Landesgeschichtliche Einordnung
Autor: Michael Tocha (Arbeitskreis RP Freiburg)
Der Begriff
Traditionell wurde die Frühe Neuzeit in den Kategorien Gesellschaft,
Wirtschaft, Staat, Kirche usw. erfasst und dargestellt. Ihre Kirchengeschichte
orientierte sich an den Begriffen Reformation, Gegenreformation und
Glaubensspaltung. Sie rückte die Unterschiede zwischen den Konfessionen
in den Mittelpunkt und entging dabei nicht immer der Tendenz zu einem
"kirchengeschichtlichen Idealismus" (Heinz Schilling), der die
gesellschaftlichen, machtpolitischen und alltagsgeschichtlichen Bedingungen an
den Rand drängte.
Gegenüber dieser Sichtweise bedeutet der Begriff "Konfessionalisierung", der zu
Beginn der 80-er Jahre von Heinz Schilling und Wolfgang Reinhard in die
wissenschaftliche Diskussion eingebracht wurde, einen vollständigen
Paradigmenwechsel. Er ist kein kirchengeschichtlicher, sondern ein
sozialgeschichtlicher Begriff und umschreibt einen tiefgreifenden Umbruch
aller Bereiche der Gesellschaft: Auf der Grundlage eines klar definierten
Dogmas werden im 16. Jahrhundert von geeigneten Multiplikatoren neue Normen
durchgesetzt, neue kirchliche und kulturelle Milieus bilden sich heraus. Die
entscheidende Rolle spielt dabei der neuzeitliche Staat. Er sichert sich
die Kontrolle über die Kirche als mögliche Machtkonkurrentin und nutzt ihre
Möglichkeiten, staatliche Geschlossenheit zu erreichen und den
Untertanenverband zu disziplinieren und zu homogenisieren. Es kommt zu einer
Verdichtung der Staatlichkeit; insofern bezeichnet Konfessionalisierung einen
Prozess der Modernisierung. Zugleich ist das Ergebnis eine vertiefte
Verchristlichung, wie sie auch das Mittelalter noch nicht gekannt hatte.
Das Konzept wurde ursprünglich am Beispiel des Reformiertentums gewonnen, von
dem von den späten 1540-er Jahren bis in die Anfänge des Dreißigjährigen Kriegs
eine "zweite Reformation" ausging. Rasch wurde jedoch deutlich, dass ungeachtet
aller bekenntnismäßigen Unterschiede ähnliche Entwicklungen auch bei
Lutheranern und Katholiken zu beobachten sind. Man betonte diese
Gemeinsamkeiten, indem man von "lutherischer" und "katholischer
Konfessionalisierung" sprach (Parallelitätsthese). Die enge Verbindung von
Konfessionalisierung und moderner Staatsbildung ermöglicht eine Datierung und
Eingrenzung auf die Zeit zwischen 1555 und 1648, zumindest in Deutschland. Ob
das Konzept der Konfessionalisierung auch im außerdeutschen Bereich als
Leitkategorie dienen kann, ist umstritten.
Kritik am Konfessionalisierungsparadigma richtet sich auf vier Punkte:
- die etatistische Engführung: den Obrigkeiten sei es nur begrenzt
gelungen, die Untertanen an neue Denk- und Verhaltensformen anzupassen.
Mikrogeschichtliche Studien zeigten, dass Veränderungen im Bereich der
Religiosität wie des Verhaltens und der Mentalität vielmehr auch von Laien
und Kirchengemeinden "von unten" bewirkt worden sind. (Heinrich Richard
Schmidt, Bern).
- den Endpunkt 1648: eine Reihe von Fallstudien untermauert, dass
die Religion bis ins Jahrhundert der Aufklärung hinein ihre
verhaltenssteuernde und legitimierende Funktion behalten hat (Helga
Schnabel-Schüle, Trier). Insofern ist "Konfessionalisierung" die Signatur der
gesamten Epoche der Neuzeit.
- die Gleichsetzung der Konfessionen: die katholische
Konfessionalisierung verläuft anders und ungleichzeitig. Die institutionelle
Kontinuität der katholischen Kirche entzieht sie in höherem Maß dem Zugriff
des Staates, aber auch innerkirchlichen Reformbestrebungen: die
Konfessionalisierung durch das Tridentinum gelangt erst im 18. Jahrhundert
auf ihren Höhepunkt.
- das Ausblenden der religiösen Wahrheitsfrage. Dieser Einwand
erscheint wenig stichhaltig, denn das Ringen der Zeitgenossen und die
religiöse Aufladung aller Lebensbereiche werden ja gerade als zentrale
Wirkungsfaktoren des Konfessionalisierungsvorgangs gesehen. Für den
Historiker zählen aber die objektiven Folgen und Nebenfolgen dieses Ringens
mehr als die subjektiven Intentionen der Akteure.
Die Epoche der Konfessionalisierung lief in der Aufklärung aus; das 19. Jh. gilt allgemein als "Zeitalter der Säkularisierung". Im Widerspruch zu dieser vertrauten Vorstellung wird neuerdings betont, dass konfessionelle Prägungen ab etwa 1830 erneut an Bedeutung gewannen. Konfessionelle Identitäten und somit konfessionelle Gräben vertieften sich wieder; nicht nur in Deutschland durchdrang ein wirkmächtiger Konfessionalismus Politik, Gesellschaft und Alltag. Erst in den 1960-er Jahren verloren die Konfessionen ihre kultur- und identitätsbildende Kraft, das "zweite konfessionelle Zeitalter" ging zu Ende.

Titelbild von "Christianopolis", einem utopischen Werk von Johann Valentin
Andreae (1619). Der Verfasser stammte aus Herrenberg und war einer der
Begründer der schwäbischen Kirchenkonvente.
Landesgeschichtliche Einordnung
Dem Konfessionalisierungsparadigma wohnt eine hohe Affinität zu landes- und
mikrogeschichtlichen Ansätzen inne:
Es ist in besonderer Weise geeignet, regionale Identitäten zu erklären. Wie
Sabine Holtz am Beispiel protestantischer Gebietsteile des Landkreises Rottweil
gezeigt hat, entstehen solche Identitäten nicht naturwüchsig, sondern werden
von staatlichen und kirchlichen Verhältnissen hervorgebracht. Insbesondere
unter konfessionellem Vorzeichen war das Bedürfnis nach Abgrenzung und
Ausgrenzung ausgeprägt; die Konfession war der wichtigste Faktor, unter den
Bewohnern eines Dorfes oder eines Landstrichs ein Bewusstsein ihrer Eigenart
und der Andersartigkeit der Nachbarn auszuformen. Solche Identifikationsmuster
hatten ein großes Beharrungsvermögen. Subtile und langfristige
Abgrenzungsmechanismen, wie sie zwischen Villingen und Schwenningen, dem
evangelischen Schiltach und den katholischen Gemeinden in seiner unmittelbaren
Nachbarschaft oder innerhalb des gemischtkonfessionellen Dorfes Tennenbronn bis
in die Gegenwart zu beobachten sind, lassen sich auf diese Weise erklären.
Dasselbe gilt in größerem Maßstab auch für ganze Territorien, z. B.
Württemberg. So werden schwäbische Eigenheiten bis hin zur Kehrwoche von den
Prägungen durch den Pietismus und fast 200 Jahre Überwachung und Erziehung
durch die Kirchenkonvente (s.u.) hergeleitet.
Sofern Konfessionalisierung als Angelegenheit des Staates aufgefasst wird,
rückt das jeweilige Territorium in den Mittepunkt der Betrachtung - die
Darstellung etatistischer Konfessionalisierung ist per se Landesgeschichte,
eine höhere Ebene gibt es dafür im Deutschen Reich nicht. Umgekehrt sind
mikrohistorische Fallstudien erforderlich, wenn die Fragen geklärt werden
sollen, ob Konfessionalisierung eher eine Aufgabe des Staates oder der Kommunen
war oder ob sie das Leben auch nach 1648 überformte. (Das vorliegende Projekt
"Villingen und Schwenningen 1670 - eine Grenzübertretung" ist mikrohistorisch
angelegt und bestätigt die letztere Aussage. Zugleich belegt es die These, die
staatlichen Vorgaben hätten die Untertanen nur unvollkommen oder gar nicht
erreicht und Verhaltensänderungen seien eher von kommunalen Instanzen, hier dem
Kirchenkonvent, angemahnt worden.)
Die genannten Beispiele verweisen darauf, dass sich Baden-Württemberg
für das Thema der Konfessionalisierung auf der territorialen wie der örtlichen
Ebene in besonderer Weise anbietet, stellt doch das Land historisch einen
politischen und konfessionellen Flickenteppich dar. In diesem ist ein
überaus interessantes Muster zu erkennen: Im Nordosten bildet das Herzogtum
Württemberg einen kompakten, nach Süden hin ausfransenden Vorposten des
Luthertums. Den Oberrhein entlang reihen sich die ebenfalls protestantischen
Gebietsteile der Markgrafschaft Baden-Durlach. Am Randen und südlich des
Hochrheins liegen die reformierten Kantone der Schweiz. Zwischen diesen
großflächigen evangelischen Territorien erstreckt sich von West nach Ost, von
den Vogesen an den Lech, eine Brückenzone der alten Kirche. Sie ist
vergleichsweise schmal und vielfach von protestantischen Gebieten unterbrochen.
Man könnte hier Kräfte am Werk sehen wie in der Tektonik der Erde: Hier kreuzen
und verwerfen sich große Linien, es gibt es Schub und Druck und zahlreiche
Bruchstellen und Reibungspunkte, hier entsteht in besonderer Weise
konfessionelle Dynamik. Es ist deshalb vielleicht kein Zufall, dass gerade
im Südwesten die Konfessionalisierung besonders nachdrücklich vorangetrieben
wurde. Das Herzogtum Württemberg mit seinen Kirchenkonventen erwarb sich einen
Ruf als das "evangelische Spanien". Aber auch die Kirchenpolitik im
katholischen Vorderösterreich ließ an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig:
Hier wurde erstmals 1521 und erneut 1522 die Verbreitung von "Luthers maynung
und oppinion" durch die Regierung verboten. Diese Linie wurde durchgehalten,
wenn nötig auch mit Gewalt, wie in Waldshut oder Kenzingen. Die
Konfessionalisierung zeigt somit gerade im Südwesten deutliche Konturen und
eine Fülle interessanter Facetten und Aspekte. Zu diesen gehört vorrangig die
Nachbarschaft katholischer und evangelischer Dörfer und Städte; in den
Mechanismen und Argumenten der wechselseitigen Abgrenzung kann
Konfessionalisierung gerade auch für Schüler plastisch werden. Dasselbe gilt
für die Geschichte von Schulen in der Frühen Neuzeit.

Konfessionen um 1648 in Südwestdeutschland (aus: Putzger-Karten zur Geschichte
Baden-Württembergs, Beilage zu Putzger Historischer Weltatlas, 96. Aufl.,
Berlin u. Bielefeld: Velhagen & Klasing, 1971, Karte 3)
© Cornelsen-Verlag
Als geeignete Quellen sind die Protokolle der
württembergischen Kirchenkonvente hervorzuheben. Sie sind gut greifbar, weil in
zahlreichen heimatgeschichtlichen Darstellungen aus ihnen zitiert wird, wobei
die eher kuriosen Vorfälle manchmal besonders beliebt sind. Aber auch die
Originale oder Mikrofilme in den Archiven dürften für Schüler mit etwas
professioneller Hilfestellung zugänglich sein. Aus diesen Protokollen ergibt
sich ein sehr dichtes Bild von Frömmigkeit, Alltag und Mentalität der Menschen
in Alt-Württemberg vom 17. bis ins 19. Jahrhundert. Weiterhin bieten sich die
kirchlichen Visitationsprotokolle beider Konfessionen dafür an, Momentaufnahmen
von den kirchlichen und sozialen Verhältnissen in einer Gemeinde zu erarbeiten.
Im katholischen Bereich sind ferner die Sachquellen oder "Überreste" von
herausragender Bedeutung - Feldkreuze, Kapellen, Heiligenfiguren, Votivbilder
usw. Wann eine alte Kirche barockisiert, aus welchem Anlass und auf wessen
Initiative eine Wallfahrt eingerichtet wurde, welche Heiligenfiguren in einer
Kirche aufgestellt sind - mit solchen Fragestellungen und mit solchem
Anschauungsmaterial können Schüler auf eine ihnen gemäße Weise zentrale Aspekte
der Konfessionalisierung erarbeiten. Die Mehrzahl dieser Sachquellen stammt
allerdings aus dem Kaiserreich und gehört damit in das "zweite konfessionelle
Zeitalter". Hier verhilft das Konfessionalisierungskonzept dazu, scheinbare
Nebendinge, die bisher nicht recht einzuordnen waren und vielleicht nur von
einer beschaulichen Heimatkunde beachtet wurden, unter zentralen
Problemstellungen, z.B. Selbstbehauptung und Repräsentation der katholischen
Minderheit oder Ausmaß der Säkularisierung im 19. Jahrhundert, zum Sprechen zu
bringen. Solche Sachquellen müssen von verschiedenen fachlichen Ansätzen her
bearbeitet werden - etwa Religion, Medizingeschichte, Kunstgeschichte,
Volkskunde. Damit vollzieht sich auch auf der didaktischen Ebene, was das
Konfessionalisierungsparadigma grundsätzlich zu sein beansprucht: ein Konzept,
das unterschiedliche Fachmethoden in einer Leitkategorie zusammenführt.

Fidelis von Sigmaringen (1578-1622), der kämpferische Heilige und Märtyrer der
Gegenreformation. Seitenaltar in der Wallfahrtskirche St. Anna, Haigerloch
© Michael Tocha
- Arbeitskreis für Landeskunde/Landesgeschichte RP Freiburg -