstigen Interessensgruppen zusammen. Er versteht sich als Mittler zwischen der EU und der Zivilgesellschaft.
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