Hintergrundinformationen
1. Bedeutung
Im folgenden Beitrag wird, ausgehend von einer Notiz im Protokoll des Kirchenkonvents, ein Ereignis im Leben einer Schwenningerin rekonstruiert und in den allgemeinen Kontext der Zeit eingeordnet. Auf diese Weise ergeben sich exemplarische Einblicke in Lebensverhältnisse und Mentalitäten des 17. Jahrhunderts, insbesondere das Nebeneinander der Konfessionen - hier Protestanten im württembergischen Dorf Schwenningen und Katholiken in der benachbarten vorderösterreichischen Stadt Villingen. Auf der unterrichtsmethodischen Ebene bietet das Thema eine Fülle von Möglichkeiten der Schüleraktivierung. Die jeweiligen Ansätze und Vertiefungen stellen in ihrer Gesamtheit ein Projekt dar, das innerhalb wie außerhalb des Unterrichts mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen realisiert werden kann.
2. Geschichte
Die Ausgangssituation
Am 6. Januar 1670 musste sich Verena Müller aus Schwenningen vor dem dortigen
Kirchenkonvent verantworten. Man warf ihr vor, sie habe ihr krankes Kind zu den
Nonnen nach Villingen getragen. Sie gab diese Tat zu und rechtfertigte sich
damit, viele Frauen im Dorf hätten es ihr geraten. Sie habe sich doch nur ihres
Kindes erbarmt und nicht gewusst, "dass es so Viel auff sich habe". Die Richter
des Kirchenkonvents, allesamt Männer, hatten ein Einsehen und ließen Verena
ungestraft davonkommen; sie musste nur versprechen, derartiges nie wieder zu
tun.
Aus heutiger Sicht erscheint der Vorgang weitgehend unverständlich: Warum sollte
sich eine Mutter rechtfertigen müssen, die Hilfe für ihr krankes Kind gesucht
hat? Die Klärung dieser Frage erfordert und fördert historisches Verstehen in
einem zugleich überschaubaren wie komplexen Spannungsfeld: Einerseits sind die
Örtlichkeiten, an denen sich das Geschehen abspielte, den Schülern vertraut,
andererseits erscheinen Probleme und Mentalitäten wie aus einer anderen Welt.
Insofern nehmen die Schüler hier gewissermaßen den ethnologischen Blickwinkel
der modernen historischen Anthropologie ein: In der Konzentration auf konkrete
Akteure leisten sie die "dichte Beschreibung" eines Mikrokosmos, der als
grundsätzlich fremd aufgefasst wird.
Der komplexe Gesamtzusammenhang erschließt sich unter den folgenden thematischen
Zugriffen:
1. Familienverhältnisse Verena Müllers
2. Kindersterblichkeit und medizinische Versorgung
3. Konfessionelle Abgrenzung und soziale Kontrolle
a. Das Villinger Klarissenkloster
b. Die Funktion des Kirchenkonvents
c. Schwenningen als protestantische "Insel"
Thematische Zugriffe
1. Familienverhältnisse Verena Müllers
Sie wurde 1633 als Verena Mohr ("Möhrin") geboren. Ihr erster Ehemann war der
gleichaltrige Schmied Leonhard Klingenfuß. Sie hatten gemeinsam zwei Söhne.
Leonhard verstarb im Alter von 30 Jahren und wurde am 12. Mai 1663 begraben.
Am 15. November desselben Jahres heiratete Verena erneut, und zwar Jerg (Jörg,
Georg) Müller, der zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt war. Verena und Jörg Müller
haben über 36 Jahre zusammen gelebt, sie hatten gemeinsam fünf Kinder, und es
ist ihnen, wie fast allen Menschen bis weit ins 19. Jahrhundert, die Erfahrung
der Allgegenwart des Todes, insbesondere auch des Todes von Kindern nicht
erspart geblieben. Denn für den 14. Februar 1670, sechs Wochen nach jener
Verhandlung vor dem Kirchenkonvent, findet sich im Schwenninger Totenbuch die
Eintragung "ist begraben wordten Christina, Jerg Müllers undt Verena seiner
Haußfraw Ehlich kindt seines Alters 1. Jahr Undt 9. Wochen." Sie ist das Kind,
das nach Villingen getragen wurde - die Entschlossenheit der Mutter und die
Fürsorge der Nonnen im Villinger Bickenkloster hatten es nicht retten können.
2. Kindersterblichkeit und medizinische Versorgung
Das kurze Leben der kleinen Christina eröffnet einen Blick auf eine
Grundtatsache des Lebens in früherer Zeit, die uns heute ganz unvorstellbar und
ungeheuerlich erscheint: Etwa zum Ende des 18. Jahrhunderts sind im Durchschnitt
25-30% der Kinder noch im Säuglingsalter gestorben. Die Zahlen schwanken je nach
Jahr und Gegend, aber im statistischen Mittel gilt, dass jedes vierte bis dritte
Kind das erste Jahr nicht überlebte. Danach geht dann die Kurve der
Sterblichkeit deutlich zurück. Die Gründe der hohen Kindersterblichkeit sind
mangelnde Hygiene, unzureichende Ernährung von Müttern wie Kindern, geringe
medizinische Kenntnisse und ein Gesundheitswesen, das durch Standes- und
Geschlechtergrenzen eingeschränkt war.
![Georges de La Tour, Le nouveau-né [Das Neugeborene], 1642 (Rennes, Musée des Beaux-Arts).](neu.jpg)
Georges de La Tour, Le nouveau-né [Das Neugeborene], 1642
(Rennes, Musée des Beaux-Arts). Ursprünglich hatte der lothringische Maler dem
Bild den Titel L’enfant mort [Das tote Kind] gegeben. Titel und Bildinhalt
drücken die zweideutige Erfahrung aus, die tief im Bewusstsein der Menschen
früherer Zeiten verankert war: Eines Tages, und vielleicht bald, wird jedes
Neugeborene ein Toter sein. Die Nähe zum Tod beginnt mit der Stunde der Geburt;
Geburt und Tod liegen nahe beieinander, Kind und Tod gehören zusammen.
©
http://www.uni-koeln.de/ew-fak/Bildtheologie/diathek/kj1.142.jpg
(23.02.2008), © Musée des Beaux-Arts, Rennes
Aus heutiger Sicht würde man fragen, warum Verena Müller mit ihrer kranken
Tochter nicht zum Arzt ging. Immerhin gab es in Villingen und Rottweil studierte
Ärzte und in Schwenningen einen handwerklich ausgebildeten "Brucharzt". Aber das
waren Männer, und Männer waren für die medizinische Betreuung von Kindern
grundsätzlich nicht zuständig. Diese wurde vielmehr allein als Sache der Frauen
betrachtet und ihnen ganz überlassen. Sie bildeten bis in 19. Jahrhundert neben
der akademischen und der handwerklichen Medizin die dritte Säule des
Gesundheitswesens. Das war auch in Schwenningen der Fall. Dort gab es die
Hebamme und das "geschworene Weib". Sie waren für den Bereich Geburtshilfe,
Wöchnerinnen, Säuglingspflege zuständig. Das "geschworene Weib" musste nicht nur
Geburtshilfe leisten, sondern auch schwören, dass sie die Hebamme beobachten
werde, ob diese sich nicht bestechen lasse, keinen Unterschied zwischen reich
und arm mache, dem Kind nichts antue und keine abergläubischen Bräuche dulde.
Beide wurden von den gebärfähigen Frauen im Dorf unter Aufsicht des Pfarrers und
des Vogts gewählt, die übrigen Frauen des Dorfes waren also unmittelbar und
intensiv in diesen Zweig der medizinischen Fürsorge einbezogen. Von daher
erklärt sich die Aussage Verena Müllers vor dem Kirchenkonvent, viele Frauen
hätten ihr geraten, sich an die Nonnen in Villingen zu wenden. In der Tat
erscheint dies angesichts der Verhältnisse als zwingend und ohne Alternative.
Nachdem die Frauen in Schwenningen nicht weiter wussten, blieb nur die
Möglichkeit, zu den Klarissen nach Villingen zu gehen. Verena Müller konnte die
Geschlechtergrenze zwischen weiblicher und männlicher Gesundheitsfürsorge nicht
überschreiten; sie blieb auf der Ebene der Frauenmedizin und nahm dabei einen
Grenzübertritt ganz anderer Art in Kauf, den über die Trennungslinie zwischen
den Konfessionen.

Hans Georg Müller-Hanssen, Kloster St. Ursula in Villingen, das frühere
Klarissenkloster (1950)
© Kuhn Fachverlag GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen
3. Konfessionelle Abgrenzung und soziale Kontrolle
a. Das Villinger Klarissenkloster
Warum haben die Frauen von Schwenningen Verena Müller auf die Nonnen in
Villingen verwiesen? Vermutlich weil sie wussten, dass diese Arzneien selber
herstellten und verkauften. Dort gab es "Lungenwasser", "Brandwasser" oder
"gebranntes Wasser", "krafft wasser", Wermutsaft, Mandelmilch, allgemein "krefftige
Sachen", vielleicht auch Sauerampfersud. Leider lässt sich nur vermuten, welche
Substanzen diese Kräuterextrakte enthielten und welche Wirkung ihnen
zugeschrieben wurde. Vom Sauerampfer nahm man an, dass er gegen Gelbsucht und
Unterleibsschmerzen helfe und den Magen stärke. Beim "Lungenwasser" könnte es
sich um einen Aufguss des Lungenkrauts gehandelt haben, der als Hustenmittel
verwendet wurde.
Neben den Arzneien verkauften die Schwestern auch Lebkuchen, "krepflin",
Kirschwasser, "eingemachte Sachen" und Honig. Außerdem nahmen sie gelegentlich
Kostgängerinnen bei sich auf. Sie müssen das alles tun, weil in ihrem
"Gotteshaus große Armut und Abgang der Lebensmittel herrscht und alldort die
Konventsschwestern in höchster Armut sich behelfen müssen" - so die Formulierung
in einem Brief von 1674. Nun ist Armut ein relativer Begriff. Die Schwestern
standen wohl kaum am Rande des Existenzminimums. Richtig ist aber, dass die
Aufgaben groß und die Einkünfte im Vergleich dazu gering waren. 1633, im
Dreißigjährigen Krieg, war die Kirche zerstört worden und konnte erst 1655
wieder errichtet werden. Nach dem Krieg blieben viele Felder im Eigentum des
Klosters lange unbebaut, daher flossen Zinsen und Zehnten nur spärlich, und das
Kapitalvermögen war in der Kriegsnot zum Teil aufgebraucht worden. Es dauerte
noch bis zur Jahrhundertwende, bis sich das Kloster wirtschaftlich einigermaßen
erholt hatte und man daran gehen konnte, das Hauptgebäude und später dann auch
die Kirche umzubauen und zu erneuern.
Das geistliche Leben der Klostergemeinschaft ist in jenen Jahren kaum greifbar.
Materielle Sorgen stehen im Vordergrund und finden eher ihren Niederschlag in
den Quellen, während die religiöse Praxis als gesichert und selbstverständlich
gelten kann und daher nicht eigens erwähnt zu werden braucht. Aber der Geist der
spätmittelalterlichen Mystik, den die Gründerin Ursula Haider in das
Bickenkloster gebracht hatte, und das Bekenntnis des Konvents zum alten Glauben
1528 wirkten als Tradition und Verpflichtung fort. So trug auch die Frömmigkeit
der Klarissen dazu bei, dass Villingen im 17. Jahrhundert als "From Catholisch
allzeit beständig Statt" charakterisiert werden konnte.
b. Die württembergischen Kirchenkonvente
Dass Verena Müller in einem so betont katholischen Umfeld Hilfe suchte, musste
im evangelischen Schwenningen auffallen. Vielleicht gab jemand dem
Kirchenkonvent einen Wink, was häufig vorkam, und so hatte sie sich wenig später
vor diesem Gremium zu verantworten.
Die Kirchenkonvente waren örtliche Sitten- und Kirchenzuchtgerichte. Sie
bestanden aus dem Pfarrer, der den Vorsitz führte, dem Schultheißen, also dem
Dorfvorsteher, dem Diakon (Almosner, Heiligenpfleger) und Richtern aus der
Gemeinde. Kirchenkonvente wurden in Württemberg gegen Ende des Dreißigjährigen
Kriegs 1644 eingerichtet. Initiator war der Theologe und Reformer Johann
Valentin Andreae, einer der Väter des schwäbischen Pietismus. Andreae und viele
seiner Zeitgenossen empfanden den Dreißigjährigen Krieg als Strafgericht Gottes.
Um das für die Zukunft von der ganzen Gemeinde abzuwenden, musste sie nach innen
entsprechend Gottes Geboten leben. Ziel war also die Versöhnung zwischen Gott
und den Menschen, aber ebenso der Menschen untereinander. Im Mittelpunkt stand
die Überlegung, die Gemeinde müsse würdig sein für die Feier des Abendmahls.
Deshalb wurde streng darauf geachtet, dass in den Gottesdienstzeiten niemand
arbeitete, und wer während des Gottesdiensts schwätzte oder lachte. Würdige
Mitfeier des Gottesdienst bedeutet aber auch, das Schriftwort ernst zu nehmen,
"Wenn du deine Gabe auf dem Altar opferst und wirst allda eingedenk, dass dein
Bruder etwas wider dich habe, so [...] gehe zuvor hin und versöhne dich mit ihm"
(Mt 5, 23 f.). Daher haben sich die Kirchenkonvente intensiv um den sozialen
Frieden im Dorf gekümmert und sich insbesondere mit Ehestreitigkeiten und
Sexualverhalten befasst.
Ein häufiger Fall war das "heimliche Zusammenschlupfen" junger Leute vor der
Heirat; und wenn dann ein Kind unterwegs war, sorgten die Konvente dafür, dass
der Kindsvater das Eheversprechen, das er in solchen Fällen meist gegeben hatte,
unverzüglich einlöste. Und sie haben sich bemüht, Ehen wieder zu kitten, die
durch Brutalität oder Trunksucht zerrüttet waren. Häufig haben sie dabei die
Partei der betroffenen Frauen ergriffen und ihnen im Rahmen der bestehenden
Ordnung zu helfen versucht. Das erklärt, warum die Frauen in der Gemeinde eher
mit dem Kirchenkonvent zusammenarbeiteten, während Männer oft kritisch abseits
standen oder sich offen widersetzten.
c. Schwenningen als protestantische "Insel"

Die territorialen Verhältnisse zwischen Schwarzwald und Alb
Gelb: Hzgtm. Württemberg, Rot: Rst. Rottweil, Orange: Vorderösterreich, Grün:
Fsm. Fürstenberg
© Cornelsen Verlag, Berlin
Der Schwenninger Kirchenkonvent behandelte ähnliche Fälle. Er hatte sich
darüber hinaus aber noch mit einem Problembereich zu befassen, der sich aus der
territorialen Lage des Dorfes ergab: die Beziehungen zum katholischen Umland.
Schwenningen war ja eine kleine württembergische, d. h. protestantische Enklave
inmitten von katholischen Territorien - im Westen Vorderösterreich mit
Villingen, im Norden und Osten die Reichsstadt Rottweil, im Süden die
Johanniterkommende von Dürrheim und ein Streifen fürstenbergischen Gebiets. Da
schien es oft nötig, die Reinheit der evangelischen Lehre und Lebensführung
gegen verderbliche papistische Einflüsse zu verteidigen. Zum Beispiel wurde eine
Bauerntochter angezeigt, weil sie "mit einem Catholischen gesellen von
Weilerspach in Ehesachen etwas zuethun habe." Ihre Eltern wurden vor den
Kirchenkonvent geladen und versprachen, "solches zu verhindern; das mägdlin ist
aber nicht von der Handt zu bringen." Hart wurden junge Leute gemaßregelt, wenn
sie in einem katholischen Ort zum Tanzen gingen. "Weilen 16 Mägdlin und 6 junge
Gesellen nach Thierheimb auf die Kirbe gangen", zahlte jedes 15 Kreuzer. Ein
unlösbares Problem war für den Kirchenkonvent die Villinger Fasnacht. "Junge
Leute utriusque sexus (beiderlei Geschlechts) gehen in der Fastenzeit nach
Villingen und laufen da mit denen Catholiquen verkappt und in Narrenkleidern
herum", beanstandet ein Bericht. In Geschäftsangelegenheiten durfte man durchaus
nach Villingen gehen - aber drei Mädchen waren danach noch "denen
Fastnachtsnarren nach auff die Tantzlaube geloffen" und wurden dafür vom
Kirchenkonvent empfindlich bestraft.
Dies ist der Zusammenhang, in dem man auch die Vorladung Verena Müllers vor den
Kirchenkonvent verstehen muss. Dass sie sich ausgerechnet an die Klosterfrauen
in Villingen wandte, verstieß gegen die Regeln konfessioneller Abgrenzung und
erregte den Argwohn der Sitten- und Glaubenswächter von Schwenningen. Denn beide
Orte, so nah sie auch beieinander liegen, gehörten in der Frühen Neuzeit
gewissermaßen verschiedenen Welten an. Glaubenspaltung und konfessionelles
Zeitalter hatten nicht nur Auffassungsunterschiede in dogmatischen Fragen,
sondern unterschiedliche Kulturen hervorgebracht - Festbräuche, Bildungswelten,
Lebenseinstellungen. Kirche und Obrigkeit sorgten dafür, dass die
konfessionellen Muster sich entwickelten und verfestigten. So haben sich die
Menschen hüben wie drüben in jeweils ihrer Konfession eingerichtet und von
einander abgegrenzt. Sie haben zwar Geschäfte miteinander gemacht, aber geglaubt
und gebetet, geheiratet und gelebt haben sie nur innerhalb ihrer eigenen
konfessionellen Welt. Auch zwischen Villingen und Schwenningen, wie an zahllosen
anderen Orten in Deutschland und der Schweiz, verlief eine Mentalitätsgrenze,
unsichtbar, aber nachhaltig - es hatte damit "Viel auff sich", um noch einmal
die Formulierung des Protokolls aufzugreifen. Sie war im 17. Jahrhundert am
deutlichsten ausgeprägt; daher fiel auf, wer sie eigenmächtig überschritt, und
sei es auch aus spontaner Menschlichkeit. Insofern ist der "Fall" Verena Müller
typisch für das konfessionelle Zeitalter und nur aus seinen besonderen Prägungen
heraus zu verstehen.
- Arbeitskreis für Landeskunde/Landesgeschichte RP Freiburg -