Lösungsansätze im Schulalltag
Persönlichkeitsstärkung - Selbstbehauptungs und
Selbstverteidigungskurse für Kinder - Empathie fördern - Kommunikationsfähigkeit
erweitern - Normverdeutlichung
- Sanktionen - Streitschlichtung / Mediation - Soziales Lernen als Schulprogramm - Schulsozialarbeit - Elternarbeit - Erlebnispädagogik - Kommunale Kriminalprävention - Bewegte Schule - Verantwortung
übernehmen lernen
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Gender Mainstreaming - Täter-Opfer-Ausgleich - Zivilcourage - Schulvereinbarung - Gewaltpräventionsberater - Kriseninterventionsteams
- Aktiv gegen
Rechtsextremismus
Lösungsansätze in Kurzdarstellung | Projekte |
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Kinder und Jugendliche sind vielen aggressionsfördernden und gewaltauslösenden Einflüssen ausgesetzt. Verlust der Geborgenheit in der Familie, persönliche Isolierung und Brutalität in den Angeboten der Medien sind nur einige Ursachen, die zur Entwicklung des Gewaltpotentials beitragen. Kinder, die sich weder sicher noch geliebt fühlen, haben häufig auch kein gut entwickeltes Selbstbewusstsein. Daher muss die Schule ihre Funktion neu überdenken. Sie kann nicht nur Ort der Wissensvermittlung sein, sondern muss gemeinsame Handlungs- und Erfahrungsräume ermöglichen. Dort werden Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit gestärkt und soziales und demokratisches Lernen erlebbar gemacht. Oft wirken Lehrer/innen, zu denen Kinder eine feste Beziehung aufbauen können, als stabilisierender und protektiver Faktor. Ein
spezielles Angebot zur Persönlichkeitsstärkung bieten Selbstbehauptungs-
und Selbstverteidigungskurse für Kinder .
Aktion Jugendschutz und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (u.a.)
haben einen Flyer zu Standards von solchen Selbstbehauptungsangeboten
herausgegeben.
Download Flyer
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Empathie ist die Fähigkeit, die Gefühle anderer wahrzunehmen, zu verstehen und auf diese angemessen zu reagieren. Sie ist weder bloße Tugend noch eine angeborene Charaktereigenschaft. Empathie sollte als wichtigste Grundlage eines jeden Programms zur Prävention von Gewalt und zur Steigerung der sozialen Kompetenz etabliert werden. Ohne Sensibilität für die Gefühle anderer ist kreatives Problemlösen, bei dem es keine Verlierer gibt, unmöglich.
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Sprache schafft Wirklichkeit - Gewaltverzicht beginnt im Kopf - Richtig streiten will gelernt sein. Diese Sätze zeigen, welche Bedeutung Kommunikation in der Sozialisation und in der Gewaltprävention hat. Häufiger kommt es zum "Ping-Pong-Spiel", zum Schlagabtausch, als zu wirklichem Dialog. Oft sprechen die Fäuste, weil Jugendliche sich nicht mit Worten auseinandersetzen können. Deshalb sind verschiedene Inhalte eines Kommunikationstrainings (wie z.B. das Senden von Ich-Botschaften, Aktives Zuhören etc.) Grundlagen für ein gelingendes Zusammenleben. Schulung der Ausdrucksfähigkeit und einfache Gesprächtechniken sind im Schulalltag fächer- und schulartübergreifend unverzichtbar.
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Die Präzisierung der allgemein anerkannten, als verbindlich geltenden gesellschaftlichen Regeln erfolgt in erster Linie durch Erziehung und Bezugsgruppen (peer-groups). Normverdeutlichung erfolgt zudem durch schnelle und maßvolle Reaktion auf normabweichendes Verhalten. Die Schule hat die Aufgabe einer ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung und wirkt dadurch nachhaltig auf das Sozialverhalten von Kindern- und Jugendlichen ein. Alle Gesetze, Regeln und Vereinbarungen hierzu, wie z.B. die Schul- und Hausordnung oder Klassenregeln sind die Basis für ein friedliches und gelingendes Zusammenleben. Die konsequente Beachtung und Einhaltung dieser Normen bzw. die genauso konsequente und einheitliche Sanktionierung ihrer Missachtung durch "Grenzsetzer", die in ihrem Handeln authentisch sind, ermöglichen Orientierung und sozial angemessene Verhaltensweisen. |
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Sanktionen haben grundsätzlich die Funktion, die Effektivität von Normen zu sichern und Normenverletzer durch Strafen und Schadensersatz daran zu hindern, weiterhin unerwünschte Verhaltensweisen zu zeigen. Sanktionen können vielfältig sein, müssen aber mit den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Schulgesetz § 90) kompatibel sein. Zu einer Sanktion sollte unter pädagogischen Gesichtspunkten ein klärendes Gespräch zwischen Lehrer und Schüler hinzukommen, damit intendierte Verhaltensänderungen (auch durch Verhaltenstraining veranlasst) auf Einsicht basieren und nicht durch externen Druck hervorgerufen werden.
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Streitschlichtung in der Schule ist eine adaptierte Form der Mediation. Mit diesem Verfahren vermitteln Schülerinnen und Schüler, die dazu besonders ausgebildet wurden, in Streitfällen zwischen Mitschülern. Die Streitschlichtung findet nur dann statt, wenn beide Konfliktparteien dem Verfahren zustimmen. Streitschlichter sind allparteiisch und verfolgen nicht das Ziel, die Schuldfrage zu klären. Vielmehr ist es ihre Aufgabe, den Konfliktparteien zu helfen, eine Lösung zu finden, mit der beide einverstanden sind ("win-win-Lösung"). Alle am Streitschlichtungsverfahren Beteiligten lernen somit konstruktive Konfliktlösungen. Das Verfahren der Streitschlichtung besteht aus fünf Phasen und benötigt einen geschützten Rahmen (eigener Raum, Vertraulichkeit).
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Eine Liste mit den Adressen staatlicher und freier Anbieter für Streitschlichterausbildung (bezogen auf Baden-Württemberg) ist beim Kontaktbüro Gewaltprävention erhältlich.
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Ausgehend von der Beobachtung von Lehrer(inne)n, Eltern, Erziehern und Ausbildern, dass sowohl die soziale Sensibilität als auch das konkrete Verhalten im menschlichen Umgang miteinander und das soziale Engagement von Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Bereich sehr zu wünschen übrig lässt, muss sich die Schule zunehmend dieser Herausforderung stellen. Grundsätzlich findet Soziales Lernen in jeder Unterrichtsstunde geplant oder ungeplant statt, indem Schülerinnen und Schüler lernen, welche Verhaltensweisen im Umgang miteinander positiv verstärkt, toleriert oder negativ sanktioniert werden. Unterschiedliche Sozialformen wie z.B. Partnerarbeit, Arbeitsgruppen und Projekte bieten hervorragende Gelegenheiten soziale Fertigkeiten einzuüben. Darüber hinaus ist es wichtig, Spielregeln schulischen Zusammenlebens und Möglichkeiten der sozialen Partizipation auf Klassen- und Schulebene festzulegen. Zum Erlernen kreativer und prosozialer Konfliktlösestrategien haben sich in den letzten Jahren schulische Mediations-programme, auch Konfliktlotsen- oder Streitschlichterprojekt genannt, bewährt. Die Mitgestaltung von Schulfesten, die Herausforderungen und Erlebnisse auf Exkursionen, Wandertagen, Schullandheimen, das außerschulische Engagement der Schule in der Zusammenarbeit mit sozial Benachteiligten, besondere Projekte mit außerschulischen Kooperationspartnern wie zum Beispiel der polizeilichen Kriminalprävention und viele weitere Bausteine müssen zusammenkommen, damit Soziales Lernen und Handeln zur Schulkultur wird, die sich dann auch im Schulcurriculum wiederfindet.
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Schulsozialarbeit, inzwischen auch als Jugendsozialarbeit an Schulen geläufig, ist eine Maßnahme der Jugendhilfe, die eine wirksame Ergänzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule darstellt. Sie hat die schulische, berufliche und soziale Integration insbesondere von benachteiligten Jugendlichen zum Ziel. Ihre Instrumentarien sind u.a. offene Angebote wie Schülertreffs, erlebnispädagogische Projekte, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Beratung in individuellen Problemsituationen, Vernetzung verschiedener Partner im Gemeinwesen sowie unterstützende Angebote beim Übergang Schule - Beruf. Anfragen bezüglich der Einrichtung von Schulsozialarbeit (vor allem an Brennpunktschulen) muss die Schulleitung an die Verwaltung der Kommune richten, die sich wiederum mit der Jugendhilfe in Verbindung setzt.
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Grundlage der Elternarbeit an den Schulen ist die Landesverfassung, Art. 14. Die Gremien, in denen Schule und Eltern zusammenarbeiten sind:
Eltern und Lehrer sind dabei Erziehungspartner. Für das Bündnis des gemeinsamen Erziehungsauftrags sind gegenseitige Information und Austausch nötig. Die Erstellung eines Schulcurriculums erfordert die Einbindung von Eltern und außerschulischen Partnern. Das Schulcurriculum tritt aufgrund eines Beschlusses der Gesamtlehrerkonferenz nach Anhörung des Elternbeirats und nach Zustimmung durch die Schulkonferenz in Kraft. Eltern können zur Mitarbeit im Unterricht oder als externe Experten für Projekte einbezogen werden. Zur pädagogischen Fortbildung der Eltern bieten sich thematische Elternabende oder auch Elterntrainingsprogramme, wie z. B. Triple-P an.
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Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Definitionen von Erlebnispädagogik. Eine dieser Definitionsformen reduziert sich auf vier Begriffe: Gruppe, Natur, Herausforderung, Reflexion - eine Gruppe stellt sich in der Natur oder einer künstlichen Nachbildung (z.B. ein Hochseilgarten) einer herausfordernden Aufgabe und reflektiert anschließend über die dabei abgelaufenen, vor allem sozialen Prozesse. Solche Reflexionsübungen geben den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über das Erlebte auszutauschen und es zu verarbeiten, sowohl in individueller Hinsicht als auch auf den Gruppenprozess bezogen. Diese Reflexionsmethoden als Qualifikationsstandard der Erlebnispädagogik ist ein deutliches Unterscheidungsmerkmal zu auf den ersten Blick oft sehr ähnlichen Angeboten kommerzieller Art (z.B. so genannte Outdoor-Sportarten).
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Schulen, Kommunen und Polizei des Landes Baden-Württembergreagieren gemeinsam auf die zunehmende Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft. Ziel der Kommunalen Kriminalprävention ist die Beseitigung lokal bedingter Ursachen und begünstigender Faktoren für die Entstehung von Kriminalität und die Initiierung von Präventionsaktivitäten. Die Vielschichtigkeit der Ursachen von gewalttätigen Handlungsmustern erfordert von den Verantwortlichen eine übergreifende Zusammenarbeit bzw. die Bildung von Netzwerken unter Einbindung möglichst vieler gesellschaftlicher Kräfte. Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg informiert über beispielhafte Projekte Kommunaler Kriminalprävention |
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Durch den zunehmenden Verlust an Spiel-, Bewegungs und Kommunikationsräumen wird das kindliche Bewegungslernen vielfach eingeschränkt. Eine Folge davon ist auch ein Mangel an Sozialverhalten und die zunehmende Bereitschaft, auf Konflikte mit Gewalt zu reagieren. Das Kultusministerium hat mit der Gesamtkonzeption "Sport- und bewegungsfreundliche Grundschule" verschiedene Projekte ins Leben gerufen:
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Nähere Informationen beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Referat 53 |
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In dieser schulinternen Sonderform der Streitschlichtung werden schwerwiegende Konflikte, mit denen Schülerstreitschlichter überfordert sind, durch Erwachsene (ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer) konstruktiv bearbeitet. Schwerwiegende Konflikte sind z. B. im Bereich der Körperverletzung oder der seelischen Gewalt angesiedelt und können strafrechtliche Konsequenzen für den Täter zur Folge haben. Im Gegensatz zur Streitschlichtung ist dieses Verfahren für den Täter verpflichtend. Er wird mit dem Opfer konfrontiert und muss zu einer persönlichen Wiedergutmachung bereit sein. Der Täter-Opfer-Ausgleich umfasst:
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Zivilcourage bedeutet helfen, wenn Hilfe gefragt ist, denn Wegsehen ist keine Lösung und wer nichts tut, macht mit. Alle sind aufgefordert und in der Lage, in brisanten Situationen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten couragiert und schnell einzugreifen, um so für ein friedliches Miteinander einzustehen und weitere Gewalt zu verhindern. Es gibt sechs praktische Grundregeln: 1. Ich helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen 2. Ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf 3. Ich beobachte genau und präge mir Täter-Merkmale ein 4. Ich organisiere Hilfe unter Notruf 110 5. Ich kümmere mich um Opfer 6. Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung Mit der "Aktion tu was" wurde durch das Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) ein Medienpaket entwickelt, das weitergehende Tipps für ein wirksames Einschreiten bei Straftaten oder zur Gefahrenabwehr gibt. Das kostenlose Medienpaket ist über das Landeskriminalamt erhältlich.
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Ein transparentes Miteinander aller am Schulleben Beteiligten trägt dazu bei, dass das Lernklima und die Atmosphäre einer Schule positiv erlebt und Schule als ein Ort des respektvollen Miteinanders gestaltet werden kann. Eine von Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam erarbeitete Schulvereinbarung kann zum bewussteren Umgang miteinander beitragen. Die Schulvereinbarung wird zur Schul- und Hausordnung einer Schule beigefügt und bei Schuleintritt von Schülern und Eltern unterschrieben. Verstöße gegen diese Vereinbarung ziehen definierte Konsequenzen nach sich. Europäische Charta für eine demokratische Schule
ohne Gewalt Diese Gruppe junger Menschen empfiehlt Schulen in
ganz Europa, diese Charta als Modell in ihrer Arbeit auf dem Wege zu
einer gewaltfreien, demokratischen Schule ernsthaft in Betracht zu
ziehen. Europäische Charta für eine demokratische Schule ohne Gewalt
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Seit dem Herbst 2002 sind in allen vier
Regierungspräsidien Baden-Württembergs für alle Schularten sogenannte
Gewaltpräventionsberater/innen ausgebildet worden und im Einsatz. Ihre
Tätigkeit erstreckt sich vor allem auf die Beratung im Umgang mit
Konflikten und Gewalt in der Schule. Programme zum sozialen
Kompetenztraining und zur Gewaltprävention, zum Umgang mit Gewalt, zu
konstruktiven Konfliktlösungen sowie zur Unterstützung beim Aufbau
regionaler Netzwerke sollen durch die Gewaltpräventionsberater/innen
initiiert werden.
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Stuttgart : Dr. Helmut Nock |
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Seit 2003 gibt es in den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg Kriseninterventionsteams, die - aus Juristen, Pädagogen aus der Schulverwaltung, Schulpsychologen sowie der Pressevertretung des Regierungspräsidiums bestehend - den Schulen angekündigt bzw. bekannt gemacht wurden. Ein Auszug aus einer Veröffentlichung
des Regierungspräsidiums Stuttgart:
Voraussetzung ist also eine massive psychische Belastung (evtl. Traumatisierung) der Betroffenen. Weiterhin kann das Team für Beratungen in schwierigen Fällen von massiver Gewaltandrohung in Anspruch genommen werden. Die Kriseninterventionsteams der Schulverwaltung arbeiten in engem Kontakt mit den entsprechenden polizeilichen Einrichtungen und möglichen Hilfsangeboten vor Ort. Erreichbar sind die Kriseninterventionsteams über die Regierungspräsidien oder zum Teil über ein Notfallhandy (an Schultagen jeweils von 7.30 bis 18 Uhr und an Samstagen bis 13 Uhr).
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In einer gemeinsamen Initiative von Kultusministerium,
Innenministerium, Landesamt für Verfassungsschutz und der
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wurden seit dem
Schuljahr 05/06 eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, um
Schulleitungen und Lehrkräfte über Erscheinungsformen des
Rechtsextremismus zu informieren, damit möglichen Tendenzen im
Schulbereich frühzeitig entgegengewirkt werden kann. Das Landesamt für
Verfassungsschutz führte zahlreiche Informationsveranstaltungen für
Multiplikatoren durch. Allen weiterführenden Schulen in
Baden-Württemberg wurden Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt:
zum einen die vom Medienzentrum der Polizei entwickelte CD-Rom "Extrem
gegen das System" und das Medienpaket "Wölfe im Schafspelz" Beim
Schüler-Filmwettbewerb "Wölfe im Schafspelz" erhielt
der Trickfilm "Nicht tanzen, marschieren!" einen Sonderpreis.
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Herausgegeben vom:
Kontaktbüro Gewaltprävention im Ministerium für Kultus, Jugend und
Sport Stuttgart